|
|
 Petra Kammervert, MdEP
Gastbeitrag von Petra Kammerevert, MdEP
Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass viele hier im Netz der Sozialdemokratie in Sachen Netzpolitik kritisch gegenüberstehen. Die Sozialdemokratie wird zu Recht häufig mit einem Tanker verglichen – schwerfällig und unbeweglich. Aber am Ende bewegt er sich doch – so auch bei ACTA.
Wir haben in unserer Fraktion im Europäischen Parlament am vergangenen Mittwoch sehr ausführlich und intensiv über ACTA diskutiert und zu meiner eigenen Überraschung vor allem aber zu meiner großen Freude zeichnet sich in der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament eine deutliche Mehrheit gegen ACTA ab.
Dieses Abkommen muss vom Tisch und ich bin froh, dass die Diskussion in meiner Fraktion sich in die richtige Richtung bewegt. Hierzu hat auch der vielfältige und massenhafte Protest gegen dieses Abkommen in fast allen Mitgliedstaaten der EU beigetragen.
Weiterlesen: Nein zu ACTA! »
von Siegmund Ehrmann, MdB und Martin Dörmann, MdB
Die heutige Entscheidung des Landgerichts Köln im Rechtsstreit des Bauer-Verlags gegen den Bundesverband Presse-Grosso verdeutlicht noch einmal, dass neue Initiativen zum Erhalt des Presse-Grosso dringend notwendig sind. Das bisherige System des Presse-Grosso und die zwischen Verlegern und Grossisten vereinbarte gemeinsame Erklärung aus dem Jahr 2004 ist durch die Klagen des Bauer-Verlages und mit der heutigen Entscheidung des Landgerichts Köln insgesamt in Frage gestellt. Aus unserer Sicht ist das System des Presse-Grosso jedoch unverzichtbar. Zu sichern sind insbesondere die Dispositionsfreiheit sowie eine diskriminierungsfreie und flächendeckende Vertriebsstruktur. Die Vielfalt unserer Medienlandschaft und ihre Sicherung sind von herausragender gesellschaftlicher Bedeutung. Daher sollte nun die Politik im Bund und in den Ländern eine Initiative zur gesetzlichen Absicherung dieser Grundpfeiler der Pressevielfalt und Pressefreiheit in Deutschland ergreifen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für den Erhalt des Presse-Grosso-Systems ein.
Das Presse-Grosso-System trägt dazu bei, dass in Deutschland eine flächendeckende und neutrale Versorgung mit einem Vollsortiment an Zeitungen und Zeitschriften besteht. Dieses System wird international als vorbildlich eingestuft und gilt innerhalb der Europäischen Union als das effizienteste Vertriebswesen.
 Gerold Reichenbach, MdB
von Gerold Reichenbach, MdB
Skandale wie bei der Bahn, bei der Telekom und bei Lidl haben deutlich gemacht, dass beim Arbeitnehmerdatenschutz in unserem Land einiges im Argen liegt. Tritt das Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz in der Form in Kraft, wie sich Union und FDP geeinigt haben, wird es künftig keine Skandale mehr geben. Sie wären legal.
Es wäre legal, sich von dem Bewerber auf eine Stelle die Einwilligung geben zu lassen, dass Daten über ihn auch aus nicht öffentlich zugänglichen Quellen erhoben werden können. Kaum ein Bewerber würde Nein sagen und sich seine Chancen damit endgültig zunichte machen. Es wäre legal, ununterbrochene offene Videoüberwachung zur Qualitätskontrolle durchzuführen, was einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten darstellen würde. Und das ohnehin niedrige Schutzniveau des Gesetzentwurfs könnte durch Betriebsvereinbarungen noch weiter unterlaufen werden.
Bereits in der Anhörung im Mai 2011 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung überwiegend kritisiert, da er völlig ungeeignet ist, die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu schützen. Aber statt aus diesem Verriss der Sachverständigen Konsequenzen zu ziehen, wird das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz nun endgültig zum „Arbeitgeberinteressenschutzgesetz“ pervertiert.
