Arbeit der Internetenquete ist noch nicht beendet

Lars Klingbeil, MdB

von Lars Klingbeil, MdB

Die Einrichtung eines Ausschusses Netzpolitik und digitale Gesellschaft ist richtig. Die SPD-Bundestagsfraktion versteht Netzpolitik als einen grundlegenden und umfassenden Ansatz, der sich in den unterschiedlichen Politikfeldern widerspiegeln muss. Netzpolitik ist Gesellschaftspolitik. Ziel muss es daher sein, dass Netzpolitik prominent in allen Ausschüssen des Bundestages verankert wird. Da die Etablierung der netzpolitischen Themen aber Zeit braucht, brauchen wir für die Übergangszeit einen eigenständigen und mit allen Rechten ausgestatteten Hauptausschuss Netzpolitik und digitale Gesellschaft, der diese Themenstellungen federführend im Bundestag bearbeitet und eine umfassende Bürgerbeteiligung ermöglicht. Die SPD-Fraktion hat daher bereits zu Beginn der Legislatur – zunächst gegen den Widerstand der Union – darauf gedrängt, dass der Unterausschuss Neue Medien wieder eingesetzt wird. Schon damals hatten wir ihn als ordentlichen Ausschuss gefordert.

Es ist richtig, wenn dieser neue Hauptausschuss nach dem Ende der Internetenquete kommt. Wann die Enquete endet, ist nun der Streitpunkt zwischen den Fraktionen. Wir wollen in der Enquete ein starkes inhaltliches Fundament erarbeiten, auf dem der neue Ausschuss Netzpolitik und digitale Gesellschaft aufbauen kann. Der Einsetzungsbeschluss des Deutschen Bundestages hat zwei Eckpunkte gesetzt: Er schreibt den inhaltlichen Arbeitsauftrag der Kommission fest und gibt zugleich vor, dass sie ihren Bericht zum Sommer 2012 vorlegen soll. Es ist nicht absehbar, dass dies trotz intensiver Bemühungen  innerhalb dieser Frist gelingen kann. Die Enquete-Kommission braucht daher mehr Zeit bis maximal Ende des Jahres 2012, wenn sie nicht vollends zu einer Alibi-Veranstaltung werden soll. Insbesondere die externen Sachverständigen leisten hier eine hervorragende Arbeit und können der Enquete-Kommission bei seiner weiteren Arbeit zu einem guten Abschluss verhelfen.

Hohes Daten- und Verbraucherschutzniveau im Internet endlich umsetzen!

von Martin Dörmann, MdB und Gerold Reichenbach, MdB

Die Bundesregierung hält den deutschen Internetnutzern nun seit einem dreiviertel Jahr im Europäischen Recht vorgesehene Verbraucher- und Datenschutzrechte vor. Es gibt es keine Ausrede mehr, die überfällige Umsetzung der sogenannten Cookie-Richtlinie muss umgehend erfolgen. Die bisherige Regelung im deutschen Telemediengesetz sieht eine datenschutzrechtlich schwache Kombination aus Unterrichtungspflichten des Diensteanbieters und einer Widerspruchsmöglichkeit für den Nutzer vor (Opt-Out). Der Verbraucher muss gezielt bei jedem Surfvorgang seine Browsereinstellung ändern, um zu verhindern, dass er in seinem Verhalten durch sogenannte Cookies ausgespäht wird. Das ist weder praktikabel, noch entspricht es europäischem Recht.

Denn durch die so genannte E-Privacy Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens Mai 2011, Regelungen zu erlassen, die Anbietern von Telemediendiensten das Speichern von Informationen auf den Computern der Nutzer durch „Cookies“ in der Regel nur erlauben, wenn der Nutzer aufgrund vorheriger umfassender Information eingewilligt hat (Opt-In). Bislang dürfte den wenigsten Nutzern bekannt sein, dass durch die Verwendung von sogenannten „Tracking-Cookies“ detaillierte Nutzerprofile angelegt werden können. Information, Aufklärung und Einwilligungsvorbehalt sind deshalb wichtige Voraussetzungen für selbstbestimmtes Surfen im Netz.

