Gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte Entlohnung sind zentrale Punkte sozialdemokratischer Politik. Dabei ist die tarifliche Entlohnung ein wesentlicher Bestandteil des sozialdemokratischen Einsatzes für gute Arbeitsbedingungen. Denn ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Geregelt werden unter anderem Bestimmungen zum Arbeitsentgelt, zu Arbeitszeiten oder zum Anspruch auf Urlaub. Das schafft Sicherheit auf beiden Seiten und schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor prekären Arbeitsverhältnissen. Die Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestages sorgt für Orientierung bei den Entgelten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Und damit für verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte in Abgeordnetenbüros.

Ein starkes Zeichen, dass 177 von 206 SPD-Abgeordneten der Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestages angehören (Stand: Januar 2023). Damit sind 85,92 Prozent der SPD-Abgeordneten an den Tarifvertrag gebunden. Den Tarifvertrag hat die Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft geschlossen. Darin sind neben dem Gehalt auch Regelungen zur Arbeitszeit, zu Krankheitsfällen, zu Kündigungsfristen und zur Probezeit festgelegt.

Außerdem regelt der Tarifvertrag die Benennung einer Schlichtungskommission. Im Konfliktfall zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber tritt die Schlichtungskommission zusammen und versucht, zwischen den Parteien eine Lösung des Konflikts zu finden.

Der neue Vorstand der Tarifgemeinschaft wurde am 21. September 2022 gewählt.

Wer Fragen zur Tarifgemeinschaft oder ihren Mitgliedern hat, kann sich gerne an die Abgeordnete Martina Stamm-Fibich wenden: martina.stamm-fibich@bundestag.de