Seit dem 1. Januar 2022 müssen sich Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter ins Lobbyregister eintragen und Angaben zu ihrer Identität und Tätigkeiten machen. Dazu erklären die Fraktionen der SPD-Bundestagsfraktion, Bündnis 90/die Grünen und FDP-Bundestagsfraktion.

„Die Ampel-Koalition hat die Rückmeldungen der Betroffenen und der Zivilgesellschaft sowie die Erfahrungen aus der Praxis ausgewertet und bringt jetzt eine Reform auf den Weg, die einerseits die Angabepflicht verschärft und andererseits unnötigen Bürokratieaufwand reduziert. So werden Gesetzgebungsprozesse transparenter und das Vertrauen der Öffentlichkeit in unsere Demokratie wird weiter gestärkt.

Künftig müssen Interessenvertreterinnen und Interessenvertreten angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Auch müssen sie die Kernpunkte ihrer Forderungen im Lobbyregister hochladen. Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen. Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern wird künftig dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Wer als Mandats- und Amtsträger zu Lobbyorganisationen wechselt (sog. „Drehtür-Effekt“) muss offenlegen, dass er jetzt als Lobbyist tätig ist. Außerdem wurde dem Hilferuf von Wohlfahrtsorganisationen Rechnung getragen, die durch zu strenge Regelungen für die Veröffentlichung von Spendernamen einen Rückgang ihres Spendenaufkommens befürchteten. Zuwendungen sind künftig anzugeben, wenn sie den Schwellenwert von 10.000 Euro pro Kalenderjahr und Spender übersteigen und zugleich mehr als 10 Prozent des Gesamtspendenaufkommens ausmachen, weil dann von einem für die Öffentlichkeit bedeutsamen Einfluss auf die Lobbyorganisation auszugehen ist.“

Johannes Fechner, Sprecher der Arbeitsgruppe Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung der SPD-Bundestagsfraktion:
„Gerade in herausfordernden Zeiten muss Politik für die Bürger nachvollziehbar sein. Wir verschärfen das Lobbyregister, damit klar wird, wer Einfluss auf ein Gesetz genommen hat.“

Bruno Hönel, zuständiger Berichterstatter von Bündnis 90/Die Grünen:
„Mit dieser Novellierung schaffen wir als Ampel-Fraktionen ein Lobbyregister, das in Sachen Transparenz zum internationalen Spitzenfeld gehört. Künftig ist für jede*n öffentlich nachvollziehbar, wer bei wem in wessen Auftrag Einfluss nimmt und auf welches Thema sich die Interessenvertretung bezieht. Es ist gut, dass wir uns als Koalition auf so weitreichende Verbesserungen einigen konnten, nachdem die Union ein Mehr an Transparenz bei Lobbyismus stets blockiert hat.“

Philipp Hartewig, zuständiger Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion:
„Die Reform des Lobbyregistergesetzes ist ein gelungener Ausgleich von partiellen Verschärfungen und wichtigen Bürokratieentlastungen für die Interessenvertreter. Damit wird die Integrität von Interessenvertretung insgesamt gestärkt.“