|
|
 Martin Dörmann, MdB
von Martin Dörmann, MdB
Die Bundesregierung droht sämtliche Vorgaben ihrer Breitbandstrategie zu verfehlen. Mit dem Ziel einer flächendeckenden Breitbandabdeckung bis Ende 2010 ist sie bereits gescheitert. Das weitergehende Ausbauziel von 50 MBit/s für 75 Prozent der Haushalte bis Ende 2014 ist nach Einschätzung der Länder und selbst des Wirtschaftsstaatssekretärs Stefan Kapferer kaum noch erreichbar.
Es rächt sich, dass die Bundesregierung und die sie tragende schwarz-gelbe Koalition zwei Jahre beim Breitbandausbau passiv abgewartet haben, ohne zusätzliche Impulse zu setzen. Bei der Novellierung des Telekommunikationsrechts wurden weitergehende Vorschläge abgelehnt, insbesondere die Absicherung einer flächendeckenden Breitband-Grundversorgung durch einen europarechtskonformen Universaldienst, wie ihn die SPD-Fraktion im Bundestag beantragt hat. Auch im Hinblick auf den Glasfaserausbau reichen die bisherigen Beschlüsse bei weitem nicht aus, um die notwendigen Investitionsanreize zu setzen. Damit droht sich die Spaltung zwischen gut versorgten Ballungsräumen und unzureichend versorgten ländlichen Räumen weiter zu vertiefen.
Zu Recht hat am 6. Dezember 2011 die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder die fehlende Unterstützung und inhaltliche Abstimmung seitens des Bundes beklagt und ein finanziell ausreichend ausgestattetes Förderprogramm angemahnt. Typisch ist, dass Ende 2013 das Programm GAK (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) von Bund und Ländern ersatzlos ausläuft. Mit dem Programm werden bislang Gemeinden, Haushalte und Gewerbetreibende im ländlichen Raum gefördert, die unzureichend an schnelles Internet angebunden sind.
Wir fordern die Bundesregierung nochmals auf, jetzt unverzüglich einen nationalen Breitbandgipfel einzuberufen, um gemeinsam mit den Ländern ein abgestimmtes Ausbauprogramm zu erarbeiten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat hierfür bereits ihre Vorschläge für Investitionsanreize und zur Kostenreduzierung vorgelegt. Beispielsweise könnten alleine durch ein Sonderprogramm Glasfaserausbau der KfW und damit verbundene Zinsverbilligungen zusätzliche Investitionen in Milliardenhöhe angestoßen werden. Die anstehenden Gespräche zur TKG-Novelle sollten genutzt werden, um endlich zu greifbaren Verabredungen zu kommen.
von Cornelia Tausch, von der SPD-Bundestagsfraktion benannte Sachverständige in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, und Lars Klingbeil, MdB:
Die Enquete-Kommission hat heute zum wiederholten Mal versäumt, ein wichtiges netzpolitisches Signal zu setzen. Bei der Schlussberatung des Zwischenberichtes Datenschutz hat sich die Parlamentskommission leider nicht mehrheitlich für eine umfassende Reform des Datenschutzrechts zur Stärkung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung in der digitalen Gesellschaft verständigen können. Allerdings konnte die Koalition aber auch keine Mehrheit für ihre in der Kommission vertretene Verhinderungsstrategie im Datenschutzbereich erzielen. So gab es bei der Abstimmung erneut eine Pattsituation und es wird keinen Mehrheitsbeschluss für Empfehlungen an den Deutschen Bundestag geben, sondern erneut zwei Sondervoten. In dem Sondervotum der Koalition wird nun festgestellt, dass es eigentlich keinen Handlungsbedarf im Datenschutzrecht gibt und dass die Selbstverpflichtungen der Internetunternehmen ausreichend sind.
