Öffentliche Anhörung im UA Neue Medien zum Thema “Änderung des Telemediengesetzes” sowie “Potentiale der WLAN-Netze”

Quelle: Bilderbox
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Der Unterausschuss Neue Medien führt am Montag, dem 13. Mai 2013 eine Öffentliche Anhörung zum Thema “Änderung des Telemediengesetzes” sowie “Potentiale der WLAN-Netze” durch. Gegenstand der Anhörung sind ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Telemediengesetzes (BT-Drs.  17/11137) und ein Antrag der SPD-Fraktion “Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen” (BT-Drs. 17/11145).

Beide Initiativen zielen darauf ab, die bestehende Rechtsunsicherheit – die der Hauptgrund für das Stagnieren des Ausbaus von WLAN-Zugängen ist – zu beseitigen.  Die Rechtsprechung hat hohe Hürden für das Betreiben privater WLAN-Zugänge aufgestellt, die letztlich dazu führen, dass es keine oder nur sehr wenige private offene Netze gibt. Dies betrifft insbesondere Fragen der Haftung für die Anbieter, die befürchten müssen für die Handlungen der Nutzer in ihrem Netz haftbar gemacht werden. Aber auch bei den gewerblichen Anbietern, etwa im Hotel- und Gaststättenbereich, stellt der Betrieb von frei und allgemein zugänglichen Funknetzen ein beträchtliches Risiko dar, weil nicht abschließend geklärt ist, ob und inwieweit sie sich auf die Haftungsreglungen des Telemediengesetzes berufen können.


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Zweite Anhörung zum Leistungsschutzrecht

Nachdem bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Rechtsausschuss die massiven Bedenken nicht ansatzweise ausgeräumt werden konnten und zahlreiche – vor allem technische Fragen – offen geblieben sind,  haben die Oppositionsfraktionen die Durchführung einer zweiten Anhörung im Unterausschuss Neue Medien beantragt. Hierzu war die Zustimmung des federführenden Rechtausschusses notwendig, die seit heute vorliegt.


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SPD lehnt Entwurf für Leistungsschutzrecht ab

Es ist der Bundesregierung auch in der heutigen Sitzung des Unterausschusses Neue Medien nicht gelungen, die zahlreichen offenen Fragen zum vorgesehenen Leistungsschutzrecht zu beantworten und die erheblichen Bedenken auszuräumen. So ist bis heute unklar, wofür es eines solchen neuen Schutzrechts eigentlich bedarf und es ist auch nicht zu erkennen, welchen Beitrag dieses zur Lösung der unübersehbaren Probleme bei der Durchsetzung des Urheberrechts in der digitalen Welt leisten kann. Befürchtet wird vielmehr zu Recht, dass ein solches Leistungsschutzrecht zu einer massiven Rechtsunsicherheit, zu erheblichen Einschränkungen der Kommunikation im Internet und zu einer neuen Abmahnwelle führen würde.


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Expertengespräch zu ‘Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet’ im UA Neue Medien

Am Montag, dem 21.05.2012 führt der Unterausschuss Neue Medien ab 13.00 Uhr ein öffentliches Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema “Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet” durch. Das Gespräch wird in Sitzungssaal E.300 im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages stattfinden.


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SPD und Grüne fordern belastbare Datengrundlage für medienpolitische Entscheidungen

Seit vielen Jahren gibt es zu wenig grundlegende Informationen und Daten hinsichtlich der Formen der (crossmedialen) Zusammenarbeit und Verflechtungen im Medienbereich. Der letzte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung, der Ende 2008 vorgelegt wurde, bestätigte die bestehenden Informationsdefizite im Bereich der traditionellen und der neuen Medien. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag bereits 2009 auf Initiative der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung einer Mediendatenbank beschlossen, die – aufbauend auf den Ergebnissen der Medien- und Medienkonzentrationsforschung – belastbare Daten zu den Angebots- und Anbieterstrukturen enthalten soll. Die Mediendatenbank sollte bereits Ende 2011 auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht und für die Allgemeinheit zugänglich sein. Das ist bis heute nicht geschehen.


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SPD und Grüne fordern gesetzliche Verankerung des Presse-Grossos

Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag auf, gemeinsam mit den Ländern eine gesetzliche Verankerung des neutralen Presse-Grossos sicherzustellen, um die Pressevielfalt an der Ladentheke dauerhaft zu gewährleisten. Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Landgerichtes Köln ist der Erhalt des neutralen Pressevertriebssystems Presse-Grosso akut gefährdert.


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Neue Initiativen zum Erhalt des Presse-Grosso dringend erforderlich

Die heutige Entscheidung des Landgerichts Köln im Rechtsstreit des Bauer-Verlags gegen den Bundesverband Presse-Grosso verdeutlicht noch einmal, dass neue Initiativen zum Erhalt des Presse-Grosso dringend notwendig sind. Das bisherige System des Presse-Grosso und die zwischen Verlegern und Grossisten vereinbarte gemeinsame Erklärung aus dem Jahr 2004 ist durch die Klagen des Bauer-Verlages und mit der heutigen Entscheidung des Landgerichts Köln insgesamt in Frage gestellt. Aus unserer Sicht ist das System des Presse-Grosso jedoch unverzichtbar.


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Arbeit der Internetenquete ist noch nicht beendet

Lars Klingbeil

Die Einrichtung eines Ausschusses Netzpolitik und digitale Gesellschaft ist richtig. Die SPD-Bundestagsfraktion versteht Netzpolitik als einen grundlegenden und umfassenden Ansatz, der sich in den unterschiedlichen Politikfeldern widerspiegeln muss. Netzpolitik ist Gesellschaftspolitik. Ziel muss es daher sein, dass Netzpolitik prominent in allen Ausschüssen des Bundestages verankert wird. Da die Etablierung der netzpolitischen Themen aber Zeit braucht, brauchen wir für die Übergangszeit einen eigenständigen und mit allen Rechten ausgestatteten Hauptausschuss Netzpolitik und digitale Gesellschaft, der diese Themenstellungen federführend im Bundestag bearbeitet und eine umfassende Bürgerbeteiligung ermöglicht.


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Unterausschuss Neue Medien stimmt für Aufhebung des Internetsperrgesetzes

Lars Klingbeil

Der Unterausschuss Neue Medien hat heute die Gesetzentwürfe zur Aufhebung des Internetsperrgesetzes abschließend beraten und einstimmig dem Gesetzentwurf zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen zugestimmt. Nach über drei Jahren Debatte sind sich nun endlich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag und auch die Bundesregierung einig, dass Internetsperren wenig effektiv, ungenau und technisch ohne größeren Aufwand zu umgehen sind. Internetsperren können damit keinen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten und schaffen zudem eine Infrastruktur, die grundsätzliche Bedenken hervorruft und verfassungsrechtlich problematisch ist.


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