Nach einem heutigen Beschluss der Europäischen Kommission soll das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) vom Europäischen Gerichtshof geprüft werden, um zu klären, ob der Text mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Ich begrüße diese Entscheidung. Es ist ein erster notwendiger Schritt zu wissen, ob das Abkommen mit den Grundrechten der Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung vereinbar ist. Das hat nun auch die Europäische Kommission gemerkt.
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Ich verstehe, warum die Bürger über den Text in seiner derzeitigen Form besorgt sind. Sie befürchten eine Einschränkung ihrer Grundfreiheiten und Grundrechte, insbesondere im Internet. Obwohl wir internationale Maßnahmen im Kampf gegen gefälschte Produkte brauchen, um sowohl die Verbraucher als auch all jene Jobs zu schützen, die auf Kreativität und Forschung angewiesen sind, bezweifle ich, ob ACTA der richtige Vertrag dafür ist. Es war von Anfang an ein Fehler, gefälschte Produkte und die Durchsetzung von Urheberrechten im digitalen Bereich in ein und dasselbe Abkommen zu packen. Die IP-Adresse eines Nutzers muss Teil seiner personenbezogenen Daten sein und muss daher geschützt werden und anonym bleiben. Internetanbieter sollen und dürfen nicht zur Internet-Polizei werden, die die Inhalte des Internets im Interesse mächtiger Konzerne kontrolliert und zensiert.
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Die heutige Entscheidung des Landgerichts Köln im Rechtsstreit des Bauer-Verlags gegen den Bundesverband Presse-Grosso verdeutlicht noch einmal, dass neue Initiativen zum Erhalt des Presse-Grosso dringend notwendig sind. Das bisherige System des Presse-Grosso und die zwischen Verlegern und Grossisten vereinbarte gemeinsame Erklärung aus dem Jahr 2004 ist durch die Klagen des Bauer-Verlages und mit der heutigen Entscheidung des Landgerichts Köln insgesamt in Frage gestellt. Aus unserer Sicht ist das System des Presse-Grosso jedoch unverzichtbar.
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Foto: Corinne van den Broek
Skandale wie bei der Bahn, bei der Telekom und bei Lidl haben deutlich gemacht, dass beim Arbeitnehmerdatenschutz in unserem Land einiges im Argen liegt. Tritt das Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz in der Form in Kraft, wie sich Union und FDP geeinigt haben, wird es künftig keine Skandale mehr geben. Sie wären legal. Es wäre legal, sich von dem Bewerber auf eine Stelle die Einwilligung geben zu lassen, dass Daten über ihn auch aus nicht öffentlich zugänglichen Quellen erhoben werden können. Kaum ein Bewerber würde Nein sagen und sich seine Chancen damit endgültig zunichte machen. Es wäre legal, ununterbrochene offene Videoüberwachung zur Qualitätskontrolle durchzuführen, was einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten darstellen würde. Und das ohnehin niedrige Schutzniveau des Gesetzentwurfs könnte durch Betriebsvereinbarungen noch weiter unterlaufen werden.
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Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sie das umstrittene internationale Handelsabkommen ACTA vorerst nicht unterzeichnen wird. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Entscheidung, weil die vielen offenen Fragen zu den rechtlichen Auswirkungen des Abkommens bis heute nicht ausreichend beantwortet und weil zahlreiche Unterlagen aus den Verhandlungen bis heute nicht veröffentlicht worden sind.
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Am Freitag hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Studie zu Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen herausgegeben. Diese Studie weist aus unserer Sicht erhebliche fachliche Mängel auf. Noch am gleichen Tag hat sich die Unionsfraktion für ein solches Warnhinweismodell ausgesprochen und die Provider und Rechteinhaber aufgefordert, sich zügig auf ein praktikables Warnhinweismodell zu einigen. Der FDP-Staatssekretär Hans-Joachim Otto hat angekündigt, dass auf der Grundlage der nun veröffentlichten Studie im Wirtschaftsdialog beim Bundeswirtschaftsministerium noch im ersten Halbjahr 2012 eine Entscheidung über ein Warnhinweismodell getroffen werden soll und dass – wenn auch dieser Anlauf der Selbstregulierung scheitern sollte – die Bundesregierung in der Pflicht sei, eine gesetzliche Regelung vorzuschlagen.
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