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Dokumentation der zu Protokoll gegebene Rede zu ZP 9 in der Plenardebatte am 28. Februar 2013 (zu Protokoll): “Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse (Presseauskunftsgesetz)“ (Drs. 17/12484)”
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von vergangener Woche sind die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar. Deshalb haben Journalistinnen und Journalisten jetzt keinen einfachgesetzlichen, klar bestimmten Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden. Das kann nicht sein. Eine funktionierende Berichterstattung in der Presse über das Regierungshandeln ist ein konstitutives Moment einer freiheitlichen Demokratie. Über welches Regierungshandeln eine freie Presse berichten kann, steht nicht im freien Ermessen der Bundesregierung, wie das Bundesinnenminister Friedrich zu glauben scheint.
In der sogenannten Spiegel-Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am 5. August 1966 das Fundament für unser heutiges Verständnis von Pressefreiheit gelegt. Damals ging es um die Abwehr von Übergriffen des Staates, namentlich des CSU-Politikers Franz Josef Strauß. Das Bundesverfassungsgericht hat damals Pflöcke eingeschlagen: „Der Staat ist – unabhängig von subjektiven Berechtigungen Einzelner – verpflichtet, in seiner Rechtsordnung überall, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung zu tragen.“ Bereits damals hatten die Richter erkannt, dass die Pressefreiheit nicht nur ein Abwehrrecht ist, sondern den Staat auch aktiv verpflichtet, dazu beizutragen, dass die Berichterstattung der Presse über die Vorgänge im Staat funktioniert. Deshalb sind – so das Bundesverfassungsgericht – auch „Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden … prinzipielle Folgerungen“ aus der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Presse.
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Bundesinnenminister Friedrich braucht Nachhilfe in Sachen Pressefreiheit: Journalistinnen und Journalisten müssen selbstverständlich Auskünfte von Bundesbehörden verlangen können. Die Bundesregierung kann sich nicht im Hinterzimmer einschließen, sondern ist der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von vergangener Woche sind die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar. Die SPD-Fraktion hat deshalb jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Journalistinnen und Journalisten die gleichen Rechte gegenüber Bundesbehörden einräumt, wie sie das in allen 16 Bundesländern gegenüber Landesbehörden haben.
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Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind von besonderer Bedeutung für das Funktionieren einer demokratischen und offenen Gesellschaft. Wir begrüßen, dass sich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag für eine Stärkung der Pressefreiheit einsetzen. Alle vorliegenden Entwürfe weisen die richtige Stoßrichtung auf, unterscheiden sich in ihrer Reichweite aber dann doch sehr. Alle greifen die CICERO-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf, im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlen aber leider vollständig weitergehende Regelungen der Schutz der Informanten und der Recherche im Ermittlungsverfahren.
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Seit vielen Jahren gibt es zu wenig grundlegende Informationen und Daten hinsichtlich der Formen der (crossmedialen) Zusammenarbeit und Verflechtungen im Medienbereich. Der letzte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung, der Ende 2008 vorgelegt wurde, bestätigte die bestehenden Informationsdefizite im Bereich der traditionellen und der neuen Medien. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag bereits 2009 auf Initiative der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung einer Mediendatenbank beschlossen, die – aufbauend auf den Ergebnissen der Medien- und Medienkonzentrationsforschung – belastbare Daten zu den Angebots- und Anbieterstrukturen enthalten soll. Die Mediendatenbank sollte bereits Ende 2011 auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht und für die Allgemeinheit zugänglich sein. Das ist bis heute nicht geschehen.
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