Die Oppositionsfraktionen und eine Mehrheit der Sachverständigen haben dagegen eine umfassende Modernisierung des Datenschutzrechtes eingefordert, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch in der digitalen Welt sicherzustellen. Hierbei können Selbstverpflichtungen sicher auch einen Beitrag leisten, allein auf diese beim Grundrechtsschutz zu setzen kann aber nicht ausreichen. Hier kann es vor allem um technische Detail- und Ausgestaltungsfragen gehen, nicht um den grundsätzlichen Rechtsrahmen. Die entscheidenden Fragen bei der Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind die Frage des autonomen und selbstbestimmten Umgangs mit den eigenen Daten, der Transparenz der Datenverarbeitung, die Ermöglichung der bewussten Einwilligung und die Durchsetzung der Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung.
von Lothar Schröder, von der SPD-Fraktion benannter Sachverständiger in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft und Gerold Reichenbach, MdB:
Was sich die Regierungskoalition in der Internetenquete geleistet hat, ist ein starkes Stück. Die Beratung und Abstimmung war geprägt von wenig Sensibilität für den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Den Vertretern der unionsgeführten Bundesregierung mangelt es offensichtlich an ausreichender parlamentarischer Selbständigkeit und Arbeitnehmerorientierung. Anders ist es nicht zu erklären, dass sie sich sowohl einer kritischen Auseinandersetzung zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz als auch einer adäquaten Positionierung der Enquetekommission entzogen haben. Lediglich ein von der Koalition benannter Sachverständiger und die Oppositionsfraktionen und die von ihnen benannten Sachverständigen haben überzeugende konzeptionelle Vorstellungen als Antwort auf die Datenschutzskandale bei Bahn, Telekom und Lidl vorgelegt.
Trotz vielfacher Aufforderung und drängendem Handlungsbedarf rückte die Koalition keinen Schritt vom vorgelegten Gesetzentwurf ab, der Arbeitgebern mehr Kontrollpotential gibt statt Arbeitnehmer zu schützen – der aber zwischenzeitlich auch auf Eis liegt, da sich die Koalitionsfraktionen offensichtlich auch hier nicht einigen können und weitere Verschlechterungen zu erwarten sind. In den Sitzungen der Projektgruppe war die Koaltion nicht einmal bereit, über das Thema ausführlich zu diskutieren.
Damit soll es offensichtlich weitgehend beim Entwurf eines Bespitzelungsermutigungsgesetz bleiben, ohne dass der Sachverstand der Enquetekommission für erforderliche Korrekturen genutzt wird. Wir verurteilen den vorgelegten Gesetzentwurf scharf:
- Es wird kein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geben, welches Übersicht über die geltenden Regelungen schafft.
- Es soll keinen Immunitätsschutz vom und keine besseren Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte geben.
- Die Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten wird nicht gestärkt.
- Es soll kein Klagerecht von Verbänden gegen Datenschutzverstöße geben.
Stattdessen sollen:
- Betriebsvereinbarungen geltendes Recht unterlaufen können und die Persönlichkeitsrechte Jetons auf den Spieltischen betrieblicher Verhandlungen werden.
- Selbstgestrickte Missbrauchsäußerungen Bespitzelungen in einer Dimension erlauben, wie sie nicht einmal den Strafverfolgungsbehörden zustehen
- Der Einwilligung zur Datenerhebung keine Grenze gesetzt werden, obwohl Arbeitnehmer im Wirtschaftsgeschehen dem Arbeitgeber als die Schwächeren gegenüber stehen.
Die Internetenquete hat es leider versäumt, mehrheitlich ein wichtiges Signal für den Beschäftigtendatenschutz in der digitalen Gesellschaft zu geben. Auch hier gab es letztlich aber nur ein Patt – zumindest zeigt es deutlich, dass die Koalition nicht einmal bei den eigenen Sachverständigen eine Mehrheit erzielen konnte.
 Gerold Reichenbach, MdB
von Gerold Reichenbach, MdB
Das Ergebnis der heute vom vzbv vorgestellten Studie zum „Löschen von Nutzerprofilen“ macht deutlich: Einmal ein Nutzerprofil angelegt, wird es schwierig dieses wieder zu löschen. Oft müssen mehrfach E-Mails geschrieben werden und man ist sich am Ende doch nicht sicher, ob wirklich alle Daten gelöscht wurden.
