In dieser Woche hat der Bundestag den ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt, und zwar den SPD-Abgeordneten Uli Grötsch. „Die SPD-Bundestagsfraktion gratuliert Uli Grötsch sehr herzlich. Als erfahrener Polizist und geschätzter Kollege bringt Uli Grötsch die besten Voraussetzungen mit, die neu geschaffene Position mit großer Kompetenz und Engagement erfolgreich auszufüllen“, sagte Fraktionsvize Dirk Wiese. 

Mit dem Polizeibeauftragten des Bundes setze die Ampel-Koalition einen neuen Standard für eine moderne Polizei in unserem demokratischen Rechtsstaat, so Wiese. „Wir stärken das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei und sorgen für mehr Transparenz.“

Der oder die Polizeibeauftragte des Bundes soll für die Beschäftigten des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei und der Polizei des Deutschen Bundestages zuständig sein.

Mit dem neuen Amt soll eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen dieser Polizeien des Bundes eingerichtet werden, bei der sowohl deren Beschäftigte als auch die Bürger:innen mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der genannten Polizeibehörden oder auch mögliche strukturelle Missstände anzeigen, untersuchen und bewerten lassen können.

Umfangreiche Befugnisse

Der oder die Polizeibeauftragte kann mit umfangreichen Befugnissen eigene Untersuchungen anstellen, um strukturelle Mängel aufzuklären – das können zum Beispiel rassistische und rechtsextreme Chatgruppen, frauenfeindliches Verhalten und Mobbing oder andere Probleme sein.

Die oder der Beauftragte für die Polizeien des Bundes wird eine Anlaufstelle beim Deutschen Bundestag mit Akteneinsichts- und Zutrittsrechten. Damit werde ein neuer Standard für eine moderne Polizei in unserem demokratischen Rechtsstaat gesetzt, sagt unser innenpolitischer Sprecher Sebastian Hartmann.

„Nicht nur auf deutscher, sondern auch auf europäischer Ebene gehen wir damit einen großen Schritt voran und können als Vorbild für demokratische und extremismusresistente Polizeien dienen", so Hartmann.

Mehr Handlungsoptionen

Die oder der Beauftragte tritt ergänzend neben die bereits existierenden Möglichkeiten im Rahmen des Disziplinar- oder Arbeitsrechts sowie den justiziellen Weg vor die Gerichte.

Damit werden die Handlungsoptionen der Betroffenen erweitert, das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei gestärkt und auch den Beschäftigten der Polizei selbst eine Möglichkeit gegeben, sich vor möglicherweise ungerechtfertigten Anschuldigungen zu schützen.