Die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen haben eine Einigung über die Umsetzung der Verbraucherverbandsklagerichtlinie erzielt. Durch die neue Klageform können Verbraucherinnen und Verbraucher künftig über Sammelklagen direkt Schadensersatz einfordern. Dadurch erleichtern wir den juristischen Weg und stärken die Verbraucherinnen und Verbraucher, weil sie ihren Schadensersatz nicht mehr individuell einklagen müssen. Auch Unternehmen erhalten dadurch Rechtssicherheit.

Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin für Verbraucherschutz (SPD-Fraktion):

„Die neue Verbandsklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz. Dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich nun bis zu drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung einer Verbandsklage anschließen können, ist ein großer Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Dieses späte Opt-In nimmt mehr Menschen mit und verhilft ihnen einfach und mit wenig Aufwand zu ihrem Recht. Mit der Verbandsklage sorgen wir für Rechtsdurchsetzung auf Augenhöhe und Entlasten gleichzeitig die Justiz und die Geschädigten von unnötigen Einzelklagen. Für Verbände senken wir den bürokratischen Aufwand und erleichtern ihnen, die mögliche Betroffenheit von mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbrauchern nachvollziehbar darzulegen.“

Dr. Till Steffen, Parlamentarischer Geschäftsführer (Fraktion B90/Grüne):

„Dieses Instrument wird ein Game-Changer für Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und die Justiz. Aus dem Kampf David gegen Goliath wie im Dieselskandal, wird ein Verfahren auf Augenhöhe. Das spätere Opt-In und die Bündelung einer höchstmöglichen Anzahl gleichgelagerter Sachverhalte macht die Klage attraktiver für Verbraucherinnen und Verbraucher und stellt damit sicher, dass die Justiz von Massenverfahren wirklich entlastet wird. Die Unternehmen bekommen damit Planungssicherheit.“

Katrin Helling-Plahr (FDP-Fraktion), rechtspolitische Sprecherin, Judith Skudelny (FDP-Fraktion) Sprecherin für Umwelt- und Verbraucherschutz:

„Wir haben einen guten Gesetzentwurf nochmal optimiert. Insbesondere die Drittfinanzierung haben wir zu einem nachhaltigen Instrument mit mehr Transparenz für Verbraucher verbessert. Damit dämmen wir nachhaltig einen missbräuchlichen Markt für Prozessfinanzierer in der deutschen Justizlandschaft ein und bewahren die Chancengleichheit im Verfahren. Wir halten an bewährten Prinzipien der Verjährung fest. Jeder ist dazu aufgefordert, selbst die Initiative zu ergreifen, um die Hemmung für sich zu beanspruchen. Diese Mitwirkung stärkt schließlich den Rechtsfrieden.“