Schwarz-Gelb muss bei Medienvielfalt Farbe bekennen

(Foto: BilderBox.com)
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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG), droht im Vermittlungsausschuss zu scheitern. Grund hierfür, ist die Weigerung der schwarz-gelben Koalition, darauf zu verzichten, dass das Kartellrecht auf die gesetzlichen Krankenkassen ausgeweitet wird. Dies würde das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem zur Disposition stellen – dies ist mit der SPD nicht umzusetzen.

Unstreitig hingegen und nicht Gegenstand der Anrufung des Vermittlungsausschusses sind zwei wichtige medienpolitische Teilaspekte des Gesetzentwurfes: Die Sicherung des Presse-Grosso-Vertriebssystems sowie Erleichterungen des Pressefusionsrechts für Presseverlage. Mit einem Scheitern der Gesetzesnovelle würden auch diese Anteile nicht wirksam werden. Dies will die SPD-Bundestagsfraktion verhindern, um auch in Zukunft die Medienvielfalt in Deutschland zu gewährleisten.

Gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben wir deshalb einen Gesetzentwurf eingebracht, das den Gesetzesvorschlag der schwarz-gelben Koalition zur Absicherung des Presse Grosso-Vertriebssystems aufgreift. Darüber hinaus hat die SPD-Bundestagsfraktion auch die geplanten Gesetzesänderungen beim Pressefusionsrecht als gesonderten Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Damit die Vermischung mit sachfremden Themen im Bundesrat nicht die wichtigen Regelungsvorschläge beim Pressegrosso und beim Pressefusionsrecht blockiert oder auf die lange Bank schiebt, schlagen wir mit diesen Gesetzentwürfen vor, die Regelungen separat auf den Weg zu bringen.


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Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden

Foto: Lumix07 / photocase.com
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Dokumentation der zu Protokoll gegebene Rede zu ZP 9 in der Plenardebatte am 28. Februar 2013  (zu Protokoll): “Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse (Presseauskunftsgesetz)“ (Drs. 17/12484)”

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von vergangener Woche sind die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar. Deshalb haben Journalistinnen und Journalisten jetzt keinen einfachgesetzlichen, klar bestimmten Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden. Das kann nicht sein. Eine funktionierende Berichterstattung in der Presse über das Regierungshandeln ist ein konstitutives Moment einer freiheitlichen Demokratie. Über welches Regierungshandeln eine freie Presse berichten kann, steht nicht im freien Ermessen der Bundesregierung, wie das Bundesinnenminister Friedrich zu glauben scheint.

In der sogenannten Spiegel-Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am 5. August 1966 das Fundament für unser heutiges Verständnis von Pressefreiheit gelegt. Damals ging es um die Abwehr von Übergriffen des Staates, namentlich des CSU-Politikers Franz Josef Strauß. Das Bundesverfassungsgericht hat damals Pflöcke eingeschlagen: „Der Staat ist – unabhängig von subjektiven Berechtigungen Einzelner – verpflichtet, in seiner Rechtsordnung überall, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung zu tragen.“ Bereits damals hatten die Richter erkannt, dass die Pressefreiheit nicht nur ein Abwehrrecht ist, sondern den Staat auch aktiv verpflichtet, dazu beizutragen, dass die Berichterstattung der Presse über die Vorgänge im Staat funktioniert. Deshalb sind – so das Bundesverfassungsgericht – auch „Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden … prinzipielle Folgerungen“ aus der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Presse.


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Wir brauchen eine schnelle Regelung für die Auskunftsverpflichtungen von Bundesbehörden

Martin Dörmann

Dokumentation der zu Protokoll gegebene Rede zu ZP 9 in der Plenardebatte am 28. Februar 2013  (zu Protokoll): “Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse (Presseauskunftsgesetz)“ (Drs. 17/12484)”

Wir beraten heute in erster Lesung den von der Fraktion der SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse. Hiermit wollen wir sicherstellen, dass Presseorgane ihr grundgesetzlich geschütztes Auskunftsrecht nicht nur gegenüber Landesbehörden, sondern auch gegenüber Bundesbehörden wahrnehmen können.

Der Gesetzentwurf ist aufgrund eines kürzlichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts notwendig geworden. Dieses hatte festgestellt, dass die Landespressegesetze Bundesbehörden kompetenzrechtlich nicht verpflichten können, obwohl es jahrelang gängige Praxis war, dass sich auch Bundesbehörden an ihrem jeweiligen Sitz entsprechend den einschlägigen Landespressegesetzen behandeln lassen. Zugleich hat das Gericht aber betont, dass der Presse auf Grundlage von Artikel 5 des Grundgesetzes Auskunftsrechte garantiert sind. Allerdings ist es so, dass es ohne eine konkrete bundesgesetzliche Regelung unklar bleibt, wie weit dieser Anspruch geht. Die Presse wäre somit lediglich auf einen minimalen Grundstandard verwiesen und müsste ihre Rechte in langwierigen Gerichtsverfahren erstreiten. Diese Unsicherheit wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schnell beseitigen.


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SPD bringt Gesetzentwurf zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse auf Weg

Foto: Lumix07 / photocase.com
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Bundesinnenminister Friedrich braucht Nachhilfe in Sachen Pressefreiheit: Journalistinnen und Journalisten müssen selbstverständlich Auskünfte von Bundesbehörden verlangen können. Die Bundesregierung kann sich nicht im Hinterzimmer einschließen, sondern ist der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von vergangener Woche sind die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar. Die SPD-Fraktion hat deshalb jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Journalistinnen und Journalisten die gleichen Rechte gegenüber Bundesbehörden einräumt, wie sie das in allen 16 Bundesländern gegenüber Landesbehörden haben.