Aber nicht nur das Löschen von Nutzerprofilen muss einfacher werden. Das bereits mit der Online-Petition des vzbv „Weniger Stress im digitalen Leben“ verfolgte Ziel, das Prinzip „privacy by default“ gesetzlich festzuschreiben, ist nach wie vor richtig und wichtig! Dieses Prinzip beinhaltet nicht nur einen Anspruch auf das Löschen von accounts, sondern generell datenschutzfreundliche Privatspäre-Voreinstellungen bei Produkten und Diensten. Gerade bei sozialen Netzwerken sind datensparsame Voreinstellungen leider keine Selbstverständlichkeit.
Auch bei der längst überfälligen Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie lasst die Bundesregierung die Verbraucher im Stich. Diese Richtlinie zum Privatsphärenschutz im Internet hätte schon im Mai 2011 umgesetzt werden müssen. Sie schreibt unter anderem vor, dass Verbraucher einwilligen müssen, bevor ein Cookie gesetzt wird. Auf die Ankündigung der Bundesregierung, im Rahmen der Telekommunikationsgesetzes-Novelle Vorschläge zur Umsetzung zu unterbreiten, folgte nichts. Der dem Bundestag bereits vorliegende, vernünftige und technikneutral ausgestaltete Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Telemediengesetzes liegt auf Eis. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für mehr Datenschutz im Internet einzusetzen. Die E- Privacy-Richtlinie muss endlich umgesetzt, das Prinzip „privacy by default“ gesetzlich verankert und ein Anspruch auf die Löschung von Nutzerprofils festgeschrieben werden.
von Martin Dörmann, MdB, medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, und Tabea Rößner, MdB, medienpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat es leider versäumt, ein wichtiges medien- und europapolitisches Signal zu setzen. Mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen wurden die Anträge der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Situation der Presse- und Rundfunkfreiheit in Europa und zur Situation in Ungarn und den ersten Erfahrungen mit dem ungarischen Mediengesetz abgelehnt. Dies ist sehr bedauerlich, weil damit die Chance vertan wurde, fraktionsübergreifend auf die Einhaltung der europäischen Werte und Ziele wie beispielsweise die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit, die zu den unveräußerlichen Grundpfeilern der EU gehören, zu drängen.
Wie dringend dies geboten ist, hat das Expertengespräch des Ausschusses zum Thema „Gefährdungen der internationalen Pressefreiheit – Folgen für Medienanbieter und -berichterstatter“ in aller Deutlichkeit klargemacht: Es gibt in der Europäischen Union – nicht nur in Ungarn – bedenkliche Entwicklungen. In der Rangliste der Pressefreiheit 2010 nehmen Frankreich und Italien mittlerweile die unrühmlichen Plätze 44 und 49 ein, während sie noch 2004 bei 19 und 39 lagen. Dies wird in Italien und Frankreich vor allem damit begründet, dass das Prinzip der Staatsferne gegenüber den Medien, insbesondere beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, grundlegend verletzt wird. Mit Blick auf das ungarische Mediengesetz hat ein Sachverständiger die Auswirkungen beschrieben und ausgeführt, dass es aus Ungarn keinen kritischen Beitrag mehr im Rahmen des Nachrichtenaustauschs der European Broadcasting Union (EBU) gebe und dass nie ein einziges Bild über die Demonstrationen gegen die Politik der ungarischen Regierung erschienen sei. Diese erzwungene Selbstzensur bestätigt die Bedenken gegen das ungarischen Mediengesetz in bedrückender Weise und ist nicht hinnehmbar.
Deutschland und die Europäische Union dürfen zu dieser Situation der Medien in Europa und zur mit dem ungarischen Mediengesetz einhergehenden möglichen Kontrolle und Beschränkung der Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit in Ungarn nicht schweigen. Aus diesen Gründen haben die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen heute eine Protokollerklärung eingebracht, mit der sie an die Europäische Kommission appellieren und die Bundesregierung auffordern, endlich weitergehende Initiativen zu ergreifen und Maßnahmen vorzuschlagen, um die Sicherstellung der Medien- und Pressefreiheit, der Medienvielfalt und der Unabhängigkeit der Medien sowie den Schutz der Journalistinnen und Journalisten in der Europäischen Union sicherzustellen. Eine Missachtung der europäischen Werte und Ziele kann und darf in keiner Weise toleriert werden. Die Fraktion Die Linke hat sich dieser Protokollerklärung angeschlossen.
