Foto: Corinne van den Broek
Mit ihren Änderungsanträgen zum E-Government-Gesetz schafft es die schwarz-gelbe Koalition nicht, die Sicherheitslücken im Gesetzentwurf der Bundesregierung zu schließen. Entgegen der Behauptung der Koalition wird der Sicherheitsstandard für sensible Gesundheits-, Sozial und Steuerdaten im Interesse der Anbieter solcher Dienste wie De-Mail ausgehöhlt. Damit werden neue attraktive Angriffsziele für großangelegte Datendiebstähle geschaffen. Tatsache ist, dass CDU/CSU und FDP mit ihrem Gesetzentwurf eine Übermittlung von Gesundheits- und Steuerdaten via Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufheben, obwohl diese bisher verpflichtend ist.
Ebenso ist nicht nachvollziehbar, warum die Koalition den Gesetzentwurf im Affentempo durch Ausschuss und Plenum treibt, obwohl es sich um ein sehr weitreichendes und umfangreiches Gesetz für Bund, Länder und Kommunen handelt. Dass noch erhebliche Nachbesserungen notwendig sind, hat die Sachverständigenanhörung im März gezeigt.
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Foto: Corinne van den Broek
Der Bundestag wird in dieser Woche den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft“ (Drs.17/12034) abschließend beraten und die SPD-Bundestagsfraktion wird diesem Gesetz mit einem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU/CSU-, FDP- und SPD-Fraktion zustimmen. Die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft war durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Januar 2012 nötig geworden. Darin hatte das Gericht die Bestandsdatenauskunft zwar grundsätzlich für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, dem Gesetzgeber aber in zwei Punkten aufgegeben, bis spätestens zum 30.06.2013 eine Neuregelung zu erlassen.
Die SPD-Fraktion wird dem geänderten Entwurf deswegen zustimmen, da es uns gelungen ist, die Regierungskoalition von deutlichen Verbesserungen im Rechtschutz für die Betroffenen zu überzeugen: Auf unsere Initiative enthält das Gesetz jetzt u.a. Regelungen zu Benachrichtigungspflichten und einen Richtervorbehalt für besonders sensible heimliche Maßnahmen. Der ursprünglich von der schwarz-gelben Regierungskoalition vorgelegte Gesetzentwurf sah nur eine Minimalumsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vor. Auf Initiative der SPD hat der Innenausschuss eine Öffentliche Anhörung durchgeführt, die unsere Bedenken bestätigt hat. Vor allem im Bereich der Auskünfte bezüglich dynamischer IP-Adressen und bei Auskünften über Zugangssicherungscodes (PINs, PUKs und Passwörtern) bestand dringender Nachbesserungsbedarf. Der Ausgangsentwurf der Koalition enthielt keine Benachrichtigungspflichten, er enthielt keinen Richtervorbehalt und er enthielt schließlich auch keine Perspektive im Hinblick auf relevante zukünftige technische Entwicklungen wie IPv6.
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Fast alle Sachverständigen sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Dies spricht für unser Festhalten an einer Sachverständigenanhörung. Damit haben wir verhindert, dass die Koalition ein unreifes Gesetz bei Nacht und Neben durchpaukt.
Wir sehen unsere Kritik bestätigt: Der Sicherheitsstandard der elektronischen Aktenführung muss sehr hoch sein – das gibt uns das Bundesverfassungsgericht vor. Insbesondere bei Gesundheits- und Steuerdaten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dürfen die Vorgaben nicht in das Ermessen der Behörde gestellt werden. Der Gesetzgeber muss hier klare Vorgaben machen.
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat heute die Kritik der SPD-Bundestagsfraktion an der Stiftung Datenschutz ganz klar bestätigt und die Fehler des bisherigen Konstrukts der Stiftung aufgezeigt: Die Arbeitsfähigkeit und die Unabhängigkeit der Stiftung sind nach dem gegenwärtigen Stand nicht gewährleistet. Die Besetzung der Gremien ist eindeutig zu wirtschaftsfreundlich und die Finanzmittel sind nicht ausreichend. Ein Vertrauen in die Arbeit der Stiftung kann so nicht erreicht werden.
