Die Ampel-Koalition ist angetreten, um Deutschland zu modernisieren. Ziel ist, dass 2030 in Deutschland mehr als doppelt so viel erneuerbarer Strom produziert wird wie heute. Dafür haben wir im vergangenen Jahr bereits einiges getan. Wir wollen die Energiewende weiter beschleunigen – und zwar nicht nur wegen des Klimaschutzes, sondern auch, um Deutschland unabhängiger zu machen und unsere Energieversorgung zu sichern.

Deshalb haben wir als Ampel nun weitere Maßnahmen beschlossen, die die Modernisierung von Schienen, Straßen, Energienetzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien voranbringen. Planung und Genehmigung werden künftig schneller gehen: Wir arbeiten an einem neuen „Deutschlandtempo“.

Wir sorgen aber auch dafür, dass der Natur- und Artenschutz bei allen Beschleunigungsmaßnahmen besser berücksichtigt wird. Mit zusätzlichen Maßnahmen werden der Verkehrssektor und der Gebäudesektor klimafreundlicher – insbesondere mit Blick auf die Klimaziele 2030.

Klimaneutral bis 2045

Es war die SPD, die gegen harten Widerstand der CDU/CSU in der letzten Legislatur ein Klimaschutzgesetz erkämpft hat. Darauf sind wir stolz. Klimaschutz heißt für uns: Wir müssen die planetaren Grenzen respektieren, was bedeutet, dass wir auf fossile Energiequellen, das Verbrennen von Öl, Gas und Kohle verzichten. Dabei behalten wir aber auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung im Blick. Wir nehmen alle Menschen mit: Wir haben die Energiepreisbremsen eingeführt und helfen auch Familien auf dem Land, die mit Öl oder Pellets heizen. Klimaschutz muss für alle Menschen bezahlbar bleiben. Um diese Ziele zu erreichen, entwickeln wir das Klimaschutzgesetz weiter:

  • Künftig wird die Bundesregierung bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes, sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen.
     
  • Die Sektorziele werden beibehalten. Die Bundesregierung legt ein jährliches Monitoring der Emissionsentwicklung vor.
     
  • Wir richten den Blick nach vorn: Um Kurs zu halten, betrachten wir nicht nur die Vorjahresemissionen, sondern auch die Prognose für die zukünftige Emissionsentwicklung.
     
  • Wird das Gesamtziel aller Sektoren zwei Jahre in Folge überschritten, ist die Bundesregierung verpflichtet, auch sektorspezifische Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird.
     
  • Klimaschutz wird damit zu einer echten Querschnittsaufgabe der Bundesregierung. Kein Ministerium kann sich aus der Verantwortung schleichen, wer die Ziele nicht erreicht, muss Maßnahmen ergreifen.

Wir stehen für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit. Das Versprechen des Kanzlers gilt: „You’ll never walk alone.“ Klimaschutz muss sich jede:r leisten können. Darauf achten wir. Der klimafreundliche Umbau unserer Wirtschaft muss mit einer klaren industriepolitischen Strategie und der Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden werden. Genau das haben wir mit diesem Beschluss erreicht.

Mehr Tempo bei erneuerbaren Energien 

Eine erfolgreiche Wirtschaft und sichere Arbeitsplätze brauchen eine funktionierende Infrastruktur. Deshalb wird der Aus- und Neubau von Infrastrukturprojekten deutlich beschleunigt. Das betrifft die Mobilitätsnetze wie Straße und Schiene genauso wie Energie- und Wärmenetze bei Strom und Wasserstoff.

Der Schlüssel für eine klimaneutrale und bezahlbare Zukunft sind erneuerbare Energien. Den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen wir jetzt deutlich:

  • Wir stellen kurzfristig zusätzliche Flächen für Windkraft an Land bereit. Dazu erweitern wir den Handlungsspielraum der Kommunen und Bundesländer bei der Flächenausweisung.
     
  • Wir erleichtern den Ausbau von erneuerbaren Energien an Autobahnen und Schienen.
     
  • Unternehmen können ihren benötigten erneuerbaren Strom mit Windkraftanlagen künftig einfach selbst auf benachbarten Grundstücken erzeugen.
     
  • Nicht alles kann mit erneuerbarem Strom klimaneutral ermöglicht werden, deshalb brauchen wir auch klimaneutrales Gas. Mit einer Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschleunigen wir auch den Bau von Elektrolyseuren zur Herstellung von Wasserstoff.

Mehr Tempo beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur

  • Wir erhöhen die Kapazitäten im Schienennetz für den Personen- und Güterverkehr. Schienenstrecken werden schneller neu- und ausgebaut. Die Digitalisierung des Bahnsystems wird massiv beschleunigt. Damit wird auch der Deutschlandtakt vorangebracht.
     
  • Bei Bundesfernstraßen werden künftig marode Brücken deutlich schneller erneuert, indem die Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt. Das gilt auch für eine mögliche Kapazitätserweiterung.
     
