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15.04.2024 Pressemitteilung Nr. 75

Reproduktive Rechte stärken

Die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat heute ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Kommission hat unter anderem Regulierungsmöglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts geprüft und hat festgestellt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich ist, sagen Leni Breymaier und Sonja Eichwede.
29Jan 2024
19:30 - 21:00

Fortschritt für Familien

Vor-Ort | Scala Kulturpalast, Eisenbahnstraße 182, 14542 Werder (Havel) Mit: Sonja Eichwede, Leni Breymaier
27.09.2022 Pressemitteilung Nr. 208

Der Abbruch einer Schwangerschaft gehört nicht ins Strafrecht

Wir stärken das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung von Frauen. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Frauen müssen sich selbstbestimmt für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können, sagen Leni Breymaier, Sonja Eichwede und Josephine Ortleb. 
11.07.2022 Artikel

Warum wir Paragraf 219a streichen

Fünf Abgeordnete erklären, warum die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Frau so wichtig für sie ist.
23.06.2022 Pressemitteilung Nr. 158

Streichung des § 219a StGB: Ein Erfolg für die Selbstbestimmung von Frauen

Morgen wird der Deutsche Bundestag die Streichung von § 219a aus dem Strafgesetzbuch in 2./3. Lesung voraussichtlich beschließen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Selbstbestimmung von Frauen und ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Strafrechts, sagen Sonja Eichwede und Leni Breymaier.
12.05.2022 Pressemitteilung Nr. 109

Streichung des Paragrafen 219a: Endlich mehr Selbstbestimmung für Frauen

Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über die Streichung des Paragrafen 219a. Nach der aktuellen Rechtslage ist es Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Strafe verboten, über Methoden und Abläufe eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Auch die Reform der Regelung im Jahr 2019 hat das Informationsdefizit der betroffenen Frauen nicht beseitigt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB stärken wir das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. In der Vergangenheit ergangene strafgerichtliche Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte heben wir auf, sagen Carmen Wegge, Sonja Eichwede und Josephine Ortleb.
z.B. 13.06.2024
z.B. 13.06.2024
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