Die Bundesregierung hält den deutschen Internetnutzern nun seit einem dreiviertel Jahr im Europäischen Recht vorgesehene Verbraucher- und Datenschutzrechte vor. Es gibt es keine Ausrede mehr, die überfällige Umsetzung der sogenannten Cookie-Richtlinie muss umgehend erfolgen. Die bisherige Regelung im deutschen Telemediengesetz sieht eine datenschutzrechtlich schwache Kombination aus Unterrichtungspflichten des Diensteanbieters und einer Widerspruchsmöglichkeit für den Nutzer vor (Opt-Out). Der Verbraucher muss gezielt bei jedem Surfvorgang seine Browsereinstellung ändern, um zu verhindern, dass er in seinem Verhalten durch sogenannte Cookies ausgespäht wird. Das ist weder praktikabel, noch entspricht es europäischem Recht.
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Foto: Corinne van den Broek
Die Zielsetzung des heute von der EU-Kommissarin Viviane Reding vorgesteltlen Entwurfes einer EU-Datenschutz-Verordnung ist richtig. Auch die SPD- Bundestagsfraktion spricht sich für eine Harmonisierung im Bereich Datenschutz in der EU aus. Die Bundesregierung muss sich jedoch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Harmonisierung nicht deutsches Verfassungsrecht außer Kraft setzt, Grundrechte geschützt werden und insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausgehebelt wird.
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Wir begrüßen die weltweiten Protestaktionen gegen die Gesetzesvorhaben Stop Online Piracy Act (SOPA) und Protect IP Act (PIPA) in den USA. Die darin enthaltenen Pläne stellen eine massive Einschränkung der Freiheit und Offenheit des Internet dar. Mit den Gesetzesvorhaben, welche zum Schutz der Urheberrechte auch Netzsperren vorsehen, würde eine Infrastruktur geschaffen, die auch für andere Zwecke einsetzbar wäre.
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