  • Die Engpassbeseitigung im Autobahnnetz kann beschleunigt vorangetrieben werden, wenn das jeweils betroffene Land zustimmt. Es handelt sich dabei um Autobahnprojekte des Vordringlichen Bedarfs zur Engpassbeseitigung und laufende und fest disponierte Projekte zur Engpassbeseitigung (BVWP-Kategorien VB-E sowie FD-E). Mit dem beschleunigten Bau zusätzlicher Fahrstreifen können zukünftig viele Staus beseitigt werden.
     
  • Wir stärken die klimafreundliche Schiene mit zusätzlichen Mitteln. Die Bahn erhält mehr Geld: Wir investieren die meisten Einnahmen des ab 2024 geltenden CO2-Aufschlags auf die LKW-Maut (200 Euro pro Tonne CO2) in das Schienennetz. So kann ein beträchtlicher Teil des zusätzlichen Investitionsbedarfs von 45 Milliarden Euro bis 2027 finanziert werden. Die Lkw-Maut wird auf alle Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen ausgeweitet, Handwerksbetriebe werden ausgenommen.
     
  • Wir unterstützen den Straßengüterverkehr bei der Umstellung auf alternative Antriebe. So fördern wir nun leichte und schwere Nutzfahrzeuge mit alternativen, klimaschonenden Antrieben bis 2028 und die Tank- und Ladeinfrastruktur für batterieelektrische und Wasserstoff-Lkw, inkl. Depots, Betriebshöfen und weiteren Hubs in logistischen Ketten.
     
  • Im Straßenverkehr werden Maßnahmen wie der Ausbau der Stromnetze für den schnellen und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur vorangetrieben, um das Ziel von mindestens 15 Millionen zugelassenen vollelektrische Fahrzeuge 2030 in Deutschland zu flankieren. Mit verbindlichen Vorgaben für CO2-neutrale Carsharing-Flotten ab 2026 sowie zur Beschaffung von ausschließlich emissionsfreien Nahverkehrsbussen ab 2030 setzen wir weitere Impulse.
     
  • Luft- und Seeverkehr werden beim Umstieg auf erneuerbare Energien unterstützt, u. a. durch die Förderung weiterer Landstromanlagen an Häfen, die Unterstützung beim Aufbau der Bodenstromversorgung an Flughäfen sowie die Forschungsförderung zum klimaneutralen Fliegen.
     
  • Das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung werden zeitnah geändert, sodass neben flüssigem und sicherem Verkehr die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.

Verbesserung des Naturschutzes

Wie der Klimaschutz ist auch der Erhalt unserer Artenvielfalt sehr wichtig für uns. Darum verbessern wir den Naturschutz:

  • Das Umweltrecht soll zukünftig nicht einzelne Genehmigungsvorhaben isoliert in den Blick nehmen, sondern Umwelt- und Naturschutzvorhaben vernetzt denken.
     
  • Das hat viele Vorteile für den Naturschutz und macht Planungs- und Genehmigungsvorhaben für wichtige Infrastrukturvorhaben deutlich schneller.
     
  • Wir verbessern auch die Qualität der Ausgleichsmaßnahmen: Künftig können mehr Flächen als bisher für den Naturschutz gesichert werden.
     
  • Dafür wird eine zusätzliche zentrale Einheit geschaffen, die die Flächenplanung länderübergreifend entwickelt und steuert. Ein neues Flächenbedarfsgesetz wird die länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Schaffung von Ausgleichsflächen erleichtern.

Energieeffizienzgesetz

  • Die effizientere Nutzung von Strom und Gas macht Deutschland unabhängiger von fossilen Importen und sichert die Energieversorgung insgesamt. Deshalb werden wir im April 2023 ein Gesetz für Energieeffizienz zur Umsetzung der europäischen Verpflichtung (Energieeffizienz-Richtlinie) auf den Weg bringen. Das Gesetz wird mittel- und langfristige Zielpfade setzen, die das Erreichen der Effizienzziele 2030 sicherstellen. Dies schafft Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Haushalte.

Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen (Gebäudeenergiegesetz)

Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen und für Warmwasser verbraucht. Die Energiewende im Wärmebereich ist damit ein zentraler Baustein für die Klimaneutralität unseres Landes. Wir wollen dabei die Bürger:innen mitnehmen. Unsere Botschaft ist: Die Umstellung wird bezahlbar sein – und zwar durch ausreichende Übergangszeiträume und gezielte Förderungen.

  • Ab 2024 werden möglichst nur noch Heizungen eingebaut, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Regelungen werden so ausgestaltet, dass der Heizungsaustausch zumutbar sein wird und die Eigentümer:innen nicht überfordert werden. Wir werden unbillige Härten abfedern.
     
  • Für Fälle, in denen eine Heizung ausgetauscht werden muss, zum Beispiel aufgrund einer Havarie, werden ausreichende Übergangszeiträume vereinbart, in denen die alte Technik weiter genutzt werden kann.
     
  • Insbesondere für Bürger:innen mit mittleren und niedrigen Einkommen wird ein Unterstützungsprogramm aufgelegt, das damit auch Mieter:innen zu Gute kommen kann. Für Haushalte, die nicht von einem Förderprogramm profitieren, wird es die Möglichkeit einer steuerlichen Absetzbarkeit geben.