Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:

Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Freitag mit dem Wachstumschancengesetz die Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Nach der EU-weiten Einführung einer Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Jahr 2020 folgt nun eine nationale Regelung für umsatzstarke Unternehmen und Einkünfte von über zwei Millionen Euro.

„2020 hat der Deutsche Bundestag eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht wurde ein Frühwarnsystem für aggressive Steuergestaltung etabliert. Die SPD-Fraktion hätte das System schon damals gerne auf nationale Fälle übertragen. Die Union hat eine weitergehende Regelung zum damaligen Zeitpunkt leider blockiert. Jetzt stärken wir das Vertrauen in die Steuergerechtigkeit in Deutschland.

Das Erkennen und Schließen von Steuerschlupflöchern dauert bisher zu lange. Wir müssen diese Zeit verkürzen. Nur wenn wir Schlupflöcher systematisch identifizieren, können wir diese auch konsequent schließen. Meldungen über Steuergestaltungen versetzen die Steuerverwaltung in die Lage, Systematiken früher zu erkennen. So wird das Anbieten riskanter Umgehungsmodelle weniger attraktiv.

Die Mitteilungspflichten für nationale Steuergestaltungen nehmen Unternehmen über 50 Millionen Euro Umsatz und Personen mit hohen Einkünften über zwei Millionen Euro in den Blick. Die Schwellenwerte sorgen dafür, dass der Bürokratieaufwand in der Breite gering bleibt und nur diejenigen betroffen sind, wo es um richtig viel Geld geht. Dementsprechend sind auch nur wenige Steuerberatungen betroffen, bei denen diese Grenzwerte überschritten werden.“