In den letzten Jahren prägen Datenschutzskandale, Verstöße von Unternehmen gegen den Daten- und Verbraucherschutz immer häufiger die Schlagzeilen. Die jüngsten Diskussionen um die neuen Nutzungsbedingungen von Google und das Urteil des Berliner Landgerichtes gegen facebook sind nur weitere Beispiele dafür. Die Häufigkeit solcher Vorfälle verdeutlicht, dass ein Handeln seitens des Gesetzgebers nicht nur dringend notwendig, sondern auch längst überfällig ist. Die Vorfälle zeigen aber auch, dass Daten- und Verbrauchschutz im digitalen Zeitalter nicht mehr auf nationaler Ebene regelbar sind. Wir brauchen einheitliche europäische Regelungen auf hohem Niveau und mit Durchsetzungskraft.
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Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind von besonderer Bedeutung für das Funktionieren einer demokratischen und offenen Gesellschaft. Wir begrüßen, dass sich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag für eine Stärkung der Pressefreiheit einsetzen. Alle vorliegenden Entwürfe weisen die richtige Stoßrichtung auf, unterscheiden sich in ihrer Reichweite aber dann doch sehr. Alle greifen die CICERO-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf, im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlen aber leider vollständig weitergehende Regelungen der Schutz der Informanten und der Recherche im Ermittlungsverfahren.
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Einer langwierigen rechtlichen Überprüfung des ACTA-Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof im Auftrag des Europäischen Parlaments haben die Abgeordneten im Ausschuss für Internationalen Handel am gestrigen Dienstag einen Riegel vorgeschoben. Eine klare Mehrheit der Ausschussmitglieder hat sich dafür ausgesprochen, dass nach sorgfältiger Abwägung und Untersuchung des ACTA-Textes keine weiteren rechtlichen Gutachten mehr nötig seien. Damit ist der Weg frei für eine schnelle und politisch fundierte Entscheidung. Der von den Sozialdemokraten im Europäischen Parlament vorgeschlagene Zeitplan sieht nun vor, bereits im Juni im Plenum des Europäischen Parlaments über eine Zustimmung zum ACTA-Abkommen zu entscheiden. Ich gehe davon aus, dass die Abstimmung ein erstes Signal ist, dass wir Sozialdemokraten dem ACTA-Abkommen nicht zustimmen werden können.
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Seit vielen Jahren gibt es zu wenig grundlegende Informationen und Daten hinsichtlich der Formen der (crossmedialen) Zusammenarbeit und Verflechtungen im Medienbereich. Der letzte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung, der Ende 2008 vorgelegt wurde, bestätigte die bestehenden Informationsdefizite im Bereich der traditionellen und der neuen Medien. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag bereits 2009 auf Initiative der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung einer Mediendatenbank beschlossen, die – aufbauend auf den Ergebnissen der Medien- und Medienkonzentrationsforschung – belastbare Daten zu den Angebots- und Anbieterstrukturen enthalten soll. Die Mediendatenbank sollte bereits Ende 2011 auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht und für die Allgemeinheit zugänglich sein. Das ist bis heute nicht geschehen.
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Foto: Corinne van den Broek
Die Weigerung der Bundesjustizministerin, die Namen der Beamten zu nennen, ist eine Farce. Entweder hat sie Sinn und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) falsch verstanden oder sie möchte verbergen, dass sich die FDP-geführten Ministerien während der Verhandlungen für das Abkommen ausgesprochen haben, und sie erst jetzt auf Druck der Netzgemeinde die Unterzeichnung des Abkommens gestoppt hat.
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Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag auf, gemeinsam mit den Ländern eine gesetzliche Verankerung des neutralen Presse-Grossos sicherzustellen, um die Pressevielfalt an der Ladentheke dauerhaft zu gewährleisten. Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Landgerichtes Köln ist der Erhalt des neutralen Pressevertriebssystems Presse-Grosso akut gefährdert.
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Foto: Corinne van den Broek
Facebook hat vor dem Landgericht Berlin eine heftige Ohrfeige wegen schwerer Verstöße gegen Daten-und Verbraucherschutz erhalten. Der Klage des Projektes “Surfer haben Rechte” der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wurde vollumfänglich stattgegeben. Das ist ein deutliches Signal für die Bedeutung von Daten- und Verbraucherschutz im Internet und eine Kampfansage gegen Facebook. Unabhängig von der Frage, ob Facebook mit seinen Praktiken gegen deutsches, irisches oder europäisches Datenschutzrecht verstößt, kann dieses Handeln über die Köpfe der Nutzer hinweg nicht weiter toleriert werden.
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