Der Bundesrat hat bereits im August 2011 einen entsprechenden Vorstoß  (BR-Drs. 156/11) unternommen. Die Bundesregierung wollte daraufhin im Rahmen der Telekommunikations-Novelle eigene Vorschläge unterbreiten, wie eine vernünftige Regelung im Telemediengesetz aussehen könnte. Das ist bisher nicht passiert. Die Koalition ist offensichtlich auch auf diesem Felde zum Schaden der deutschen Verbraucher völlig handlungsunfähig. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert nachdrücklich, nun endlich entsprechende Regelungen zum Verbraucherschutz umzusetzen. Die SPD- Bundestagsfraktion legt deshalb heute in Übereinstimmung mit dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der die weitgehend technikneutrale Formulierung der Richtlinie übernimmt. Wir fordern die Regierungskoalition auf, die Richtlinie endlich umzusetzen und nicht weiter die völlig aberwitzige Auffassung zu vertreten, dass der Nutzer dem Setzen von Ausspäh-Cookies alleine dadurch zustimme, dass er seinen Browser nicht umkonfiguriert habe.

Europäische Harmonisierung von Daten- und Verbraucherschutz nur auf hohem Niveau!

Gerold Reichenbach, MdB

von Gerold Reichenbach, MdB

Die Zielsetzung des heute von der EU-Kommissarin Viviane Reding vorgesteltlen Entwurfes einer EU-Datenschutz-Verordnung ist richtig. Auch die SPD- Bundestagsfraktion spricht sich für eine Harmonisierung im Bereich Datenschutz in der EU aus. Die Bundesregierung muss sich jedoch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Harmonisierung nicht deutsches Verfassungsrecht außer Kraft setzt, Grundrechte geschützt werden und insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausgehebelt wird.

Es darf nicht zu einer Verschlechterung des Rechtschutzes für den einzelnen Bürger kommen. Entscheiden wir uns für die Rechtsform einer Verordnung, ist für deren Auslegung nicht mehr primär das Bundesverfassungsgericht, sondern der Europäische Gerichtshof zuständig. Vor dem EuGH gibt es keine Möglichkeit einer Individualbeschwerde, so dass es zu einer faktischen Beschneidung des Grundrechtschutzes kommen könnte. Das Bundesverfassungsgericht könnte sogar in die Bredouille kommen, seine bisherige Rechtsprechung,  wo es um das Verhältnis von nationalem Verfassungsrecht zu abgeleitetem Europäischen Gemeinschaftsrecht geht, in Frage stellen zu müssen, um nach wie vor einen hohen Grundrechtsschutz in Deutschland gewährleisten zu können. Das könnte dazu führen, dass Europäisches Recht nicht mehr einheitlich von den Mitgliedstaaten angewandt werden kann, weil es in Deutschland unter Umständen verfassungswidrig wäre. Die Wahl der Rechtsform muss deshalb mit all ihren Konsequenzen sorgfältig überdacht werden.

Zu den Inhalten: Es ist zu begrüßen, dass durch die Verordnung Unternehmen zu größerer Sorgfalt beim Datenschutz verpflichtet werden. Der Bürger soll umgehend benachrichtigt werden müssen, wenn seine Daten verloren gehen oder unrechtmäßig entwendet werden. Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben, sollen sich nach der Verordnung richten müssen, wenn sie sich an EU-Bürger wenden. Das betrifft auch Internetunternehmen wie facebook und google, wo heiß umstritten ist, welches Recht anwendbar ist. Auch das neu eingeführte „right to be forgotten“ ist ein wichtiger Schritt zu mehr Daten- und Verbraucherschutz im Internet. Der Nutzer kann nun jederzeit seine Zustimmung zur Datenverarbeitung zurückziehen. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sollen verpflichtend werden (Privacy by default/ Privacy by design), d.h. alle Produkte und Dienstleistungen müssen bei Auslieferung beziehungsweise bei der ersten Inanspruchnahme datenschutzfreundlich voreingestellt sein, damit nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und gespeichert werden, wie für die Nutzung unbedingt erforderlich ist.

