Der Deutsche Bundestag entscheidet am Freitag (17.11.) in 2./3. Lesung über das Zukunftsfinanzierungsgesetz, mit dem Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) leichteren Zugang zum Kapitalmarkt erhalten und damit Zukunftsinvestitionen in Deutschland tätigen können. Dafür werden Regelungen im Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Verbraucherschutz- und Steuerrecht weiterentwickelt.

Lennard Oehl, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz fördern wir den Finanzstandort und erleichtern Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt, indem wir unter anderen Mehrstimmrechtsaktien einführen und die Bedingungen für Kapitalerhöhungen verbessern. Investitionen über den Kapitalmarkt müssen eine wichtigere Rolle spielen. Für Börsenzulassungen gelten in Zukunft niedrigere Hürden und zusätzliche Instrumente wie Börsenmantelgesellschaften, die Unternehmen bei Börsengängen unterstützen. Besonders freut mich, dass wir für Start-Ups die Mitarbeiterkapitalbeteiligung endlich praxisorientiert geregelt und die Dry-Income-Problematik gelöst haben. So wird die Beteiligung von Mitarbeitenden am Unternehmen – ein ur-sozialdemokratischer Gedanke – bei Start-Ups deutlich attraktiver.“

Frauke Heiligenstadt, zuständige Berichterstatterin:

„Das Zukunftsfinanzierungsgesetz enthält wichtige Schritte für mehr Verbraucherschutz. So führen wir eine Vergleichswebsite für Kontoführungsgebühren und Dispozinsen ein. Das sorgt für mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit bei Girokonten. Bei der Restschuldversicherung wird es zukünftig einen zeitlichen Abstand von mindestens einer Woche zwischen Abschluss des Kredits und der Versicherung geben. Außerdem fördern wir die Vermögensbildung in unserem Land. Wir erhöhen die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmersparzulage für das Fonds- und das Bausparen auf 40.000 Euro (für Alleinstehende) und 80.000 Euro (bei Verheirateten). Damit können mehr Menschen staatlich gefördert für ein gutes Leben im Alter vorsorgen.“