Publizistische Vielfalt muss gesichert werden
Das Landgericht Köln hat die Tagesschau-App in der Version vom 15. Juni 2011 als nicht zulässig bewertet. Die Entscheidung des Landgerichtes Köln und die jetzt erneut aufflammende Diskussion dürfen nicht die grundsätzliche Frage überlagern, dass sowohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk als auch die privaten Rundfunk- und Verlagsangebote für publizistischen Vielfalt und Qualitätsjournalismus stehen – und weiterhin dafür stehen müssen. Das Gegeneinander und das gegenseitige Ausspielen hätte fatale Folgen für die publizistische Vielfalt und die Qualität des Journalismus.