Leistungsschutzrecht schafft Rechtsunsicherheit – Bundesregierung verweigert Beantwortung von Fragen

Lars Klingbeil

Nachdem die Koalition das Leistungsschutzrecht für Presseverlage – trotz aller Bedenken und in einem höchst problematischen Verfahren – im Bundestag beschlossen hat, bleiben nach wie vor alle Fragen offen, wer und was eigentlich genau unter den Schutzbereich des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage fällt. Insbesondere bleibt im Dunkeln, was die Änderung in letzter Minute, nach der „einzelne Worte“ und „kleinste Textausschnitte“ nicht vom Leistungsschutzrecht betroffen sein sollen, konkret bedeutet. Selbst aus der Koalition gibt es widersprüchliche Aussagen, inwieweit mit dieser Änderung „Snippets“ in der Darstellung von Suchmaschinen vom Leistungsschutzrecht betroffen sind.

Daher habe ich mich mit einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung gewandt und gefragt, ob „so genannte „Snippets“ vom Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vom Bundestag am 01. März 2013 beschlossenen Fassung erfasst und damit genehmigungspflichtig“ sind und ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, dass es „Aufgabe des Gesetzgebers ist, diese Frage hinreichend klar zu beantworten“? Das Antwortverhalten der Bundesregierung vorausahnend habe ich konkret nachgefragt, ob die „ca. 4-zeiligen Snippets, die beispielsweise bei Google-News angezeigt werden und die Google in seinen Ergebnislisten verwendet, nach Auffassung der Bundesregierung zu den „kleinsten Textausschnitten“ zählen, die nicht von dem Gesetz betroffen sein sollen, oder wann „genau die zulässige Länge für „kleinste Textausschnitte“ erreicht“ wird?


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Schwarz-Gelb muss bei Medienvielfalt Farbe bekennen

(Foto: BilderBox.com)
(Foto: BilderBox.com)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG), droht im Vermittlungsausschuss zu scheitern. Grund hierfür, ist die Weigerung der schwarz-gelben Koalition, darauf zu verzichten, dass das Kartellrecht auf die gesetzlichen Krankenkassen ausgeweitet wird. Dies würde das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem zur Disposition stellen – dies ist mit der SPD nicht umzusetzen.

Unstreitig hingegen und nicht Gegenstand der Anrufung des Vermittlungsausschusses sind zwei wichtige medienpolitische Teilaspekte des Gesetzentwurfes: Die Sicherung des Presse-Grosso-Vertriebssystems sowie Erleichterungen des Pressefusionsrechts für Presseverlage. Mit einem Scheitern der Gesetzesnovelle würden auch diese Anteile nicht wirksam werden. Dies will die SPD-Bundestagsfraktion verhindern, um auch in Zukunft die Medienvielfalt in Deutschland zu gewährleisten.

Gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben wir deshalb einen Gesetzentwurf eingebracht, das den Gesetzesvorschlag der schwarz-gelben Koalition zur Absicherung des Presse Grosso-Vertriebssystems aufgreift. Darüber hinaus hat die SPD-Bundestagsfraktion auch die geplanten Gesetzesänderungen beim Pressefusionsrecht als gesonderten Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Damit die Vermischung mit sachfremden Themen im Bundesrat nicht die wichtigen Regelungsvorschläge beim Pressegrosso und beim Pressefusionsrecht blockiert oder auf die lange Bank schiebt, schlagen wir mit diesen Gesetzentwürfen vor, die Regelungen separat auf den Weg zu bringen.


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Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden

Foto: Lumix07 / photocase.com
Foto: Lumix07 / photocase.com

Dokumentation der zu Protokoll gegebene Rede zu ZP 9 in der Plenardebatte am 28. Februar 2013  (zu Protokoll): “Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse (Presseauskunftsgesetz)“ (Drs. 17/12484)”

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von vergangener Woche sind die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar. Deshalb haben Journalistinnen und Journalisten jetzt keinen einfachgesetzlichen, klar bestimmten Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden. Das kann nicht sein. Eine funktionierende Berichterstattung in der Presse über das Regierungshandeln ist ein konstitutives Moment einer freiheitlichen Demokratie. Über welches Regierungshandeln eine freie Presse berichten kann, steht nicht im freien Ermessen der Bundesregierung, wie das Bundesinnenminister Friedrich zu glauben scheint.

In der sogenannten Spiegel-Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am 5. August 1966 das Fundament für unser heutiges Verständnis von Pressefreiheit gelegt. Damals ging es um die Abwehr von Übergriffen des Staates, namentlich des CSU-Politikers Franz Josef Strauß. Das Bundesverfassungsgericht hat damals Pflöcke eingeschlagen: „Der Staat ist – unabhängig von subjektiven Berechtigungen Einzelner – verpflichtet, in seiner Rechtsordnung überall, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung zu tragen.“ Bereits damals hatten die Richter erkannt, dass die Pressefreiheit nicht nur ein Abwehrrecht ist, sondern den Staat auch aktiv verpflichtet, dazu beizutragen, dass die Berichterstattung der Presse über die Vorgänge im Staat funktioniert. Deshalb sind – so das Bundesverfassungsgericht – auch „Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden … prinzipielle Folgerungen“ aus der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Presse.


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Wir brauchen eine schnelle Regelung für die Auskunftsverpflichtungen von Bundesbehörden

Martin Dörmann

Dokumentation der zu Protokoll gegebene Rede zu ZP 9 in der Plenardebatte am 28. Februar 2013  (zu Protokoll): “Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse (Presseauskunftsgesetz)“ (Drs. 17/12484)”

Wir beraten heute in erster Lesung den von der Fraktion der SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse. Hiermit wollen wir sicherstellen, dass Presseorgane ihr grundgesetzlich geschütztes Auskunftsrecht nicht nur gegenüber Landesbehörden, sondern auch gegenüber Bundesbehörden wahrnehmen können.

Der Gesetzentwurf ist aufgrund eines kürzlichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts notwendig geworden. Dieses hatte festgestellt, dass die Landespressegesetze Bundesbehörden kompetenzrechtlich nicht verpflichten können, obwohl es jahrelang gängige Praxis war, dass sich auch Bundesbehörden an ihrem jeweiligen Sitz entsprechend den einschlägigen Landespressegesetzen behandeln lassen. Zugleich hat das Gericht aber betont, dass der Presse auf Grundlage von Artikel 5 des Grundgesetzes Auskunftsrechte garantiert sind. Allerdings ist es so, dass es ohne eine konkrete bundesgesetzliche Regelung unklar bleibt, wie weit dieser Anspruch geht. Die Presse wäre somit lediglich auf einen minimalen Grundstandard verwiesen und müsste ihre Rechte in langwierigen Gerichtsverfahren erstreiten. Diese Unsicherheit wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schnell beseitigen.


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Klientelpolitik à la schwarz-gelb – nur für wen eigentlich?

Brigitte Zypries

Über drei Jahre haben wir im Deutschen Bundestag über das Leistungsschutzrecht diskutiert. Was heute mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition beschlossen wurde ist – gelinde gesagt – nutzlos und kontraproduktiv. Die FAZ von heute titelt ganz richtig: “Aus der Lex Google ist eine Lex Garnix geworden” – und das ist vor allem schlecht für die Verlage und die Journalistinnen und Journalisten.


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SPD bringt Gesetzentwurf zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse auf Weg

Foto: Lumix07 / photocase.com
Foto: Lumix07 / photocase.com

Bundesinnenminister Friedrich braucht Nachhilfe in Sachen Pressefreiheit: Journalistinnen und Journalisten müssen selbstverständlich Auskünfte von Bundesbehörden verlangen können. Die Bundesregierung kann sich nicht im Hinterzimmer einschließen, sondern ist der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von vergangener Woche sind die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar. Die SPD-Fraktion hat deshalb jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Journalistinnen und Journalisten die gleichen Rechte gegenüber Bundesbehörden einräumt, wie sie das in allen 16 Bundesländern gegenüber Landesbehörden haben.


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Bundesregierung wurde erneut eine Lehrstunde in Sachen Grundrechte erteilt

Burkhard Lischka

Die Bundesregierung hat heute schon wieder von einem Bundesgericht Nachhilfeunterricht bekommen. Bundesinnenminister Friedrich ist mit seinem Versuch, die Pressefreiheit zu beschränken, vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.

Der Bundesregierung wurde heute eine weitere Lehrstunde in Sachen Grundrechte erteilt. Journalisten werden auch in Zukunft einen Anspruch gegenüber Bundesbehörden auf die Beantwortung ihrer kritischen Fragen haben. Dieses Recht ist geschützt durch Artikel 5 des Grundgesetzes. Allein der Versuch einen solchen Grundpfeiler unserer Demokratie niederreißen zu wollen, zeigt, dass die Bundesregierung ein falsches Verständnis unserer Grundrechte hat.

Jetzt geht es darum, dies auf eine klare gesetzliche Grundlage zu stellen, damit derartige Angriffe auf die Pressefreiheit in Zukunft nicht mehr möglich sind. Hierzu wird die SPD in Kürze initiativ werden.

Bundesverwaltungsgericht stärkt Pressefreiheit: Ohrfeige für den Bundesinnenminister

dpa/picture-alliance
dpa/picture-alliance

Der Versuch des Bundesinnenministers Friedrich, die Auskunftsansprüche der Journalistinnen und Journalisten einzuschränken, ist gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt und dem Bundesinnenminister eine schallende Ohrfeige erteilt. Es gibt sehr wohl einen presserechtlichen Auskunftsanspruchs gegen Bundesbehörden, notfalls unmittelbar aus der Pressefreiheit des Grundgesetzes.

Die Bundesregierung musste erneut durch eine gerichtliche Entscheidung zur Einhaltung der verfassungsrechtlichen Grundsätze, hier zur Wahrung der Pressefreiheit, gezwungen werden.

Wir brauchen jetzt eine bundesgesetzliche Regelung. Die Journalistinnen und Journalisten müssen die gleichen Auskunftsrechte gegenüber dem Bund haben wie gegenüber den Ländern aufgrund der Landespressegesetze. Die SPD wird hierzu eine Initiative ergreifen.

Will das Bundesinnenministerium die Pressefreiheit beschränken?

Martin Dörmann

Das Bundesinnenministerium vertritt in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, dass Bundesbehörden weder auf der Grundlage der Landespressegesetze noch aus Art. 5 Abs. 1 GG zur Erteilung von Auskünften verpflichtet werden können. Damit will die Bundesregierung durchsetzen, dass Journalistinnen und Journalisten kein spezifisches Auskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden mehr haben, was über das Informationsfreiheitsrecht hinausgeht. Damit wird eine seit Jahrzehnten gängige Rechtspraxis in Frage gestellt, denn es war bislang unstrittig, dass Bundesbehörden entsprechend der Landespressegesetze Auskunft geben müssen und diese nur in begründeten Ausnamefällen verweigern dürfen. Sollte das Gericht dieser Rechtsauffassung des Bundesinnenministers folgen, könnte dies zu einer erheblichen Einschränkung der Pressefreiheit in Deutschland führen, die aus meiner Sicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht vereinbar wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass das Institut der Freien Presse den Staat verpflichtet, in seiner Rechtsordnung dem Postulat der Pressefreiheit Rechnung zu tragen und Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden als prinzipielle Folgerungen aus Art. 5 Abs. 1 GG zu schaffen. Dies gilt natürlich auch für Bundesbehörden.


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Internetenquete verabschiedet Bericht Kultur, Medien, Öffentlichkeit – Wie soll der Gesetzgeber auf den neuen Strukturwandel der Öffentlichkeit reagieren?

schulz_wolfgang

Die Projektgruppe Kultur, Medien, Öffentlichkeit gehörte zu den letzten Arbeitsgruppen der Internetenquete, deren Bericht in der Enquete verhandelt wurde. Sie arbeitete unter starkem Zeitdruck, aber sie hat doch eine sehr umfassende Bestandsaufnahme vor allem zum „neuen Strukturwandel der Öffentlichkeit“ und einige sehr wichtige Handlungsempfehlungen vorgelegt. Viele der Empfehlungen wurden im Konsens aller politischen Kräfte und aller Sachverständigen beschlossen. Die Gruppe war in der Formulierung bewusst vorsichtig, da sich viele der Vorschläge auf Regelungskompetenzen der Bundesländer beziehen.


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