Protokollerklärung der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Pressefreiheit europaweit umsetzen – Medien als wichtigen Grundpfeiler der Demokratie stärken“ (BT-Drucksache 17/6126) und zu dem Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Das ungarische Mediengesetz – Europäische Grundwerte und Grundrechte verteidigen“ (BT-Drucksache 17/4429)
 Lars Klingbeil, MdB
von Lars Klingbeil, MdB
Der Unterausschuss Neue Medien hat heute die Gesetzentwürfe zur Aufhebung des Internetsperrgesetzes abschließend beraten und einstimmig dem Gesetzentwurf zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen zugestimmt. Nach über drei Jahren Debatte sind sich nun endlich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag und auch die Bundesregierung einig, dass Internetsperren wenig effektiv, ungenau und technisch ohne größeren Aufwand zu umgehen sind. Internetsperren können damit keinen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten und schaffen zudem eine Infrastruktur, die grundsätzliche Bedenken hervorruft und verfassungsrechtlich problematisch ist. Darüber hinaus wurde eine Entschließung verabschiedet, die die Bundesregierung auffordert, regelmäßig über die Erfolge bei der Löschung derartiger Internetseiten zu berichten, auch um mögliche Defizite frühzeitig erkennen und um diesen begegnen zu können. Dies ist vor allem deswegen notwendig, weil die Koalition – da sie sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen konnte – es versäumt hat, eine entsprechende Evaluation der Löschbemühungen vorzulegen.
Es ist zu begrüßen, dass der Unterausschuss einstimmig beschlossen hat, das Instrument der verfassungsrechtlich bedenklichen und zur Verfolgung von Straftaten untauglichen Netzsperren abzuschaffen. Zwar liegen dem Deutschen Bundestag seit Anfang 2010 Alternativen vor, da die SPD-Fraktion und die beiden anderen Oppositionsfraktionen entsprechende Aufhebungsgesetze eingebracht haben. Von daher ist es – besser spät als nie – richtig, dass alle Fraktionen die parteipolitische Profilierung zurückstellen und sich auf eine gemeinsame Initiative verständigen. Dies ist auch zwingend geboten: Erst in er vergangen Woche hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass “das Unionsrecht einer Anordnung an einen Anbieter von Internetzugangsdiensten entgegensteht, ein System der Filterung aller seine Dienste durchlaufenden elektronischen Kommunikationen, das unterschiedslos auf alle seine Kunden anwendbar ist, präventiv, auf ausschließlich seine eigenen Kosten und zeitlich unbegrenzt einzurichten.” Es bleibt zu hoffen, dass – angesichts der immer wieder vorgetragenen vergleichbaren Forderungen aus der Unionsfraktion, beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen – die Bundesregierung sich damit vollständig von der Absicht, eine solche Sperrinfrastruktur aufbauen zu wollen, verabschiedet.
Bei der Aufhebung allein darf es nicht bleiben: Es bedarf vielmehr bedarf es der Weiterentwicklung von effektiven Bekämpfungsstrategien, um die Löschung derartiger Angebote im Internet auf der Grundlage des geltenden Rechts durchzusetzen. Zur Bekämpfung der Verbreitung von sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet sind eine verbesserte technische und personelle Ausstattung der Polizeibehörden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene erforderlich, um die Löschung kinderpornographischer Netzinhalte zeitnah und effektiv durchzusetzen und eine konsequente Strafverfolgung zu erreichen.
