Bundesregierung spricht sich jetzt doch gegen zentrale Internet-Regulierung aus

Lars Klingbeil

Bei der Anhörung der Projektgruppe „Internationales und Internet Governance“ der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft am 19.11.2012 wurde offensichtlich, dass es kein umfassendes und ressortübergreifendes Internet-Governance-Konzept der Bundesregierung gibt. Die Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts ist verbesserungswürdig. Auch auf europäischer Ebene wurde gerungen, wer eigentlich die EU-Position auf der World Conference on International Telecommunications (WCIT) in Dubai vertreten soll und wie sichergestellt werden kann, dass es hier eine abgestimmte Position der EU-Mitgliedstaaten geben wird.

Aus diesen Gründen hat sich die SPD-Bundestagsfraktion unmittelbar vor der in der nächsten Woche stattfindenden WCIT-Konferenz mit Fragen an die Bundesregierung gewandt. Die Antworten liegen nun vor.


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Europäisches Parlament stoppt ACTA

Lars Klingbeil

Das Europäische Parlament hat heute das umstrittene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) abgelehnt. Zuvor war ein Antrag der Konservativen auf weitere Verschiebung gescheitert. Damit ist ACTA in der Europäischen Union endgültig vom Tisch und die taktischen Spielchen und Verschleppungsstrategien mancher Fraktionen sind gescheitert. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese klare Entscheidung des Europäischen Parlamentes ausdrücklich.


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ACTA vor dem Aus

Sozialdemokraten setzen im Handelsausschuss Ablehnung von ACTA durch – Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am Donnerstag mit 19 zu zwölf Stimmen bei keiner Enthaltung dafür ausgesprochen, das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) abzulehnen. Die Mehrheit der Abgeordneten im Handelsausschuss ist der Empfehlung der Sozialdemokraten gefolgt, ACTA abzulehnen. Wird diese Entscheidung vom Plenum des Europäischen Parlaments Anfang Juli bestätigt, ist ACTA in der EU endgültig vom Tisch.


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Expertengespräch zu ‘Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet’ im UA Neue Medien

Am Montag, dem 21.05.2012 führt der Unterausschuss Neue Medien ab 13.00 Uhr ein öffentliches Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema “Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet” durch. Das Gespräch wird in Sitzungssaal E.300 im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages stattfinden.


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ACTA AD ACTA

61.478 Personen haben die Petition für die Aussetzung der Ratifizierung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, mitgezeichnet. Das ist ein beachtlicher Protest gegen das Handelsabkommen. Anstoß zur Einreichung einer Petition erhielt der Petent durch seinen fünfzehnjährigen Sohn. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das Engagement des Petenten und teilt seine Kritik. Dank der Vielzahl der Proteste in der Bevölkerung in ganz Europa konnte eine stille Ratifizierung verhindert werden. Kritisiert wird, dass das Abkommen nicht öffentlich verhandelt wurde, tief in Grundrechte eingreift und die Entwicklungs- und Schwellenländer so gut wie nicht einbezogen wurden. Es enthält zudem vage Formulierungen, die einen zu großen Interpretationsspielraum lassen.


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ACTA ist nicht der richtige Weg

Runder Tisch mit Zivilgesellschaft bestätigt Sozialdemokraten in ihrer Kritik an ACTA

Ich werde der Fraktion der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament empfehlen, ACTA abzulehnen. Die heutige ACTA-Debatte mit Vertretern aus Industrie und Zivilgesellschaft im Europäischen Parlament hat die Kritik der SPD-Europaabgeordneten an ACTA bestätigt. Zu der öffentlichen Diskussion hatten die Sozialdemokraten in das Europäische Parlament eingeladen. 300 Teilnehmer nahmen daran teil. Mehrere Tausend Teilnehmer verfolgten die Debatte im Web.


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Kritik an ACTA im Europäischen Parlament nimmt zu – Sozialdemokraten fordern schnelle Entscheidung

Einer langwierigen rechtlichen Überprüfung des ACTA-Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof im Auftrag des Europäischen Parlaments haben die Abgeordneten im Ausschuss für Internationalen Handel am gestrigen Dienstag einen Riegel vorgeschoben. Eine klare Mehrheit der Ausschussmitglieder hat sich dafür ausgesprochen, dass nach sorgfältiger Abwägung und Untersuchung des ACTA-Textes keine weiteren rechtlichen Gutachten mehr nötig seien. Damit ist der Weg frei für eine schnelle und politisch fundierte Entscheidung. Der von den Sozialdemokraten im Europäischen Parlament vorgeschlagene Zeitplan sieht nun vor, bereits im Juni im Plenum des Europäischen Parlaments über eine Zustimmung zum ACTA-Abkommen zu entscheiden. Ich gehe davon aus, dass die Abstimmung ein erstes Signal ist, dass wir Sozialdemokraten dem ACTA-Abkommen nicht zustimmen werden können.


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Warnhinweismodelle sind noch nicht vom Tisch

Lars Klingbeil

Beim gestrigen „Wirtschaftsdialog“ des Bundeswirtschaftsministeriums sind, Medienberichten zufolge, die Verhandlungen über eine freiwillige Einführung eines Warnhinweismodells bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet gescheitert. Dabei wurde deutlich, dass derartige Kooperationsmodelle zur Etablierung von Warnhinweisverfahren und die damit verbundene Überwachung von Internetnutzern datenschutzrechtlich aber auch europa- und verfassungsrechtlich unzulässig sind. Ich begrüße dieses Ergebnis ausdrücklich, weil ein solches deutsches  “Two-Strikes”-Modell zu einer Privatisierung der Rechtsverfolgung im Urheberrecht führen würde und eine eine Aufweichung der neutralen Rolle der Provider zur Folge gehabt hätte.


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Warnhinweismodelle sind rechtswidrig

Lars Klingbeil

Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vor wenigen Wochen eine vergleichende Studie zu Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen herausgegeben hat, mit der ein „vorgerichtliches Mitwirkungsmodell“ zur Durchsetzung des Urheberrechtes vorgeschlagen wird, haben wir uns in dieser Woche mit zahlreichen Fragen an die Bundesregierung gewandt. Dabei haben wir die Bundesregierung insbesondere gefragt, wie sie entsprechende Warnhinweismodelle und das „vorgerichtliche Mitwirkungsmodell“ bewertet und ob sie die Einschätzung teilt, dass diese aus europa-, verfassungs- und auch datenschutzrechtlicher Sicht problematisch sind.


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ACTA: Rechtliche Bewertung nur ein erster Schritt

Nach einem heutigen Beschluss der Europäischen Kommission soll das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) vom Europäischen Gerichtshof geprüft werden, um zu klären, ob der Text mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Ich begrüße diese Entscheidung. Es ist ein erster notwendiger Schritt zu wissen, ob das Abkommen mit den Grundrechten der Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung vereinbar ist. Das hat nun auch die Europäische Kommission gemerkt.


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