„Die staatliche Notbevorratung soll unter Einbeziehung des Technischen Hilfswerks und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf eine neue Grundlage gestellt werden. Das haben wir heute im Haushaltsausschuss beschlossen. Bis Ende Oktober 2023 soll eine Neukonzeption vorgelegt werden.

Ein bloßes Weiter-so kann und darf es nicht geben. Seit Einführung der Notfallreserve Mitte der 1960er Jahre wurden diese – ungeachtet von Hochwasserschadensereignissen im Inland oder dem Krieg in der Ukraine – noch nie in Anspruch genommen. Der Bundesrechnungshof hatte zuletzt das fehlende tragfähige Gesamtkonzept, das Standortkonzept sowie die Auswahl der Waren nach Kassenlage kritisiert.“