Die Inhalte sind zu unterstützen. Die Bundesregierung ist nun gefordert, sich im Rat der Europäischen Union und gegenüber der Europäischen Kommission für eine weitgehende europäische Harmonisierung auf einem hohen Datenschutz-Niveau einzusetzen, ohne dabei deutsche Grundrechtsstandards aus den Augen zu verlieren.

Internetenquete muss zum Motor der netzpolitischen Debatte werden

Lars Klingbeil, MdB

von Lars Klingbeil, MdB

Die Digitalisierung verändert die Welt in der wir leben, arbeiten und wirtschaften und auch die politischen Prozesse müssen sich verändern. Die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft ist mit vielen Hoffnungen für die Netzpolitik gestartet: ein netzpolitischer Neustart, eine Denkfabrik für die politische Gestaltung der Digitalen Gesellschaft, ein Experimentierfeld für neue Möglichkeiten der politischen Partizipation. Diesem hohen Anspruch ist die Internetenquete bisher nur bedingt gerecht geworden. Die Internetenquete muss die inhaltliche Debatte über die politische Gestaltung der Rahmenbedingungen einer digitalen Gesellschaft in den Mittelpunkt  stellen und darf nicht länger auf Taktiererei, parteipolitische Reflexe und Verfahrensfragen setzen, um Debatten von vornherein zu verhindern. Die Arbeit der Projektgruppe Medienkompetenz und der Zwischenbericht sind ein Beleg dafür, dass die inhaltliche Arbeit der Internetenquete erfolgreich sein kann, wenn man diese inhaltlichen Debatten endlich führt. Dabei sind wir auch angewiesen auf den 18. Sachverständigen, auf die Öffentlichkeit. Mit neuen Beteiligungsformen wie enquetebeteiligung.de versucht die Internetenquete, diejenigen zu erreichen, die Netzpolitik von außerhalb des Parlaments konstruktiv mitgestalten wollen. Es gibt, insbesondere auch im Zwischenbericht Medienkompetenz viele Beispiele dafür, dass die Internetenquete Anregungen und Vorschläge aus der Beteiligungsplattform aufgegriffen hat.

Die Internetenquete hat aber noch ausreichend Wegstrecke vor sich und Ziel der weiteren Abreit muss es sein, die Netzpolitik im Parlament zu verankern und auch langfristig einen Ort für die dringend notwendigen netzpolitischen Debatten zu schaffen. Wie wichtig es ist, die Netzpolitik zu stärken, wird auch deutlich, wenn man sich die netzpolitische Bilanz der Bundesregierung anschaut. In dieser Regierung fehlt der Mut, ein klares Bekenntnis für den Breitbandausbau zu setzen. Das Grundrecht auf schnelles Internet muss in Deutschland endlich verankert werden. In dieser Regierung fehlt der Mut, ein klares Bekenntnis für die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität zu setzen, um das freie und innovative Internet abzusichern. In dieser Regierung fehlt der Mut, endlich eine Modernisierung von Urheberrecht und Datenschutz anzugehen. Auch Initiativen zum Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes oder zu Open-Data sind ausgeblieben. Hier bleibt für die Internetenquete noch viel zu tun, damit die netzpolitische Bilanz dieser Legislaturperiode nicht bei der Abschaffung der Netzsperren stecken bleibt.

SPD-Fraktion begrüßt Protestaktionen gegen die Gesetzesvorhaben SOPA und PIPA

von Bukrhard Lischka, MdB und Lars Klingbeil, MdB

Wir begrüßen die weltweiten Protestaktionen gegen die Gesetzesvorhaben Stop Online Piracy Act (SOPA) und Protect IP Act (PIPA) in den USA. Die darin enthaltenen Pläne stellen eine massive Einschränkung der Freiheit und Offenheit des Internet dar. Mit den Gesetzesvorhaben, welche zum Schutz der Urheberrechte auch Netzsperren vorsehen, würde eine Infrastruktur geschaffen, die auch für andere Zwecke einsetzbar wäre.