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Bundesregierung wurde erneut eine Lehrstunde in Sachen Grundrechte erteilt

Burkhard Lischka

Die Bundesregierung hat heute schon wieder von einem Bundesgericht Nachhilfeunterricht bekommen. Bundesinnenminister Friedrich ist mit seinem Versuch, die Pressefreiheit zu beschränken, vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.

Der Bundesregierung wurde heute eine weitere Lehrstunde in Sachen Grundrechte erteilt. Journalisten werden auch in Zukunft einen Anspruch gegenüber Bundesbehörden auf die Beantwortung ihrer kritischen Fragen haben. Dieses Recht ist geschützt durch Artikel 5 des Grundgesetzes. Allein der Versuch einen solchen Grundpfeiler unserer Demokratie niederreißen zu wollen, zeigt, dass die Bundesregierung ein falsches Verständnis unserer Grundrechte hat.

Jetzt geht es darum, dies auf eine klare gesetzliche Grundlage zu stellen, damit derartige Angriffe auf die Pressefreiheit in Zukunft nicht mehr möglich sind. Hierzu wird die SPD in Kürze initiativ werden.

Bundesverwaltungsgericht stärkt Pressefreiheit: Ohrfeige für den Bundesinnenminister

dpa/picture-alliance
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Der Versuch des Bundesinnenministers Friedrich, die Auskunftsansprüche der Journalistinnen und Journalisten einzuschränken, ist gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt und dem Bundesinnenminister eine schallende Ohrfeige erteilt. Es gibt sehr wohl einen presserechtlichen Auskunftsanspruchs gegen Bundesbehörden, notfalls unmittelbar aus der Pressefreiheit des Grundgesetzes.

Die Bundesregierung musste erneut durch eine gerichtliche Entscheidung zur Einhaltung der verfassungsrechtlichen Grundsätze, hier zur Wahrung der Pressefreiheit, gezwungen werden.

Wir brauchen jetzt eine bundesgesetzliche Regelung. Die Journalistinnen und Journalisten müssen die gleichen Auskunftsrechte gegenüber dem Bund haben wie gegenüber den Ländern aufgrund der Landespressegesetze. Die SPD wird hierzu eine Initiative ergreifen.

Will das Bundesinnenministerium die Pressefreiheit beschränken?

Martin Dörmann

Das Bundesinnenministerium vertritt in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, dass Bundesbehörden weder auf der Grundlage der Landespressegesetze noch aus Art. 5 Abs. 1 GG zur Erteilung von Auskünften verpflichtet werden können. Damit will die Bundesregierung durchsetzen, dass Journalistinnen und Journalisten kein spezifisches Auskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden mehr haben, was über das Informationsfreiheitsrecht hinausgeht. Damit wird eine seit Jahrzehnten gängige Rechtspraxis in Frage gestellt, denn es war bislang unstrittig, dass Bundesbehörden entsprechend der Landespressegesetze Auskunft geben müssen und diese nur in begründeten Ausnamefällen verweigern dürfen. Sollte das Gericht dieser Rechtsauffassung des Bundesinnenministers folgen, könnte dies zu einer erheblichen Einschränkung der Pressefreiheit in Deutschland führen, die aus meiner Sicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht vereinbar wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass das Institut der Freien Presse den Staat verpflichtet, in seiner Rechtsordnung dem Postulat der Pressefreiheit Rechnung zu tragen und Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden als prinzipielle Folgerungen aus Art. 5 Abs. 1 GG zu schaffen. Dies gilt natürlich auch für Bundesbehörden.


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Freiheit und Unabhängigkeit der Medien sichern – Vielfalt der Medienlandschaft erhalten und Qualität im Journalismus stärken

Martin Dörmann

Die SPD hat einen Antrag „Freiheit und Unabhängigkeit der Medien sichern – Vielfalt der  Medienlandschaft erhalten und Qualität im Journalismus stärken“ in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Freiheit, Unabhängigkeit und Vielfalt der Medien sind nicht nur unverzichtbar für die freie Willensbildung jedes Einzelnen, sondern auch für die demokratische, offene und pluralistische Staats- und Gesellschaftsordnung. Der Schutz der Kommunikationsgrundrechte und die Sicherstellung der Medienfreiheit und Medienvielfalt stellen daher die tragenden Prinzipien der Medienpolitik dar, ebenso wie die Förderung der Qualität von Medienangeboten.


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SPD legt Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit vor

Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind von besonderer Bedeutung für das Funktionieren einer demokratischen und offenen Gesellschaft. Wir begrüßen, dass sich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag für eine Stärkung der Pressefreiheit einsetzen. Alle vorliegenden Entwürfe weisen die richtige Stoßrichtung auf, unterscheiden sich in ihrer Reichweite aber dann doch sehr. Alle greifen die CICERO-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf, im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlen aber leider vollständig weitergehende Regelungen der Schutz der Informanten und der Recherche im Ermittlungsverfahren.


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SPD und Grüne fordern belastbare Datengrundlage für medienpolitische Entscheidungen

Seit vielen Jahren gibt es zu wenig grundlegende Informationen und Daten hinsichtlich der Formen der (crossmedialen) Zusammenarbeit und Verflechtungen im Medienbereich. Der letzte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung, der Ende 2008 vorgelegt wurde, bestätigte die bestehenden Informationsdefizite im Bereich der traditionellen und der neuen Medien. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag bereits 2009 auf Initiative der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung einer Mediendatenbank beschlossen, die – aufbauend auf den Ergebnissen der Medien- und Medienkonzentrationsforschung – belastbare Daten zu den Angebots- und Anbieterstrukturen enthalten soll. Die Mediendatenbank sollte bereits Ende 2011 auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht und für die Allgemeinheit zugänglich sein. Das ist bis heute nicht geschehen.


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