Die Aufhebung des Internetsperrgesetzes ist ein wichtiger Erfolg für die Netzpolitik. Damit wird eines der Missverständnisse zwischen jungen, engagierten Netzaktiven und einer Generation von Politikern, die meint Regeln der Offline-Welt in die Online-Welt zu übertragen, endlich aus der Welt geschafft. Die Verabschiedung dieses Gesetzes zur Aufhebung des Internetsperrgesetzes ist ein Sieg für all diejenigen, die sich für ein freies Internet einsetzen und, die wirksame Maßnahmen in den Mittelpunkt stellen, statt auf Symbolpolitik zu setzen. Im Namen der SPD-Bundestagsfraktion möchte ich all denjenigen danken, die sich in den vergangenen Jahren für die Rücknahme des Internetsperrgesetzes engagiert haben.
Gastbeitrag von Petra Kammerevert, MdEP und Matthias Groote, MdEP
Internet-Datenpakete sollten unabhängig von Inhalt, Dienst oder Anwendung grundsätzlich gleich behandelt werden. In einer entsprechenden Resolution hat das Europäische Parlament am Donnerstag in Straßburg seine Position gegenüber dem zuständigen Ministerrat zur Frage der Netzneutralität in Europa verabschiedet.
Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger muss Zugang zu allen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten des Internets haben. Deshalb fordern wir, dass grundsätzlich jeder Service im Internet schnellstmöglich und in der Reihenfolge der Anfrage abgewickelt werden muss. Die Wahrung dieses sogenannten best-effort-Prinzips verbietet eine Diskriminierung einzelner Internet-Dienste, die nur aus wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber herrühre.
Entsprechend fordern wir von den Netzbetreibern, endlich auch mehr Transparenz über ihr Traffic-Management. Kunden sind nur dann in der Lage, eine fundierte Entscheidung über ihren Netzzugang und einen Anbieterwechsel zu treffen, wenn ihnen alle relevanten Informationen vorliegen. Erst dann können sie Zugangsanbieter entsprechend ihrer Bedürfnisse, etwa was die Verbindungsgeschwindigkeit oder das Datenvolumen angeht, auswählen.
Einzelne Netzbetreiber vereiteln schon heute, dass alle Dienste den Kunden technisch zur Verfügung stehen – nur um den eigenen Gewinn zu maximieren. Solch ein Verhalten kann eine sozialdemokratische Netzpolitik nicht gutheißen. Es wäre daher richtig, wenn man schon jetzt EU-weit alle Netzbetreiber gesetzlich zur Wahrung der Netzneutralität verpflichten würde. Denn je länger man Antidiskriminierungsvorschriften im Internet hinauszögert, desto schwieriger werde es, sie zukünftig wirksam im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer durchzusetzen.
Zu bemängeln ist, dass die Resolution kein klares gesetzliches Verbot der Inhaltekontrolle von Datenpaketen vorsieht. Es ist bedauerlich, dass manche noch nicht den Mut aufbringen, klare und rechtsverbindliche Vorgaben zu fordern. Denn es geht die Netzbetreiber überhaupt nichts an, wer mit wem worüber in welcher Art und Weise kommuniziert. Insoweit ist die nun verabschiedete Position ein Schritt in die richtige Richtung. Für eine hundertprozentige Sicherstellung der Netzneutralität ist jedoch ein weitergehendes und entschlosseneres gesetzgeberisches Handeln nötig. Hierfür werden wir weiter parlamentarische Überzeugungsarbeit leisten müssen.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Thema „Offenes Internet und Netzneutralität in Europa“
Zahlreiche Fragen bleiben offen
 Lars Klingbeil, MdB
von Lars Klingbeil, MdB
Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung in der letzten Fragestunde um weitere Auskünfte zum „Staatstrojaner“ und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung gebeten. Dabei ging es vor allem um mögliche Alternativen zu derartigen Instrumenten wie der Quellen-TKÜ, die mit schwerwiegenden Grundrechtseingriffen verbunden ist.
Brigitte Zypries hat folgende Fragen an die Bundesregierung gerichtet:
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass – angesichts der Schwere des Grundrechtseingriffs bei der Quellen-TKÜ – alle denkbaren grundrechtsschonende Alternativen geprüft werden müssen und welche Initiativen hat die Bundesregierung in den zwei Jahren ihrer Amtszeit hierzu ergriffen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass es – Medienberichten zufolge – in anderen europäischen Ländern offensichtlich eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden und dem VoIP-Anbieter Skype gibt und warum ist eine solche Zusammenarbeit mit den deutschen Sicherheitsbehörden nicht möglich?