Natürlich braucht es Instrumente, um gegen illegale Plattformanbieter und kriminelle Geschäftsmodelle vorzugehen. Eine bessere Internationale Zusammenarbeit und effiziente Strafverfolgungsbehörden sind hierbei unerlässlich. Eine Politik, die massenhaft Plattform- und Inhalteanbieter kriminalisiert und auf Instrumente wie Netzsperren sowie eine flächendeckende Inhaltefilterung setzt, gefährdet eine offene, demokratische und freie Gesellschaft. Zudem ginge der innovative Charakter des Internets verloren. Auch in Deutschland bleibt diese Debatte aktuell. Zwar ist das Zugangserschwerungsgesetz endgültig gescheitert, dennoch belegen die aktuellen Diskussionen über Warnhinweise und Three-Strikes Modelle – wie sie immer wieder in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordert werden -, die Notwendigkeit eines weltweiten und nationalen Protests gegen diese unverhältnismäßigen Instrumente.

Zukunftsdialog online: SPD-Fraktion geht neue Wege der Bürgerbeteiligung

von Petra Ernstberger, MdB, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion:

Die SPD-Bundestagsfraktion geht neue Wege, um mehr Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Seit heute können alle Interessierten auf einer neuen Dialogplattform im Internet aktiv an der Arbeit im “Projekt Zukunft – Deutschland 2020″ mitwirken.

Im “Projekt Zukunft” arbeitet die SPD-Fraktion an Lösungen für drängende Modernisierungsfragen unseres Landes. Unser Ziel ist es, ein tragfähiges Zukunftskonzept für Deutschland zu entwickeln. Wir haben den Anspruch, politische Vorschläge zu erarbeiten, die nicht nur gut klingen, sondern praxistauglich und umsetzbar sind. Wir bereiten uns auf Regierungsverantwortung vor. Und wir laden alle Interessierten ein, sich aktiv mit ihren Ideen einzubringen.

Um möglichst vielen Menschen das Mitreden und Mitmachen zu ermöglichen, hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit dem Verein Liquid Democracy eine neue Online-Debatten-Plattform gestartet. Auf Grundlage der Beteiligungs-Software “Adhocracy” können interessierte Bürgerinnen und Bürger, gesellschaftliche Gruppen, Organisationen und Fachleute Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu Positionspapieren der Projektgruppen unterbreiten oder Antworten und Vorschläge zu wichtigen Zukunftsfragen einbringen, kommentieren und abstimmen. Die SPD-Fraktion ist damit die erste Fraktion im Bundestag, die eine Liquid-Democracy-Plattform im Internet betreibt.

Viele Menschen erwarten angesichts der neuen Kommunikationsmöglichkeiten im Web 2.0, dass Politik transparenter wird und sich für neue Dialog- und Beteiligungsformate öffnet. Das wird auch unsere Demokratie ein Stück weit verändern.

Mit dem “Zukunftsdialog online” will die SPD-Bundestagsfraktion neue Möglichkeiten erproben, politische Meinungsbildungsprozesse transparenter zu machen und eine neue Partizipationskultur im parlamentarischen Raum zu etablieren.

Die Plattform ist erreichbar unter zukunftsdialog.spdfraktion.de

Handlungsempfehlungen zu Bildung und Forschung gesucht

Aydan Özoguz, MdB

von Aydan Özoğuz, MdB

Die Projektgruppe Bildung und Forschung der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft bittet die interessierte Öffentlichkeit um Vorschläge für Handlungsempfehlungen an das Parlament. Auf der Seite der Projektgruppe Bildung und Forschung auf der Beteiligungsplattform enquetebeteiligung.de können derzeit konkrete Ideen eingebracht werden.

