(Foto: picture-alliance/dpa)
In der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft wurde klar: Im Gegensatz zu uns hat die Regierungskoalition keine Antworten auf die wesentlichen Verbraucherfragen. Bei massenhaften Abmahnungen ist das Problem längst erkannt: Die Gebühren für Abmahnanwälte sind deutlich zu hoch. Wir fordern daher klare Schritte, um diese Gebühren gerade bei Erstverstößen zu senken. Die Regierungskoalition hat ähnliche Vorstellungen bereits in einem Gesetzesentwurf formuliert. Leider liegt dieser aber aufgrund interner Streitigkeiten in einer Schublade des Justizministeriums. Inzwischen ist kaum noch damit zu rechnen, dass er jemals das Licht des Bundestages sehen wird. Die Koalition empfiehlt dem Bundestag indes, verbesserte Informationspflichten für Inkassounternehmen einzuführen.
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Foto: Corinne van den Broek
Die heutige Plenardebatte um die Stiftung Datenschutz ist im Grunde viel Lärm um nichts. Die bis heute nicht existenteStiftung Datenschutz ist nur eines von vielen Beispielen im Bereich Verbraucher- und Datenschutz, bei denen die schwarz-gelbe Koalition Handlungsunfähigkeit und -unwilligkeit demonstriert. Einst gepriesen als Prestigeobjekt, entpuppt sich die Stiftung nun als weiteres Desaster neben der nicht erfolgten Umsetzung der sogenannten „Cookie-Richtlinie”, der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes oder dem Beschäftigtendatenschutz. Von dem mit großer öffentlicher Begleitmusik angekündigten sogenannten Rote-Linie-Gesetz ganz zu schweigen, das sang- und klanglos in der Versenkung verschwand. Das Bermuda-Dreieck des Daten- und Verbraucherschutzes heißt schwarz-gelb.
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Am Montag, dem 21.05.2012 führt der Unterausschuss Neue Medien ab 13.00 Uhr ein öffentliches Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema “Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet” durch. Das Gespräch wird in Sitzungssaal E.300 im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages stattfinden.
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Foto: Corinne van den Broek
In Sachen Daten- und Verbraucherschutz versagt die Bundesregierung auf der gesamten Linie. Unabhängig davon, wie man zu der Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit einer Richtlinie steht, kann es nicht sein, dass die Bundesregierung ein Jahr nach Ablauf der Umsetzungsfrist zur sogenannten Cookie-Richtlinie nicht in die Gänge kommt. Daten- und Verbraucherschützer bemängeln seit langem, dass Nutzer keine Kontrolle darüber haben, wer zu welchem Zweck Cookies, also kleine Textdateien, auf ihrer Festplatte speichert, um zum Beispiel das Surfverhalten der Nutzer auszuspähen.
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In den letzten Jahren prägen Datenschutzskandale, Verstöße von Unternehmen gegen den Daten- und Verbraucherschutz immer häufiger die Schlagzeilen. Die jüngsten Diskussionen um die neuen Nutzungsbedingungen von Google und das Urteil des Berliner Landgerichtes gegen facebook sind nur weitere Beispiele dafür. Die Häufigkeit solcher Vorfälle verdeutlicht, dass ein Handeln seitens des Gesetzgebers nicht nur dringend notwendig, sondern auch längst überfällig ist. Die Vorfälle zeigen aber auch, dass Daten- und Verbrauchschutz im digitalen Zeitalter nicht mehr auf nationaler Ebene regelbar sind. Wir brauchen einheitliche europäische Regelungen auf hohem Niveau und mit Durchsetzungskraft.
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Foto: Corinne van den Broek
Facebook hat vor dem Landgericht Berlin eine heftige Ohrfeige wegen schwerer Verstöße gegen Daten-und Verbraucherschutz erhalten. Der Klage des Projektes “Surfer haben Rechte” der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wurde vollumfänglich stattgegeben. Das ist ein deutliches Signal für die Bedeutung von Daten- und Verbraucherschutz im Internet und eine Kampfansage gegen Facebook. Unabhängig von der Frage, ob Facebook mit seinen Praktiken gegen deutsches, irisches oder europäisches Datenschutzrecht verstößt, kann dieses Handeln über die Köpfe der Nutzer hinweg nicht weiter toleriert werden.
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Foto: Corinne van den Broek
Das Ergebnis der heute vom vzbv vorgestellten Studie zum „Löschen von Nutzerprofilen“ macht deutlich: Einmal ein Nutzerprofil angelegt, wird es schwierig dieses wieder zu löschen. Oft müssen mehrfach E-Mails geschrieben werden und man ist sich am Ende doch nicht sicher, ob wirklich alle Daten gelöscht wurden. Aber nicht nur das Löschen von Nutzerprofilen muss einfacher werden. Das bereits mit der Online-Petition des vzbv „Weniger Stress im digitalen Leben“ verfolgte Ziel, das Prinzip „privacy by default“ gesetzlich festzuschreiben, ist nach wie vor richtig und wichtig! Dieses Prinzip beinhaltet nicht nur einen Anspruch auf das Löschen von accounts, sondern generell datenschutzfreundliche Privatspäre-Voreinstellungen bei Produkten und Diensten. Gerade bei sozialen Netzwerken sind datensparsame Voreinstellungen leider keine Selbstverständlichkeit.
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Nach heftigen Auseinandersetzungen über die Beratung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Innenausschuss haben die Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen und Die Linke geschlossen den Ausschuss verlassen, weil die Koalition versuchte, das Gesetz ohne die erforderliche Beratung abzustimmen. Die Bundesregierung versucht offensichtlich im Schweinsgalopp die seit längerem anstehende, dann aber doch immer wieder verschobene TKG-Novelle durch die Ausschüsse zu bringen. Nachdem es gestern Nachmittag hieß, die Beratungen für heute in den Ausschüssen sollten abgesetzt werden, wurde gestern Abend ein 117-Seiten starker Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingereicht.
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