Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer:

Heute hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Zurückweisung eines Kandidatenvorschlags eines AfD-Abgeordneten für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten durch das Bundestagspräsidium rechtmäßig war. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das Urteil und die Rechtssicherheit, die es bringt, ausdrücklich.

„Wir freuen uns über das Urteil, denn es verhindert, dass unqualifizierte Kandidaten mit relativ wenigen Stimmen in das wichtige Amt des Bundestagsvizepräsidenten gewählt werden können.

Nach der Geschäftsordnung des Bundestages steht zwar jeder Bundestagsfraktion ein Vizepräsident oder eine Vizepräsidentin zu. Das Grundgesetz bestimmt aber auch, dass Präsidentin, Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten vom Bundestag gewählt werden.

Für die Wahl gilt deshalb richtigerweise, dass der Kandidatenvorschlag von der Fraktion kommen muss und jeder Kandidat vom Bundestag mit Mehrheit gewählt werden muss.

Das Ansinnen des klagenden AfD-Abgeordneten, mit einem weiteren Kandidatenvorschlag das Wahlrecht des Bundestages letztlich auszuhebeln, ist gescheitert. Wäre sein Vorschlag zugelassen worden, hätte in einem dritten Wahlgang der AfD-Kandidat mit den meisten Stimmen gewonnen.Diese relative Mehrheit im dritten Wahlgang gilt nach der Geschäftsordnung aber nur dann, wenn es mehr als einen Kandidaten gibt; ein einziger Kandidat benötigt die Mehrheit der abgegeben Stimmen. Die große Mehrheit der Abgeordneten hätte voraussichtlich keinen der beiden AfD-Kandidaten gewählt. Gewonnen hätte dann derjenige der beiden AfD-Kandidaten, der mehr Stimmen als der andere bekommen hätte. Mit relativ wenigen Stimmen hätte dieser dann das Amt des Vizepräsidenten erhalten.

Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht den Versuch der AfD, mit nur relativ wenigen Stimmen einen Vizepräsidenten zu erlangen, abgewiesen hat.

Das Amt des Bundestagsvizepräsidenten ist so wichtig, dass es nur qualifizierten Personen zustehen darf, die sowohl das Vertrauen ihrer Fraktion als auch das Vertrauen der Mehrheit aller Abgeordneten genießen.“