Die Projektgruppe ist mit der Bestandsaufnahme zum Thema bereits gut voran gekommen. Im nächsten Schritt werden die Mitglieder dann beginnen, entsprechende Handlungsempfehlungen an den Deutschen Bundestag zu formulieren. Daran können sich ab sofort auch alle Bürgerinnen und Bürger beteiligen.

Sich zu beteiligen, ist ganz einfach: Legen Sie auf der Seite der Projektgruppe Bildung und Forschung Ihren Vorschlag an. Kennzeichnen Sie diesen im Titel als Handlungsempfehlung und orientieren Sie sich formal an dem dort aufgezeigten Beispiel. Aber bitte beachten Sie: Je konkreter und prägnanter die Handlungsempfehlung formuliert ist, desto größer ist die Chance, dass sie in die Diskussion aufgenommen wird. Die Projektgruppe sichtet alle Vorschläge und entscheidet, welche Empfehlungen des “18. Sachverständigen” sie debattiert und dann möglicherweise auch in ihren Bericht an das Parlament übernimmt. Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge möglichst bis zum 11. Januar 2012 ein.

SPD begrüßt Urteil des ungarischen Verfassungsgerichts zum ungarischen Mediengesetz

von Siegmund Ehrmann, MdB und Martin Dörmann, MdB

Das ist ein wichtiges Signal: Das ungarische Verfassungsgericht hat festgestellt, dass das ungarische Mediengesetz die Pressefreiheit einschränkt. Die SPD hat in verschiedenen Stellungnahmenzuletzt am 30. November 2011 im Ausschuss für Kultur und Medien – wiederholt darauf hingewiesen, dass wesentliche Teile dieses Gesetzes demokratischen Prinzipien und europäischen Grundwerten widersprechen. Wir begrüßen, dass die Verfassungshüter den Schutz von Journalisten und ihrer Quellen sowie die Struktur der neu geschaffenen Medienbehörde kritisiert haben. Wie kritisch diese und andere Regelungen des Mediengesetzes sind, offenbart das zeitgleiche Verbot des einzigen, noch existierenden Oppositionsradios in Ungarn.

Es wird sich zeigen, welche Konsequenzen dieses Urteil haben kann und wird. Am 1. Januar 2012 tritt die neue ungarische Verfassung in Kraft, die es dem mit Zwei-Drittel-Mehrheit regierenden Premierminister Viktor Orbán ermöglichen könnte, das Verfassungsgericht neu zu besetzen, damit dieses das Urteil zum ungarischen Mediengesetz aufhebt. Dann wird sich zeigen, wie ernst es der amtierenden ungarischen Regierung mit den von ihr immer wieder betonten rechtsstaatlichen Prinzipien ist.

Wir dürfen die Entwicklungen in Ungarn nicht stillschweigend hinnehmen. Grundlegende europäische Werte wie Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit müssen auch auf europäischer Ebene verteidigt werden. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die in Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta festgehaltenen Prinzipien der Medien- und Pressefreiheit, ihrer Vielfalt und Unabhängigkeit von allen europäischen Mitgliedstaaten garantiert werden.

Untätige Bundesregierung scheitert an eigenen Breitbandzielen

Martin Dörmann, MdB

von Martin Dörmann, MdB

Die Bundesregierung droht sämtliche Vorgaben ihrer Breitbandstrategie zu verfehlen. Mit dem Ziel einer flächendeckenden Breitbandabdeckung bis Ende 2010 ist sie bereits gescheitert. Das weitergehende Ausbauziel von 50 MBit/s für 75 Prozent der Haushalte bis Ende 2014 ist nach Einschätzung der Länder und selbst des Wirtschaftsstaatssekretärs Stefan Kapferer kaum noch erreichbar.