Ich habe die Bundesregierung folgendes gefragt:
Welche Gespräche hat es seitens der Bundesregierung oder seitens der Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörden des Bundes mit Skype und anderen VoIP-Anbietern zur Zusammenarbeit und der Ermöglichung der rechtmäßigen Telekommunikationsüberwachung gegeben, und zu welchem Ergebnis sind diese gekommen?
Wie bewertet die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass es in der Datenschutzerklärung von Skype wörtlich heißt, dass „Skype, der örtliche Skype-Partner oder der Betreiber bzw. Anbieter, der die Kommunikation ermöglicht, [ … ] personenbezogene Daten, Kommunikationsinhalte oder Verkehrsdaten Justiz-, Strafvollzugs- oder Regierungsbehörden zur Verfügung [stellt], die derartige Informationen rechtmäßig anfordern“ – die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder in der Fragestunde vom 19. Oktober 2011 (vergleiche Plenarprotokoll 17/132, 15589 B), derzufolge die Bundesregierung dies geprüft und festgestellt habe, dass es keine Alternativen zur Quellen-TKÜ gebe, und wie begründet sie diese Feststellung?
Die Bundesregierung hat zwar diese Fragen von Brigitte Zypries schriftlich und meine Fragen in der Fragestunde (Protokoll der 135. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 26. Oktober 2011, S. 16008) beantwortet – die Antworten aber sind nicht zufriedenstellend und nicht überzeugend. Aus diesem Grund werden wir dieses Thema nun im Parlament auf die Agenda setzen und beantragen, dass diese Fragen – möglichst zeitnah – mit Vertretern der Bundesregierung und der Strafverfolgungsbehörden sowie der Firma Skype im Unterausschuss Neue Medien beantwortet werden.
Weiterlesen: Quellen-TKÜ und Skype – Fragen an die Bundesregierung zu grundrechtsschonenden Alternativen »
 Petra Kammervert, MdEP
Gastbeitrag von Petra Kammerevert, MdEP
Heute verabschiedete das Europäische Parlament mit großer Mehrheit die Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs an Kindern. Während die Parlamentarier hierin die europaweite Einführung von Internetsperren verhindern konnten, unterbreitet die Kommission erneut Vorschläge, die Fans der informationellen Selbstbstimmung erschaudern lassen.
In zähem Ringen haben wir Abgeordnete viele wichtige Elemente, wie den Opferschutz, die Förderung der Aufklärung und bessere Prävention durch Stärkung von Medienkompetenz in die Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs an Kindern einbringen können. Besonders freut es mich aber, dass wir die europaweite Einführung von Internetsperren durch diese Richtlinie erfolgreich verhindert haben. Das effiziente Löschen kinderpornographischer Inhalte im Netz ist wirksamer und mit Blick auf die Kommunikationsfreiheit jedes einzelnen EU-Bürgers das Mittel der Wahl. Jedem müsse zudem bewusst werden, dass “Kinderpornographie” immer die Dokumentation eines stattgefundenen Verbrechens sei, deren Verbreitung Kindern immer wieder erneut Schaden zufüge.
Es ist jedoch erschreckend, dass die Kommission offenbar nach wie vor nicht bereit ist anzuerkennen, dass Kommunikationsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung elementare demokratische Errungenschaften sind, die nicht zum Zwecke einer behaupteten besseren Verbrechensbekämpfung oder der Schaffung vermeintlicher Sicherheit über Bord geworfen werden dürfen. Mit fortschreitenden technologischen Möglichkeiten wird es immer schwieriger, diese grundlegenden Werte zu verteidigen und wir müssen dringend darauf achten, dass wir uns im Streben nach vermeintlich mehr Sicherheit nicht selbst der Grundlagen unserer Demokratie berauben. Erlaubt man alles, was die Informations- und Kommunikationstechnologie heute zu leisten vermag, öffnet man der totalen Überwachung jedes einzelnen Menschen Tür und Tor.
