Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Strafen für Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit zu verschärfen. Die Masken-Affäre während der Corona-Pandemie und die sogenannte Aserbaidschan-Affäre haben gezeigt, wie schwierig die Verfolgung von Abgeordnetenbestechung ist und wie notwendig eine Verschärfung ist. Wenn einige wenige Mandatsträger:innen ihre Position durch Einflusshandel derart zum eigenen, finanziellen Vorteil ausnutzen, kann dies das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie und ihre Mandatsträger unterlaufen. Und es kann auch zu Wettbewerbsverzerrungen und unsachgemäßen Entscheidungen von Regierung und Verwaltung führen.

Bislang macht sich nur strafbar, wer sich für die eigentliche Mandatswahrnehmung (wie Abstimmungen oder Reden im Plenum) bezahlen lässt. Wir schaffen nun einen neuen Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung. In Zukunft sollen Abgeordnete auch dann bestraft werden können, wenn sie während des Mandats Geld oder andere Vermögensvorteile als Gegenleistung für die Wahrnehmung fremder Interessen annehmen und dabei die parlamentsrechtlichen Vorschriften verletzen. Darunter fällt zum Beispiel die Vermittlung von Geschäften an ein Ministerium. Verhängt werden kann dann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Die verschärften Regelungen gelten für die Abgeordneten des Bundestages, der Landesparlamente und des Europäischen Parlaments sowie für Mitglieder der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation. Für Kommunalpolitiker:innen soll die Neuregelung nicht gelten, da Mandate auf kommunaler Ebene mit geringeren Einflussmöglichkeiten einhergehen. 

Johannes Fechner, zuständiger Berichterstatter sowie parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar:

„Die Bestechung und die Bestechlichkeit von Abgeordneten muss hart bestraft werden. Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen das Vertrauen haben, dass Abgeordnete für das Allgemeinwohl und nicht für den eigenen Geldbeutel arbeiten. Die Masken-Affären und die Aserbaidschan-Affären ehemaliger Unionspolitiker zeigen, wie dringend wir Strafrechtslücken schließen müssen. In der Masken-Affäre kassierten Unionspolitiker Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, wurden aber wegen der bestehenden Strafbarkeitslücke freigesprochen. Darum wollen wir einen neuen Straftatbestand schaffen, damit auch Bestechung für unerlaubtes Handeln neben dem Mandat strafbar ist.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Für mehr Vertrauen in die Unabhängigkeit von Politikerinnen und Politikern müssen wir die Transparenz im Umgang mit einem Korruptionsverdacht stärken. Dafür ist das Strafrecht das richtige Mittel, denn so schaffen wir mehr Ermittlungsmöglichkeiten für die Staatsanwaltschaften. Künftig soll die Staatsanwaltschaft bei einem entsprechenden Verdacht alle Tätigkeiten während des Mandats daraufhin überprüfen, ob unzulässigerweise Geld oder andere Vermögensvorteile für die Vertretung fremder Interessen geflossen ist. Korruption ist ein ernsthaftes Problem, das auch mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden muss.“