Foto: Corinne van den Broek
Fast alle Sachverständigen sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Dies spricht für unser Festhalten an einer Sachverständigenanhörung. Damit haben wir verhindert, dass die Koalition ein unreifes Gesetz bei Nacht und Neben durchpaukt.
Wir sehen unsere Kritik bestätigt: Der Sicherheitsstandard der elektronischen Aktenführung muss sehr hoch sein – das gibt uns das Bundesverfassungsgericht vor. Insbesondere bei Gesundheits- und Steuerdaten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dürfen die Vorgaben nicht in das Ermessen der Behörde gestellt werden. Der Gesetzgeber muss hier klare Vorgaben machen.
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Foto: Corinne van den Broek
Nachdem – trotz wachsender Bedrohung – in der Regierung Merkel fast vier Jahre Stillstand in Sachen Sicherheit von lebenswichtigen Infrastrukturen und Einrichtungen der Informationstechnik herrschte, will die Bundesregierung jetzt kurz vor Torschluss endlich tätig werden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sehr genau darauf achten, dass bei diesem für die Sicherheit unseres Landes so wichtigen Thema nicht wieder eine Merkelsche Mogelpackung vorgelegt wird, die das Thema zwar symbolisch angeht, an den bestehenden Lücken aber nichts wirklich ändert.
Noch bis vor kurzem hatten die Koalitionsfraktionen in der „Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestages jegliche Forderung nach gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen und einer gesetzlichen Meldepflicht von schwerwiegenden Cyberattacken abgelehnt. Und das mit der Begründung, dass allein auf freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft gesetzt werde. Die vagen Aussagen zu den Pflichten der betroffenen Unternehmen lassen hier wenig Gutes erahnen. Gerade die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass mit freiwilligen Maßnahmen der betroffenen Wirtschaft, die Bedrohung nicht wirksam abzuwenden ist, weil die Wirtschaft wirksamere Maßnahmen aus Kosten- oder Imagegründen scheut.
Foto: Henry Morgan, CC BY-NC-SA 2.0
Die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft hat in ihrer Sitzung am Montag den Bericht der Projektgruppe Interoperabilität, Standards, Freie Software verabschiedet. Zwar waren sich die Projektgruppe und die Kommission inhaltlich weitgehend einig, aber leider hat sich die Koalition aus formalen Gründen wegen einer angeblichen Fristüberschreitung für die Einreichung von Texten einer inhaltlichen Diskussion der verschiedenen ergänzenden Handlungsempfehlungen entzogen. Dies ist bedauerlich und nicht nachvollziehbar angesichts des Zeitdrucks in allen Projektgruppen, wobei in den anderen Projektgruppen von einem solchen Vorgehen bislang abgesehen und bis zuletzt nach möglichen Kompromissen gesucht wurde. Auch wenn aus unserer Sicht durchaus bei vielen von uns ergänzend vorgelegten Vorschlägen ein Konsens erreich- und wünschbar gewesen wäre, konnte dieser durch diese Verweigerung seitens der Koalition leider nicht erzielt werden.
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Internet-Datenpakete sollten unabhängig von Inhalt, Dienst oder Anwendung grundsätzlich gleich behandelt werden. In einer entsprechenden Resolution hat das Europäische Parlament am Donnerstag in Straßburg seine Position gegenüber dem zuständigen Ministerrat zur Frage der Netzneutralität in Europa verabschiedet. Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger muss Zugang zu allen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten des Internets haben. Deshalb fordern wir, dass grundsätzlich jeder Service im Internet schnellstmöglich und in der Reihenfolge der Anfrage abgewickelt werden muss. Die Wahrung dieses sogenannten best-effort-Prinzips verbietet eine Diskriminierung einzelner Internet-Dienste, die nur aus wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber herrühre.
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