Bei den Vorschlägen der Kommission zum EU-Fluggastdatenabkommen mit Australien, bei dem für Parlamentarier kaum durchschaubaren INDECT-Projekt und dem diese Woche durch Innenkommissarin Malmström unterbreiteten Vorschlag zur Schaffung von Registrierungsprogrammen für die Ein- und Ausreise an EU-Außengrenzen würden Möglichkeiten der Datenerfassung, -verarbeitung und -speicherung entwickelt, die den Eindruck entstehen ließen, es gäbe diese Grundfreiheiten schlichtweg nicht. Aus meiner Sicht sind all diese Vorschläge zumindest mit dem deutschen Verfassungsrecht nicht vereinbar. Die Feststellung der Kommission, dass neue Technologien noch nie da gewesene Möglichkeiten böten, wie sie es ausdrücklich in der Mitteilung zu ‘Intelligenten Grenzen’ niederschreibt, verstehe ich deshalb eher als Drohung denn als Chance.
 Martin Dörmann, MdB (© DBT/Müller)
von Martin Dörmann, MdB
Die von der schwarz-gelben Regierungskoalition vorgelegten Gesetzesänderungen bringen einige Verbesserungen, die wir begrüßen. An vielen Stellen springt die Koalition aber zu kurz. Weder kommt es zu einer gesetzlichen Definition und wirksamen Absicherung der Netzneutralität im Internet, noch werden die notwendigen Impulse für den weiteren Breitbandausbau gesetzt. Damit verweigert die Regierungskoalition vielen Menschen Teilhabemöglichkeiten am technischen Fortschritt und lässt wirtschaftliche Potenziale ungenutzt.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat umfassende Anträge zum Breitbandausbau, zur gesetzlichen Absicherung der Netzneutralität und für besseren Verbraucherschutz im Bereich der Telekommunikation vorgelegt. Alle Anträge gehen deutlich über die Ansätze der Bundesregierung hinaus.
Unverständlich ist vor allem, dass die Koalition sich auch weiterhin einer gesetzlichen Absicherung der Breitband-Grundversorgung verweigert, die inzwischen Teil der Daseinsvorsorge geworden ist. Eine der zentralen politischen Aufgaben muss es sein, schnelles Internet für alle zu verwirklichen. Nach den Ankündigungen der Mobilfunkunternehmen rückt mit dem bereits begonnenen LTE-Ausbau eine flächendeckende Versorgung nahe, wird aber immer noch nicht vollständig umgesetzt. Um die drohende verbleibende Lücke zu verhindern, hat die SPD-Bundestagsfraktion eine europarechtskonforme Universaldienstverpflichtung vorgeschlagen. Damit wäre das Problem der „weißen Flecken“ endgültig gelöst.
Zudem haben wir dargelegt, welche weitergehenden Initiativen notwendig sind, um neben einer Grundversorgung auch für eine dynamische Entwicklung durch einen weiteren Glasfaserausbau zu sorgen. Planungsrechtliche Vorgaben und staatliche Förderprogramme müssen verbessert und erweitert werden, damit Wirtschaftlichkeitslücken schrittweise geschlossen werden. Alleine durch ein Sonderprogramm Breitbandausbau bei der KfW und damit verbundene Zinsverbilligungen könnten zusätzliche Investitionen in Milliardenhöhe angestoßen werden. Eine investitionsfreundliche Regulierung und ein „Open access“-Marktmodell können ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten.
Im Gesetzgebungsverfahren hat sich gezeigt, wie tief zerstritten die Koalitionsfraktionen insbesondere bei der Frage des Universaldienstes ist. Nachdem monatelang Stillstand herrschte, hat sie in dieser Sitzungswoche ihren Änderungsantrag erst auf die letzte Minute vorgelegt und damit eine angemessene parlamentarische Beratung verhindert. Dabei ist die europäische Umsetzungsfrist bereits seit Monaten abgelaufen. Das ist Politikstau statt Datenturbo. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, setzen wir nun darauf, dass mit Hilfe der Länder Versäumtes nachgeholt werden kann.
|
|