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24.01.2024 Pressemitteilung Nr. 17

Besserer Schutz für schwangere Frauen vor Konfliktberatungsstellen

Heute ist ein guter Tag für die Selbstbestimmung von Frauen. Denn das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen, um sogenannten Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Lange haben wir von der SPD Fraktion im Bundestag auf diesen Gesetzentwurf gewartet, erklären Josephine Ortleb und Carmen Wegge.
13.06.2023 Pressemitteilung Nr. 103

Kinderschutz geht uns alle an

Heute hat die SPD-Bundestagsfraktion das Positionspapier „Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen“ verabschiedet. Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und die Eindämmung des Bildmaterials dieses Missbrauchs ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht durch eine Einzelmaßnahme gelöst werden kann. Mit diesem Papier, das gemeinsam mit Expert*innen aus den Bereichen Strafverfolgung, Cybergrooming, IT-Sicherheit und Kinderschutz erarbeitet wurde, legt die Fraktion einen umfassenden Handlungskatalog für Aufarbeitung, Prävention und Strafverfolgung vor, erklären Daniel Baldy, Anna Kassauttzki und Carmen Wegge.
31.03.2023 Statement von Leni Breymaier und Carmen Wegge

Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung nimmt Arbeit auf

Der Paragraf 218, der das Abtreibungsrecht regelt, kommt auf den Prüfstand. Es ist gut, dass die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung ihre Arbeit aufnimmt. Aus unserer Sicht sollte die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden.
28.02.2023 Statements von Leni Breymaier und Carmen Wegge

Brauchen eine neue Diskussion über den §218 StGB

Die Mitglieder der Kommission, die unter anderem Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen soll, stehen fest. Es ist Zeit dafür, sagen Leni Breymaier und Carmen Wegge.
11.07.2022 Artikel

Warum wir Paragraf 219a streichen

Fünf Abgeordnete erklären, warum die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Frau so wichtig für sie ist.
24.06.2022 Artikel

Der Paragraf 219a ist gestrichen

Ärzt:innen können jetzt umfassend über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Das stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. 
12.05.2022 Pressemitteilung Nr. 109

Streichung des Paragrafen 219a: Endlich mehr Selbstbestimmung für Frauen

Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über die Streichung des Paragrafen 219a. Nach der aktuellen Rechtslage ist es Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Strafe verboten, über Methoden und Abläufe eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Auch die Reform der Regelung im Jahr 2019 hat das Informationsdefizit der betroffenen Frauen nicht beseitigt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB stärken wir das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. In der Vergangenheit ergangene strafgerichtliche Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte heben wir auf, sagen Carmen Wegge, Sonja Eichwede und Josephine Ortleb.
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