Alle gesetzlich Versicherten werden ab dem 01. Januar 2025 eine funktionierende digitale Patientenakte bekommen. Deutschland holt damit einen schmerzlichen Rückstand in der Digitalisierung im Gesundheitswesen auf. Die Rechte der Versicherten spielten bei den Beratungen eine herausgehobene Rolle. Die SPD-Bundestagsfraktion ist sehr froh über die Ergebnisse, die heute beschlossen wurden.

Dagmar Schmidt, stellv. Fraktionsvorsitzende:

„Den Menschen das Leben leichter machen, das ist unsere Devise als SPD-Bundestagsfraktion, danach richten wir unsere Politik aus. Mit der freiwilligen elektronischen Patientenakte werden erstmals ein einfacher Zugang und ein transparenter Überblick über die vorhandenen Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten möglich. Die Zeit des Faxens, des Kopierens und des Hin und Her-Tragens von Unterlagen zwischen Ärzten und Krankenhäusern ist vorbei. So werden die sensiblen Gesundheitsdaten sicher geschützt und Patienten besser versorgt.

Die elektronische Patientenakte bleibt dabei freiwillig. Man kann der Einrichtung auch auf nicht-digitalem Weg widersprechen, zum Beispiel per Brief oder bei der Ombudsstelle direkt. Die Regeln zum Widerspruch sind klar und niemand wird vergessen. Dafür haben wir als SPD-Fraktion besonders eingesetzt. Versicherte haben zum ersten Mal die Möglichkeit, jederzeit die Daten einzusehen, die Ärztinnen untereinander austauschen und können einstellen, wer was sehen darf.“

Matthias Mieves, zuständiger Berichterstatter:

„Künftig können Sprechstunden noch leichter und vermehrt digital abgehalten werden. Das ist eine echte Erleichterung für Menschen auf dem Land, denn dort ist auch nicht immer der richtige Facharzt in der Nähe. Ärzte können ihre Sprechstunde jetzt auch zum ersten Mal von daheim anbieten. Wir machen damit digitale Medizin für diejenigen möglich, die schon lange darauf warten.

Erfahrungsgemäß sind Apothekerinnen und Apotheker in der Digitalisierung sehr gut aufgestellt. Dieses Potenzial nutzen wir. Apotheken können jetzt mehr Leistungen anbieten und abrechnen, zum Beispiel in der telemedizinischen Assistenz.“