Mit einem Gesetz zum „inklusiven Arbeitsmarkt“ will die Ampel-Koalition Menschen mit Behinderung ermöglichen, selbstbestimmt und gleichberechtigt am Arbeitsleben teilnehmen zu können.  Dazu soll es mehr Abgaben für die Unternehmen geben, die Menschen mit Behinderung einstellen müssten, das aber nicht tun.

„Die Zeit der Ausreden muss vorbei sein“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.  Es sei „ökonomischer Unfug, die Potenziale nicht zu erkennen. Aber es sei auch sozial ungerecht.“

Mit dem Gesetz, das in dieser Woche in erster Lesung beraten wurde, ist geplant,  die sogenannte Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber zu reformieren. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen müssen fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten (oder ihnen gleichgestellten) Beschäftigten besetzen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Konkret ist vorgesehen, eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber einzuführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Das heißt: Die sogenannten „Null-Beschäftiger“ müssen dann mehr zahlen. Für kleinere Arbeitgeber gelten weiterhin Sonderregelungen.

Bisher war es möglich, die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe auch für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu verwenden. Künftig sollen die Mittel vollständig in die Beschäftigungsförderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt investiert werden.

Im Gesetzentwurf sind darüber hinaus weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung vorgesehen. Künftig sollen Leistungen des Integrationsamtes schneller genehmigt werden, etwa für eine Arbeitsassistenz oder eine Berufsbegleitung. Entsprechende Anträge gelten künftig nach sechs Wochen als genehmigt.

Zudem wird die Deckelung des Lohnkostenzuschusses aufgehoben, den Unternehmen von der Agentur für Arbeit erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen („Budget für Arbeit“). So kann der maximale Lohnkostenzuschuss auch mit der Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro bundesweit gewährt werden.