Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind von besonderer Bedeutung für das Funktionieren einer demokratischen und offenen Gesellschaft. Wir begrüßen, dass sich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag für eine Stärkung der Pressefreiheit einsetzen. Alle vorliegenden Entwürfe weisen die richtige Stoßrichtung auf, unterscheiden sich in ihrer Reichweite aber dann doch sehr. Alle greifen die CICERO-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf, im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlen aber leider vollständig weitergehende Regelungen der Schutz der Informanten und der Recherche im Ermittlungsverfahren.
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Seit vielen Jahren gibt es zu wenig grundlegende Informationen und Daten hinsichtlich der Formen der (crossmedialen) Zusammenarbeit und Verflechtungen im Medienbereich. Der letzte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung, der Ende 2008 vorgelegt wurde, bestätigte die bestehenden Informationsdefizite im Bereich der traditionellen und der neuen Medien. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag bereits 2009 auf Initiative der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung einer Mediendatenbank beschlossen, die – aufbauend auf den Ergebnissen der Medien- und Medienkonzentrationsforschung – belastbare Daten zu den Angebots- und Anbieterstrukturen enthalten soll. Die Mediendatenbank sollte bereits Ende 2011 auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht und für die Allgemeinheit zugänglich sein. Das ist bis heute nicht geschehen.
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Der Ausschuss für Kultur und Medien hat es leider versäumt, ein wichtiges medien- und europapolitisches Signal zu setzen. Mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen wurden die Anträge der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Situation der Presse- und Rundfunkfreiheit in Europa und zur Situation in Ungarn und den ersten Erfahrungen mit dem ungarischen Mediengesetz abgelehnt. Dies ist sehr bedauerlich, weil damit die Chance vertan wurde, fraktionsübergreifend auf die Einhaltung der europäischen Werte und Ziele wie beispielsweise die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit, die zu den unveräußerlichen Grundpfeilern der EU gehören, zu drängen.
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Die SPD-Bundestagsfraktion weist die Forderungen aus der Unionsfraktion nach einer Einschränkung der Pressefreiheit in aller Deutlichkeit zurück. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), hat erneut Einschränkungen der Pressefreiheit und Strafverschärfungen für Geheimnisverrat von Journalistinnen und Journalisten gefordert. Das ist absolut falsch und populistisch. Geheimnisverrat ist bereits nach geltendem Recht strafbar. Ganz offenkundig geht dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses nicht um denjenigen, der entsprechende Geheimnisse offenbart, sondern um den, der diese publiziert.
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Eine ungehinderte Berichterstattung und freie, pluralistische und unabhängige Medien sind für eine demokratische Gesellschaft unabdingbar. Journalistinnen und Journalisten müssen ihrer Arbeit frei von Repressalien und Zensur nachgehen können! Presse- und Meinungsfreiheit sind Menschenrechte. Organisationen wie Reporter ohne Grenzen weisen wiederholt auf erschreckende Beispiele für die Verletzung dieser Rechte bis zu gezielten körperlichen Attacken auf Journalisten hin. Zu nennen sind hier beispielsweise Verhaftungen und lebensgefährliche Repressionen von Journalistinnen und Journalisten in der Türkei und in Weißrussland und immer noch das Mediengesetz in Ungarn.
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Der Einsatz für freie Meinungsäußerung und gegen Zensur im Internet ist heute notwendiger und aktueller denn je. Die aktuellen Ereignisse in Tunesien, Ägypten, Libyen aber auch in China zeigen auf der einen Seite die Gefährdungen, denen die freie Meinungsäußerung, unabhängige Medien und ein freies Internet immer aufs Neue ausgesetzt sind. Sie zeigen aber zugleich, dass das Internet und auch die Sozialen Netzwerken einen enormen Beitrag für die Freiheitsbewegungen in diesen Ländern geleistet haben.
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