Nachdem bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Rechtsausschuss die massiven Bedenken nicht ansatzweise ausgeräumt werden konnten und zahlreiche – vor allem technische Fragen – offen geblieben sind, haben die Oppositionsfraktionen die Durchführung einer zweiten Anhörung im Unterausschuss Neue Medien beantragt. Hierzu war die Zustimmung des federführenden Rechtausschusses notwendig, die seit heute vorliegt.
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Es ist der Bundesregierung auch in der heutigen Sitzung des Unterausschusses Neue Medien nicht gelungen, die zahlreichen offenen Fragen zum vorgesehenen Leistungsschutzrecht zu beantworten und die erheblichen Bedenken auszuräumen. So ist bis heute unklar, wofür es eines solchen neuen Schutzrechts eigentlich bedarf und es ist auch nicht zu erkennen, welchen Beitrag dieses zur Lösung der unübersehbaren Probleme bei der Durchsetzung des Urheberrechts in der digitalen Welt leisten kann. Befürchtet wird vielmehr zu Recht, dass ein solches Leistungsschutzrecht zu einer massiven Rechtsunsicherheit, zu erheblichen Einschränkungen der Kommunikation im Internet und zu einer neuen Abmahnwelle führen würde.
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Der Unterausschuss Neue Medien wird am kommendem Montag in einer öffentlichen Sitzung (Tagesordnung als PDF-Datei) ein Expertengespräch zum Thema „Entwicklung und Stand von Open Data Projekten“ durchführen.
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Am Montag, dem 21.05.2012 führt der Unterausschuss Neue Medien ab 13.00 Uhr ein öffentliches Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema “Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet” durch. Das Gespräch wird in Sitzungssaal E.300 im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages stattfinden.
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Seit vielen Jahren gibt es zu wenig grundlegende Informationen und Daten hinsichtlich der Formen der (crossmedialen) Zusammenarbeit und Verflechtungen im Medienbereich. Der letzte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung, der Ende 2008 vorgelegt wurde, bestätigte die bestehenden Informationsdefizite im Bereich der traditionellen und der neuen Medien. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag bereits 2009 auf Initiative der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung einer Mediendatenbank beschlossen, die – aufbauend auf den Ergebnissen der Medien- und Medienkonzentrationsforschung – belastbare Daten zu den Angebots- und Anbieterstrukturen enthalten soll. Die Mediendatenbank sollte bereits Ende 2011 auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht und für die Allgemeinheit zugänglich sein. Das ist bis heute nicht geschehen.
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Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag auf, gemeinsam mit den Ländern eine gesetzliche Verankerung des neutralen Presse-Grossos sicherzustellen, um die Pressevielfalt an der Ladentheke dauerhaft zu gewährleisten. Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Landgerichtes Köln ist der Erhalt des neutralen Pressevertriebssystems Presse-Grosso akut gefährdert.
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Die heutige Entscheidung des Landgerichts Köln im Rechtsstreit des Bauer-Verlags gegen den Bundesverband Presse-Grosso verdeutlicht noch einmal, dass neue Initiativen zum Erhalt des Presse-Grosso dringend notwendig sind. Das bisherige System des Presse-Grosso und die zwischen Verlegern und Grossisten vereinbarte gemeinsame Erklärung aus dem Jahr 2004 ist durch die Klagen des Bauer-Verlages und mit der heutigen Entscheidung des Landgerichts Köln insgesamt in Frage gestellt. Aus unserer Sicht ist das System des Presse-Grosso jedoch unverzichtbar.
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