Das ist ein wichtiges Signal: Das ungarische Verfassungsgericht hat festgestellt, dass das ungarische Mediengesetz die Pressefreiheit einschränkt. Die SPD hat in verschiedenen Stellungnahmen – zuletzt am 30. November 2011 im Ausschuss für Kultur und Medien – wiederholt darauf hingewiesen, dass wesentliche Teile dieses Gesetzes demokratischen Prinzipien und europäischen Grundwerten widersprechen. Wir begrüßen, dass die Verfassungshüter den Schutz von Journalisten und ihrer Quellen sowie die Struktur der neu geschaffenen Medienbehörde kritisiert haben. Wie kritisch diese und andere Regelungen des Mediengesetzes sind, offenbart das zeitgleiche Verbot des einzigen, noch existierenden Oppositionsradios in Ungarn.
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Die Enquete-Kommission hat heute zum wiederholten Mal versäumt, ein wichtiges netzpolitisches Signal zu setzen. Bei der Schlussberatung des Zwischenberichtes Datenschutz hat sich die Parlamentskommission leider nicht mehrheitlich für eine umfassende Reform des Datenschutzrechts zur Stärkung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung in der digitalen Gesellschaft verständigen können. Allerdings konnte die Koalition aber auch keine Mehrheit für ihre in der Kommission vertretene Verhinderungsstrategie im Datenschutzbereich erzielen. So gab es bei der Abstimmung erneut eine Pattsituation und es wird keinen Mehrheitsbeschluss für Empfehlungen an den Deutschen Bundestag geben, sondern erneut zwei Sondervoten.
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Was sich die Regierungskoalition in der Internetenquete geleistet hat, ist ein starkes Stück. Die Beratung und Abstimmung war geprägt von wenig Sensibilität für den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Den Vertretern der unionsgeführten Bundesregierung mangelt es offensichtlich an ausreichender parlamentarischer Selbständigkeit und Arbeitnehmerorientierung. Anders ist es nicht zu erklären, dass sie sich sowohl einer kritischen Auseinandersetzung zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz als auch einer adäquaten Positionierung der Enquetekommission entzogen haben. Lediglich ein von der Koalition benannter Sachverständiger und die Oppositionsfraktionen und die von ihnen benannten Sachverständigen haben überzeugende konzeptionelle Vorstellungen als Antwort auf die Datenschutzskandale bei Bahn, Telekom und Lidl vorgelegt.
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Foto: Corinne van den Broek
Das Ergebnis der heute vom vzbv vorgestellten Studie zum „Löschen von Nutzerprofilen“ macht deutlich: Einmal ein Nutzerprofil angelegt, wird es schwierig dieses wieder zu löschen. Oft müssen mehrfach E-Mails geschrieben werden und man ist sich am Ende doch nicht sicher, ob wirklich alle Daten gelöscht wurden. Aber nicht nur das Löschen von Nutzerprofilen muss einfacher werden. Das bereits mit der Online-Petition des vzbv „Weniger Stress im digitalen Leben“ verfolgte Ziel, das Prinzip „privacy by default“ gesetzlich festzuschreiben, ist nach wie vor richtig und wichtig! Dieses Prinzip beinhaltet nicht nur einen Anspruch auf das Löschen von accounts, sondern generell datenschutzfreundliche Privatspäre-Voreinstellungen bei Produkten und Diensten. Gerade bei sozialen Netzwerken sind datensparsame Voreinstellungen leider keine Selbstverständlichkeit.
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