Rolf Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

„Ich begrüße, dass das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung auf den Weg gebracht hat. Darauf haben wir lange gewartet. Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung die Rechtsförmlichkeitsprüfung jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat sich in ihrer Geschäftsordnung selbst zum Ziel gesetzt, jeden Gesetzentwurf einer rechtssystematischen und rechtsförmlichen Prüfung zu unterziehen. Der Bundestag kann erwarten, dass eine solche Selbstverpflichtung vor der Zuleitung erfüllt wird, zumal die Kindergrundsicherung verschiedene Leistungen, die bisher in anderen Gesetzen geregelt waren, bündelt. Ich habe bereits vor Wochen angekündigt, dass ich Gesetzentwürfe, die das Bundeskabinett oder Teile von ihm unter Vorbehalt stellt, nicht im parlamentarischen Bereich akzeptieren werde. Deswegen wird die SPD-Fraktion bis zum Abschluss dieser Prüfung keine parlamentarischen Beratungen beginnen. Wir erwarten, dass die Voraussetzungen dafür von Seiten der Bundesregierung rasch geschaffen werden. Dann könnte auch der ambitionierte Zeitplan eingehalten werden.“