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Nachdem – trotz wachsender Bedrohung – in der Regierung Merkel fast vier Jahre Stillstand in Sachen Sicherheit von lebenswichtigen Infrastrukturen und Einrichtungen der Informationstechnik herrschte, will die Bundesregierung jetzt kurz vor Torschluss endlich tätig werden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sehr genau darauf achten, dass bei diesem für die Sicherheit unseres Landes so wichtigen Thema nicht wieder eine Merkelsche Mogelpackung vorgelegt wird, die das Thema zwar symbolisch angeht, an den bestehenden Lücken aber nichts wirklich ändert.
Noch bis vor kurzem hatten die Koalitionsfraktionen in der „Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestages jegliche Forderung nach gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen und einer gesetzlichen Meldepflicht von schwerwiegenden Cyberattacken abgelehnt. Und das mit der Begründung, dass allein auf freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft gesetzt werde. Die vagen Aussagen zu den Pflichten der betroffenen Unternehmen lassen hier wenig Gutes erahnen. Gerade die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass mit freiwilligen Maßnahmen der betroffenen Wirtschaft, die Bedrohung nicht wirksam abzuwenden ist, weil die Wirtschaft wirksamere Maßnahmen aus Kosten- oder Imagegründen scheut.
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Wenn Innenminister Friedrich kurz vor der Wahl in Sachen Datenschutz in verbalen Aktionismus verfällt, dann ist das wenig glaubwürdig. Bisher haben die Regierungskoalition und ihr Innenminister beim Datenschutz auf der ganzen Linie versagt. Angefangen von der nicht umgesetzten Selbstverpflichtung der Datenwirtschaft bei den Geodaten über das nie zustande gekommene „Rote Linien-Gesetz“, über das Desaster bei der Stiftung Datenschutz und beim Melderecht bis zu dem in der Versenkung verschwundenen Beschäftigtendatenschutz: Überall hat die Regierung Merkel beim Schutz der Daten ihrer Bürger kläglich versagt. Wenn Friedrich jetzt kurz vor Torschluss schärfere Regeln auf europäischer Ebene einfordert, ist das ein Zeichen bloßer Hilflosigkeit und entbehrt jeder Glaubwürdigkeit. Im Gegenteil, auf europäischer Ebene sitzt die Bundesregierung in Sachen Datenschutzverordnung bisher eher im Bremserhäuschen. Und dort, wo bereits Regeln zum Schutz der Bürger vor der Ausspähung ihrer Daten beim Surfen existieren, verhindert die Bundesregierung eine wirksame Umsetzung in deutsches Recht.
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Dokumentation der zu Protokoll gegebene Rede zu ZP 9 in der Plenardebatte am 28. Februar 2013 (zu Protokoll): “Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse (Presseauskunftsgesetz)“ (Drs. 17/12484)”
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von vergangener Woche sind die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar. Deshalb haben Journalistinnen und Journalisten jetzt keinen einfachgesetzlichen, klar bestimmten Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden. Das kann nicht sein. Eine funktionierende Berichterstattung in der Presse über das Regierungshandeln ist ein konstitutives Moment einer freiheitlichen Demokratie. Über welches Regierungshandeln eine freie Presse berichten kann, steht nicht im freien Ermessen der Bundesregierung, wie das Bundesinnenminister Friedrich zu glauben scheint.
In der sogenannten Spiegel-Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am 5. August 1966 das Fundament für unser heutiges Verständnis von Pressefreiheit gelegt. Damals ging es um die Abwehr von Übergriffen des Staates, namentlich des CSU-Politikers Franz Josef Strauß. Das Bundesverfassungsgericht hat damals Pflöcke eingeschlagen: „Der Staat ist – unabhängig von subjektiven Berechtigungen Einzelner – verpflichtet, in seiner Rechtsordnung überall, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung zu tragen.“ Bereits damals hatten die Richter erkannt, dass die Pressefreiheit nicht nur ein Abwehrrecht ist, sondern den Staat auch aktiv verpflichtet, dazu beizutragen, dass die Berichterstattung der Presse über die Vorgänge im Staat funktioniert. Deshalb sind – so das Bundesverfassungsgericht – auch „Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden … prinzipielle Folgerungen“ aus der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Presse.
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