Foto: Lumix07 / photocase.com
Dokumentation der zu Protokoll gegebene Rede zu ZP 9 in der Plenardebatte am 28. Februar 2013 (zu Protokoll): „Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse (Presseauskunftsgesetz)“ (Drs. 17/12484)“
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von vergangener Woche sind die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar. Deshalb haben Journalistinnen und Journalisten jetzt keinen einfachgesetzlichen, klar bestimmten Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden. Das kann nicht sein. Eine funktionierende Berichterstattung in der Presse über das Regierungshandeln ist ein konstitutives Moment einer freiheitlichen Demokratie. Über welches Regierungshandeln eine freie Presse berichten kann, steht nicht im freien Ermessen der Bundesregierung, wie das Bundesinnenminister Friedrich zu glauben scheint.
In der sogenannten Spiegel-Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am 5. August 1966 das Fundament für unser heutiges Verständnis von Pressefreiheit gelegt. Damals ging es um die Abwehr von Übergriffen des Staates, namentlich des CSU-Politikers Franz Josef Strauß. Das Bundesverfassungsgericht hat damals Pflöcke eingeschlagen: „Der Staat ist – unabhängig von subjektiven Berechtigungen Einzelner – verpflichtet, in seiner Rechtsordnung überall, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung zu tragen.“ Bereits damals hatten die Richter erkannt, dass die Pressefreiheit nicht nur ein Abwehrrecht ist, sondern den Staat auch aktiv verpflichtet, dazu beizutragen, dass die Berichterstattung der Presse über die Vorgänge im Staat funktioniert. Deshalb sind – so das Bundesverfassungsgericht – auch „Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden … prinzipielle Folgerungen“ aus der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Presse.
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Bundesinnenminister Friedrich braucht Nachhilfe in Sachen Pressefreiheit: Journalistinnen und Journalisten müssen selbstverständlich Auskünfte von Bundesbehörden verlangen können. Die Bundesregierung kann sich nicht im Hinterzimmer einschließen, sondern ist der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von vergangener Woche sind die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar. Die SPD-Fraktion hat deshalb jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Journalistinnen und Journalisten die gleichen Rechte gegenüber Bundesbehörden einräumt, wie sie das in allen 16 Bundesländern gegenüber Landesbehörden haben.
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Der Bundesinnenminister Friedrich steht noch immer für den intransparenten Staat. Wir fordern ihn auf, seinen Worten endlich auch Taten folgen zu lassen: Der Bundesinnenminister muss den Bürgerinnen und Bürgern erklären, warum die Bundesregierung die Offenlegung von Verwaltungsdaten weiterhin unterlässt, wenn dies nach geltendem Recht möglich ist. Dies hat der Innenminister gestern selbst erklärt.
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Nach heftigen Auseinandersetzungen über die Beratung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Innenausschuss haben die Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen und Die Linke geschlossen den Ausschuss verlassen, weil die Koalition versuchte, das Gesetz ohne die erforderliche Beratung abzustimmen. Die Bundesregierung versucht offensichtlich im Schweinsgalopp die seit längerem anstehende, dann aber doch immer wieder verschobene TKG-Novelle durch die Ausschüsse zu bringen. Nachdem es gestern Nachmittag hieß, die Beratungen für heute in den Ausschüssen sollten abgesetzt werden, wurde gestern Abend ein 117-Seiten starker Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingereicht.
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