Die Einigung zwischen Union und FDP geht zu Lasten der Beschäftigten. Wir wollen statt dessen ein Gesetz, das die Beschäftigten bereits im Bewerbungsverfahren schützt, keine exzessive Überwachung zulässt und keine Einführung eines Konzernprivilegs vorsieht. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein eigenständiges Gesetz vorzulegen, dass die Beschäftigten effektiv vor Datenmissbrauch und exzessiver Überwachung schützt.
von Christine Lambrecht, MdB
Dass die Bundesregierung das ACTA-Abkommen nicht unterschrieben hat, ist erst einmal zu begrüßen, auch wenn der Schritt von der üblichen Kakophonie aus der Regierungskoalition begleitet wurde. Zu viele Fragen zu rechtlichen Auswirkungen bleiben offen, zu viele Unterlagen aus den Verhandlungen wurden bis heute nicht veröffentlicht.
Die Notwendigkeit, Produktpiraterie zu bekämpfen und Urheberrechte zu schützen, ist unbestritten. Viele Produktfälschungen sind nicht nur wirtschaftlich schädlich, sondern auch gefährlich, wenn zum Beispiel ein gefälschtes Medikament auf den Markt kommt. Es muss aber stark bezweifelt werden, ob dieses Ziel mit dem ACTA-Abkommen erreicht werden kann. Wenn hier in Hinterzimmern unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde, dann muss das alarmieren. Besonders problematisch sind die Regelungen zur Rechtsdurchsetzung im Internet. In den Verhandlungen wurde hier nicht sauber getrennt zwischen der Bekämpfung von Produktfälschungen und Fragen, die das Internet und die digitale Welt betreffen. Hier enthält das Abkommen zu schwammige Formulierungen, die extrem weit ausgelegt werden können. Es entsteht eine Rechtsunsicherheit, weil zur Auslegung unklarer Begriffe Verhandlungsprotokolle herangezogen werden, die aber noch nicht veröffentlicht worden sind. Hier sollte in Hinterzimmern entschieden werden – gut dass dieses Vorhaben gestoppt wurde.
Die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen darf nicht dazu führen, dass Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt werden oder der Datenschutz aufgeweicht wird. Es darf auch nicht soweit gehen, dass letztlich jede Bewegung und Kommunikation im Internet überwachbar wird und jeder Nutzer von Musik- oder Videodateien grundsätzlich unter einem Generalverdacht steht.
Bei ACTA besteht die Gefahr, dass die Internetprovider verpflichtet werden, zu überwachen, welche Kunden sich was anschauen oder herunterladen. Es darf nicht sein, dass die Provider zu Hilfssheriffs gemacht werden.
Das Europäische Parlament und auch der Deutsche Bundestag müssen darauf bestehen, sich mit diesem Abkommen gründlich beschäftigen zu können. Solche Geheimverhandlungen müssen Geschichte sein, die fehlende Transparenz ist nicht länger hinnehmbar.
von Burkhard Lischka, MdB und Lars Klingbeil, MdB
Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sie das umstrittene internationale Handelsabkommen ACTA vorerst nicht unterzeichnen wird. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Entscheidung, weil die vielen offenen Fragen zu den rechtlichen Auswirkungen des Abkommens bis heute nicht ausreichend beantwortet und weil zahlreiche Unterlagen aus den Verhandlungen bis heute nicht veröffentlicht worden sind.
Das macht aber zugleich deutlich, dass die Bundesregierung derzeit lediglich auf Zeit spielt. Anders kann man das Kneifen vor der Verantwortung nicht kommentieren, die Entscheidung über ACTA in Deutschland – nachdem das Kabinett diesem bereits zugestimmt hat – zu vertagen und auf die Entscheidung im Europäischen Parlament zu warten. Die Bundesregierung, die zu den Befürwortern des Abkommens gehörte und die vorgebrachten Bedenken lange Zeit ignorierte, schiebt nun die Verantwortung auf das Europaparlament – das ist inakzeptabel.
Der Kampf gegen Produktpiraterie ist richtig und notwendig. Aber Regelungen, wie sie für den Internetbereich vorgesehen sind, dürfen nicht dazu führen, dass Grundrechte und elementare Freiheiten eingeschränkt werden. Der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dürfen nicht aufgeweicht werden. Die Bundesregierung muss sich für den Schutz dieser Rechte einsetzen, statt die Verantwortung auf das Europäische Parlament, das an den Verhandlungen nicht beteiligt war, abzuwälzen. Das Wegschieben von Problemen ist kein angemessener Umgang mit diesem wichtigen Thema.
von Burkhard Lischka, MdB und Lars Klingbeil, MdB
Am Freitag hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Studie zu Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen herausgegeben. Diese Studie weist aus unserer Sicht erhebliche fachliche Mängel auf. Noch am gleichen Tag hat sich die Unionsfraktion für ein solches Warnhinweismodell ausgesprochen und die Provider und Rechteinhaber aufgefordert, sich zügig auf ein praktikables Warnhinweismodell zu einigen. Der FDP-Staatssekretär Hans-Joachim Otto hat angekündigt, dass auf der Grundlage der nun veröffentlichten Studie im Wirtschaftsdialog beim Bundeswirtschaftsministerium noch im ersten Halbjahr 2012 eine Entscheidung über ein Warnhinweismodell getroffen werden soll und dass – wenn auch dieser Anlauf der Selbstregulierung scheitern sollte – die Bundesregierung in der Pflicht sei, eine gesetzliche Regelung vorzuschlagen.
Gestern hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger unter Berufung auf den Koalitionsvertrag erklärt, dass es in Deutschland keine Sperrung von Internetzugängen wegen Urheberrechtsverletzungen und keine Warnhinweise geben werde. Gleichzeitig hat sie sich vom internationalen Handelsabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) distanziert, welches das Bundeskabinett Ende vergangenen Jahres beschlossen hat und welches in Kürze von der Bundesregierung unterzeichnet werden soll.
Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen unsinnigen Streit über rechtlich fragwürdige Instrumente endlich zu beenden und eindeutig klarzustellen, dass sie auf diese Instrumente verzichten und sich auf europäischer und internationaler Ebene gegen derartige Bestrebungen einsetzen wird. Alle aktuell diskutierten Vorhaben haben eines gemeinsam: Der überwiegend untaugliche Versuch, Grund- und Freiheitsrechte im Interesse einer angeblichen Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen aufzuweichen, ist nicht akzeptabel und auch nicht im Interesse der Urheber und der Rechteinhaber. Die SPD-Bundestagsfraktion wird allen Vorhaben, die auf eine flächendeckende Überwachung der Kommunikation, Internetsperren und Internetzugangssperren sowie auf eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung und die Inpflichtnahme von Internetzugangsprovidern als Hilfssheriffs zielen, die Zustimmung verweigern.
 Martin Dörmann, MdB
von Martin Dörmann, MdB
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Einigung von Bund und Ländern, den Weg für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) frei zu machen. Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens haben die Länder einige wichtige Forderungen durchgesetzt, die bereits frühzeitig von der SPD-Bundestagsfraktion in eigenen parlamentarischen Initiativen eingebracht worden waren. Dazu zählt insbesondere die Verbesserung der Entschädigungsregelungen für Kosten, die durch die Frequenzumstellung im Rahmen der “Digitalen Dividende” entstanden sind. Hiervon profitieren beispielsweise Kommunen und kleine Theater, die drahtlose Mikrofone neu anschaffen müssen.
Um eine möglichst dynamische Entwicklung der Breitbandversorgung voranzutreiben, müssen auch planungsrechtliche Vorgaben und staatliche Förderprogramme verbessert und erweitert werden. Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens konnte auf Betreiben der Länder erreicht werden, dass bestehende KfW-Programme auf ihre Nutzbarkeit für den Breitbandausbau geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Da die Bundesregierung eine finanzielle Aufstockung jedoch ablehnt wird die Anreizwirkung für eine Verbesserung der Breitbandversorgung zu gering bleiben. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat es versäumt, im Zusammenhang mit der TKG-Novelle zusätzliche Maßnahmen für einen beschleunigten Breitbandausbau auf den Weg zu bringen, auch wenn einige regulatorische Rahmenbedingungen verbessert wurden, die allerdings vor allem aus der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben resultieren.
Weiterlesen: TKG-Novelle bringt zu wenig Verbesserungen für den Breitbandausbau »
 Lars Klingbeil, MdB
von Lars Klingbeil, MdB
Die Einrichtung eines Ausschusses Netzpolitik und digitale Gesellschaft ist richtig. Die SPD-Bundestagsfraktion versteht Netzpolitik als einen grundlegenden und umfassenden Ansatz, der sich in den unterschiedlichen Politikfeldern widerspiegeln muss. Netzpolitik ist Gesellschaftspolitik. Ziel muss es daher sein, dass Netzpolitik prominent in allen Ausschüssen des Bundestages verankert wird. Da die Etablierung der netzpolitischen Themen aber Zeit braucht, brauchen wir für die Übergangszeit einen eigenständigen und mit allen Rechten ausgestatteten Hauptausschuss Netzpolitik und digitale Gesellschaft, der diese Themenstellungen federführend im Bundestag bearbeitet und eine umfassende Bürgerbeteiligung ermöglicht. Die SPD-Fraktion hat daher bereits zu Beginn der Legislatur – zunächst gegen den Widerstand der Union – darauf gedrängt, dass der Unterausschuss Neue Medien wieder eingesetzt wird. Schon damals hatten wir ihn als ordentlichen Ausschuss gefordert.
Es ist richtig, wenn dieser neue Hauptausschuss nach dem Ende der Internetenquete kommt. Wann die Enquete endet, ist nun der Streitpunkt zwischen den Fraktionen. Wir wollen in der Enquete ein starkes inhaltliches Fundament erarbeiten, auf dem der neue Ausschuss Netzpolitik und digitale Gesellschaft aufbauen kann. Der Einsetzungsbeschluss des Deutschen Bundestages hat zwei Eckpunkte gesetzt: Er schreibt den inhaltlichen Arbeitsauftrag der Kommission fest und gibt zugleich vor, dass sie ihren Bericht zum Sommer 2012 vorlegen soll. Es ist nicht absehbar, dass dies trotz intensiver Bemühungen innerhalb dieser Frist gelingen kann. Die Enquete-Kommission braucht daher mehr Zeit bis maximal Ende des Jahres 2012, wenn sie nicht vollends zu einer Alibi-Veranstaltung werden soll. Insbesondere die externen Sachverständigen leisten hier eine hervorragende Arbeit und können der Enquete-Kommission bei seiner weiteren Arbeit zu einem guten Abschluss verhelfen.
von Martin Dörmann, MdB und Gerold Reichenbach, MdB
Die Bundesregierung hält den deutschen Internetnutzern nun seit einem dreiviertel Jahr im Europäischen Recht vorgesehene Verbraucher- und Datenschutzrechte vor. Es gibt es keine Ausrede mehr, die überfällige Umsetzung der sogenannten Cookie-Richtlinie muss umgehend erfolgen. Die bisherige Regelung im deutschen Telemediengesetz sieht eine datenschutzrechtlich schwache Kombination aus Unterrichtungspflichten des Diensteanbieters und einer Widerspruchsmöglichkeit für den Nutzer vor (Opt-Out). Der Verbraucher muss gezielt bei jedem Surfvorgang seine Browsereinstellung ändern, um zu verhindern, dass er in seinem Verhalten durch sogenannte Cookies ausgespäht wird. Das ist weder praktikabel, noch entspricht es europäischem Recht.
Denn durch die so genannte E-Privacy Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens Mai 2011, Regelungen zu erlassen, die Anbietern von Telemediendiensten das Speichern von Informationen auf den Computern der Nutzer durch „Cookies“ in der Regel nur erlauben, wenn der Nutzer aufgrund vorheriger umfassender Information eingewilligt hat (Opt-In). Bislang dürfte den wenigsten Nutzern bekannt sein, dass durch die Verwendung von sogenannten „Tracking-Cookies“ detaillierte Nutzerprofile angelegt werden können. Information, Aufklärung und Einwilligungsvorbehalt sind deshalb wichtige Voraussetzungen für selbstbestimmtes Surfen im Netz.
Der Bundesrat hat bereits im August 2011 einen entsprechenden Vorstoß (BR-Drs. 156/11) unternommen. Die Bundesregierung wollte daraufhin im Rahmen der Telekommunikations-Novelle eigene Vorschläge unterbreiten, wie eine vernünftige Regelung im Telemediengesetz aussehen könnte. Das ist bisher nicht passiert. Die Koalition ist offensichtlich auch auf diesem Felde zum Schaden der deutschen Verbraucher völlig handlungsunfähig. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert nachdrücklich, nun endlich entsprechende Regelungen zum Verbraucherschutz umzusetzen. Die SPD- Bundestagsfraktion legt deshalb heute in Übereinstimmung mit dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der die weitgehend technikneutrale Formulierung der Richtlinie übernimmt. Wir fordern die Regierungskoalition auf, die Richtlinie endlich umzusetzen und nicht weiter die völlig aberwitzige Auffassung zu vertreten, dass der Nutzer dem Setzen von Ausspäh-Cookies alleine dadurch zustimme, dass er seinen Browser nicht umkonfiguriert habe.
 Gerold Reichenbach, MdB
von Gerold Reichenbach, MdB
Die Zielsetzung des heute von der EU-Kommissarin Viviane Reding vorgesteltlen Entwurfes einer EU-Datenschutz-Verordnung ist richtig. Auch die SPD- Bundestagsfraktion spricht sich für eine Harmonisierung im Bereich Datenschutz in der EU aus. Die Bundesregierung muss sich jedoch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Harmonisierung nicht deutsches Verfassungsrecht außer Kraft setzt, Grundrechte geschützt werden und insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausgehebelt wird.
Es darf nicht zu einer Verschlechterung des Rechtschutzes für den einzelnen Bürger kommen. Entscheiden wir uns für die Rechtsform einer Verordnung, ist für deren Auslegung nicht mehr primär das Bundesverfassungsgericht, sondern der Europäische Gerichtshof zuständig. Vor dem EuGH gibt es keine Möglichkeit einer Individualbeschwerde, so dass es zu einer faktischen Beschneidung des Grundrechtschutzes kommen könnte. Das Bundesverfassungsgericht könnte sogar in die Bredouille kommen, seine bisherige Rechtsprechung, wo es um das Verhältnis von nationalem Verfassungsrecht zu abgeleitetem Europäischen Gemeinschaftsrecht geht, in Frage stellen zu müssen, um nach wie vor einen hohen Grundrechtsschutz in Deutschland gewährleisten zu können. Das könnte dazu führen, dass Europäisches Recht nicht mehr einheitlich von den Mitgliedstaaten angewandt werden kann, weil es in Deutschland unter Umständen verfassungswidrig wäre. Die Wahl der Rechtsform muss deshalb mit all ihren Konsequenzen sorgfältig überdacht werden.
Zu den Inhalten: Es ist zu begrüßen, dass durch die Verordnung Unternehmen zu größerer Sorgfalt beim Datenschutz verpflichtet werden. Der Bürger soll umgehend benachrichtigt werden müssen, wenn seine Daten verloren gehen oder unrechtmäßig entwendet werden. Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben, sollen sich nach der Verordnung richten müssen, wenn sie sich an EU-Bürger wenden. Das betrifft auch Internetunternehmen wie facebook und google, wo heiß umstritten ist, welches Recht anwendbar ist. Auch das neu eingeführte „right to be forgotten“ ist ein wichtiger Schritt zu mehr Daten- und Verbraucherschutz im Internet. Der Nutzer kann nun jederzeit seine Zustimmung zur Datenverarbeitung zurückziehen. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sollen verpflichtend werden (Privacy by default/ Privacy by design), d.h. alle Produkte und Dienstleistungen müssen bei Auslieferung beziehungsweise bei der ersten Inanspruchnahme datenschutzfreundlich voreingestellt sein, damit nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und gespeichert werden, wie für die Nutzung unbedingt erforderlich ist.
Die Inhalte sind zu unterstützen. Die Bundesregierung ist nun gefordert, sich im Rat der Europäischen Union und gegenüber der Europäischen Kommission für eine weitgehende europäische Harmonisierung auf einem hohen Datenschutz-Niveau einzusetzen, ohne dabei deutsche Grundrechtsstandards aus den Augen zu verlieren.
|
|