Es rächt sich, dass die Bundesregierung und die sie tragende schwarz-gelbe Koalition zwei Jahre beim Breitbandausbau passiv abgewartet haben, ohne zusätzliche Impulse zu setzen. Bei der Novellierung des Telekommunikationsrechts wurden weitergehende Vorschläge abgelehnt, insbesondere die Absicherung einer flächendeckenden Breitband-Grundversorgung durch einen europarechtskonformen Universaldienst, wie ihn die SPD-Fraktion im Bundestag beantragt hat. Auch im Hinblick auf den Glasfaserausbau reichen die bisherigen Beschlüsse bei weitem nicht aus, um die notwendigen Investitionsanreize zu setzen. Damit droht sich die Spaltung zwischen gut versorgten Ballungsräumen und unzureichend versorgten ländlichen Räumen weiter zu vertiefen.

Zu Recht hat am 6. Dezember 2011 die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder die fehlende Unterstützung und inhaltliche Abstimmung seitens des Bundes beklagt und ein finanziell ausreichend ausgestattetes Förderprogramm angemahnt. Typisch ist, dass Ende 2013 das Programm GAK (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) von Bund und Ländern ersatzlos ausläuft. Mit dem Programm werden bislang Gemeinden, Haushalte und Gewerbetreibende im ländlichen Raum gefördert, die unzureichend an schnelles Internet angebunden sind.

Wir fordern die Bundesregierung nochmals auf, jetzt unverzüglich einen nationalen Breitbandgipfel einzuberufen, um gemeinsam mit den Ländern ein abgestimmtes Ausbauprogramm zu erarbeiten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat hierfür bereits ihre Vorschläge für Investitionsanreize und zur Kostenreduzierung vorgelegt. Beispielsweise könnten alleine durch ein Sonderprogramm Glasfaserausbau der KfW und damit verbundene Zinsverbilligungen zusätzliche Investitionen in Milliardenhöhe angestoßen werden. Die anstehenden Gespräche zur TKG-Novelle sollten genutzt werden, um endlich zu greifbaren Verabredungen zu kommen.

Enquete verpasst wichtiges netzpolitisches Signal zum Datenschutz – wenn auch knapp

von Cornelia Tausch, von der SPD-Bundestagsfraktion benannte Sachverständige in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, und Lars Klingbeil, MdB:

Die Enquete-Kommission hat heute zum wiederholten Mal versäumt, ein wichtiges netzpolitisches Signal zu setzen. Bei der Schlussberatung des Zwischenberichtes Datenschutz hat sich die Parlamentskommission leider nicht mehrheitlich für eine umfassende Reform des Datenschutzrechts zur Stärkung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung in der digitalen Gesellschaft verständigen können. Allerdings konnte die Koalition aber auch keine Mehrheit für ihre in der Kommission vertretene Verhinderungsstrategie im Datenschutzbereich erzielen. So gab es bei der Abstimmung erneut eine Pattsituation und es wird keinen Mehrheitsbeschluss für Empfehlungen an den Deutschen Bundestag geben, sondern erneut zwei Sondervoten. In dem Sondervotum der Koalition wird nun festgestellt, dass es eigentlich keinen Handlungsbedarf im Datenschutzrecht gibt und dass die Selbstverpflichtungen der Internetunternehmen ausreichend sind.

Die Oppositionsfraktionen und eine Mehrheit der Sachverständigen haben dagegen eine umfassende Modernisierung des Datenschutzrechtes eingefordert, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch in der digitalen Welt sicherzustellen. Hierbei können Selbstverpflichtungen sicher auch einen Beitrag leisten, allein auf diese beim Grundrechtsschutz zu setzen kann aber nicht ausreichen. Hier kann es vor allem um technische Detail- und Ausgestaltungsfragen gehen, nicht um den grundsätzlichen Rechtsrahmen. Die entscheidenden Fragen bei der Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind die Frage des autonomen und selbstbestimmten Umgangs mit den eigenen Daten, der Transparenz der Datenverarbeitung, die Ermöglichung der bewussten Einwilligung und die Durchsetzung der Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung.