Foto: Corinne van den Broek
Der Bundesinnenminister Friedrich hat die vorgesehene Selbstregulierung von Sozialen Netzwerken für gescheitert erklärt. Wir haben von Anfang an bezweifelt, dass eine Selbstverpflichtung für eine Selbstregulierung durch Facebook, Google und Co. nach deutschen Datenschutzmaßstäben erfolgen kann. Nun zeigt es sich, dass die großen Internetunternehmen nicht bereit sind, ihre gängige, datenschutzferne Praxis durch einen freiwilligen Akt selbst zu beschränken.
Wir haben immer davor gewarnt, dass Selbstverpflichtungen nicht als Allheilmittel für den Datenschutz in der digitalen Wirtschaft angesehen werden dürfen. Selbstregulierung kann zwar grundsätzlich ein Bestandteil für einen effektiven Datenschutz sein. Dieser bedarf aber – insbesondere wenn es in den Bereich des Grundrechtsschutzes geht – gesetzlicher Regelungen. So sehen wir Selbstverpflichtungen dort als sinnvoll an, wo es um Detail- und Ausgestaltungsfragen und nicht um den grundsätzlichen Rechtsrahmen für den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung geht.
Dass Selbstverpflichtungen nicht die optimale Lösung für alles sein können und dass die Unternehmen zudem auch kein Interesse daran haben, scheint offensichtlich nun auch der Bundesinnenminister erkannt zu haben. Zumindest verlautbart er dies in seinen Mitteilungen. Dass aber die schwarz-gelbe Bundesregierung sich tatsächlich für rechtliche Regelungen im Bereich des Datenschutzes in Sozialen Netzwerken einsetzen wird, muss weiterhin bezweifelt werden. Denn weder hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die E-Privacy-Richtlinie, die das Setzen von Cookies nur bei vorheriger Einwilligung erlaubt und die bis Ende Mai 2011 in Deutschland umgesetzt werden sollte, umgesetzt. Noch hat sie die vorgesehenen Regelungen zu den sozialen Netzwerken, die aktuell im Rahmen der EU-Datenschutz-Grundverordnung verhandelt werden, entsprechend unterstützt. Auch in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft hat die schwarz-gelbe Koalition jegliche konkreten Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzrechts verhindert. Es ist Augenwischerei, wenn die schwarz-gelbe Bundesregierung jetzt plötzlich auf europäischer Ebene Regelungen fordert, auf nationaler Ebene aber selbst nichts für den Datenschutz tut.
Wir brauchen kein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Die SPD hält den Schutz geistigen Eigentums und die Rechte von Urhebern für ein hohes Gut, eine Stärkung der bestehenden Verfahrensrechte reicht dafür aus. Die von der Wirtschaft und im Netz vorgetragene Kritik unterstreicht dies. Der Bundesregierung ist es bis heute nicht gelungen, zu erklären, wozu es eines solchen neuen Schutzrechtes bedarf. Der Vergleich mit bestehenden Schutzrechten, wie sie etwa für Tonträgerhersteller existieren, ist aus unserer Sicht nicht haltbar.
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Foto: Corinne van den Broek
In Sachen Daten- und Verbraucherschutz versagt die Bundesregierung auf der gesamten Linie. Unabhängig davon, wie man zu der Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit einer Richtlinie steht, kann es nicht sein, dass die Bundesregierung ein Jahr nach Ablauf der Umsetzungsfrist zur sogenannten Cookie-Richtlinie nicht in die Gänge kommt. Daten- und Verbraucherschützer bemängeln seit langem, dass Nutzer keine Kontrolle darüber haben, wer zu welchem Zweck Cookies, also kleine Textdateien, auf ihrer Festplatte speichert, um zum Beispiel das Surfverhalten der Nutzer auszuspähen.
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Foto: Corinne van den Broek
Das Ergebnis der heute vom vzbv vorgestellten Studie zum „Löschen von Nutzerprofilen“ macht deutlich: Einmal ein Nutzerprofil angelegt, wird es schwierig dieses wieder zu löschen. Oft müssen mehrfach E-Mails geschrieben werden und man ist sich am Ende doch nicht sicher, ob wirklich alle Daten gelöscht wurden. Aber nicht nur das Löschen von Nutzerprofilen muss einfacher werden. Das bereits mit der Online-Petition des vzbv „Weniger Stress im digitalen Leben“ verfolgte Ziel, das Prinzip „privacy by default“ gesetzlich festzuschreiben, ist nach wie vor richtig und wichtig! Dieses Prinzip beinhaltet nicht nur einen Anspruch auf das Löschen von accounts, sondern generell datenschutzfreundliche Privatspäre-Voreinstellungen bei Produkten und Diensten. Gerade bei sozialen Netzwerken sind datensparsame Voreinstellungen leider keine Selbstverständlichkeit.
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Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zum Datenschutz in den sozialen Netzwerken führt der Unterausschuss Neue Medien am kommenden Montag ein Öffentliches Expertengespräch durch.
Das Öffentliche Expertengespräch mit dem Titel „Datensicherheit bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken in Anbetracht einer Entschließung der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes“ findet statt am
Montag, dem 24.10.2011, 13:00 Uhr
10557 Berlin, Konrad-Adenauer-Straße 1
Sitzungsort: Paul-Löbe-Haus E.800
Die Sitzung ist öffentlich.
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