Heute berät der Deutsche Bundestag abschließend das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. Damit beschließen wir ein Instrument zur Personalbedarfsermittlung in den Krankenhäusern, um wirksame Entlastungen der dort Pflegenden auf den Weg bringen zu können. Außerdem stärken wir Pädiatrie und Geburtshilfe und leiten Neuerungen im Bereich der Digitalisierung ein.

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:

„Die Einführung einer verbindlichen und am tatsächlichen Bedarf orientierten Personalbemessung in unseren Krankenhäusern ist ein starkes Signal für die Pflege und sorgt im Ergebnis für gute Qualität der Patientenversorgung. Mit der Personalbedarfsermittlung und ihrer wissenschaftlich fundierten Weiterentwicklung sorgen wir nun Zug um Zug für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen auf den Stationen. Nur so können wir in Zukunft die pflegerische Versorgung auf hohem Niveau gewährleisten.“

Christos Pantazis, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz stellen wir auch die Weichen für eine stabile, moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, kurzfristig für eine auskömmliche Finanzierung der Pädiatrie und Geburtshilfe zu sorgen, kommen wir mit jährlich über 400 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren entschieden nach. Durch Berücksichtigung im Pflegebudget ist auch die Refinanzierung der Hebammen in der stationären Versorgung über das Jahr 2025 gesichert.

Die Ampel will die Ambulantisierung bislang unnötig stationär durchgeführter Eingriffe durch tagesstationäre Behandlungen sowie durch eine sektorengleiche Vergütung geeigneter Leistungen fördern.“

Matthias Mieves, zuständiger Berichterstatter:

„Versicherte können sich künftig online mit dem neuen Personalausweis/eID oder in der Apotheke identifizieren, um die elektronische Patientenakte zu aktivieren. Aber auch für Behandelnde wird vieles einfacher, denn Hersteller von Software für Arztpraxen müssen Türen für Dienste anderer Hersteller öffnen. Diese Interoperabilität ermöglicht Innovation und fördert den Wettbewerb. Zudem erleichtert eine neue Art der Finanzierung den Praxen das Leben: Mit der TI-Pauschalregelung werden sparsame Modelle und Pakete möglich. Ärztinnen und Ärzte kriegen dadurch nicht weniger Geld, können es aber flexibler einsetzen.“