Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen wollen und brauchen wir?

Assistierter Suizid – Suizidprävention

Dienstag, 28.02.2023

Von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Paul-Schneider-Haus

Vor-Ort | Raum 01, 1.OG
Schönwalder Str. 23, 13585 Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der organisierten Sterbehilfe gekippt und klargestellt, dass Menschen ein Recht haben, selbstbestimmt zu sterben, auch mit Unterstützung Dritter.

In seinem Urteil unterstrich das Gericht, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ umfasst. Die Entscheidung des Einzelnen, so das Bundesverfassungsgericht, dem eigenen Leben entsprechend dem eigenen Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.

Auf der anderen Seite hat der Staat eine Schutzpflicht. Diese beinhaltet, dafür Sorge zu tragen, dass der Entschluss zur Selbsttötung nicht nur auf einer vorübergehenden Lebenskrise oder auf einer psychosozialen Einflussnahme oder mangelnder Aufklärung und Beratung beruht.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in dem Urteil einen Auftrag neue Rahmenbedingungen für die Sterbehilfe – aber auch für die Suizidprävention zu schaffen.

Im Deutschen Bundestag werden derzeit mehrere interfraktionelle Vorschläge, die jeweils auch von den Mitgliedern in der SPD-Bundestagsfraktion getragen werden, debattiert. Welche Reformvorschläge das sind und worin die Unterschiede bestehen, darüber wollen wir Sie informieren und mit Ihnen diskutieren.

Ihre SPD-Bundestagsfraktion

Helmut Kleebank, MdB
Tina Rudolph, MdB

Termin Info


Die Frist der Anmeldung ist abgelaufen

Zum Seitenanfang