Um den gastronomischen Betrieben über die Krise hinwegzuhelfen, wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Dies erleichtert der Gastronomie die Fortführung ihrer Betriebe nach den Beschränkungen der Corona-Krise.

„Die Gastronominnen und Gastronomen brauchen weiter unsere Unterstützung. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in den vergangenen Jahren ist die Branche immer noch belastet, die steigenden Preise für Energie und Lebensmittel kommen nun erschwerend hinzu", sagt Tim Klüssendorf, zuständiger Berichterstatter für das Gesetz.

Die Umsatzsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent war zunächst als kurzfristige befristete Maßnahme zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie gedacht. Da die schwierigen Zeiten für die Branche mitnichten vorbei sind, ist eine Verlängerung geboten - nicht zuletzt auch, weil eine Rückkehr zum vollen Steuersatz die Inflation zusätzlich befeuern würde. Indem die Ampel-Koalition die Umsatzsteuersenkung verlängert, wird den Gastronom:innen ermöglicht, sicher zu planen und dabei geholfen, gut durch das nächste Jahr zu kommen.

Gerade in den aktuellen Krisenzeiten kann ein Restaurantbesuch eine wohltuende Auszeit vom Alltag darstellen. Die Umsatzsteuersenkung trägt dazu bei, dass dies für viele Bürgerinnen und Bürger möglich bleibt.