Ich will die NPD nicht länger bezahlen!

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Schwarz-Gelb möchte entschlossen gegen Rechtsextremismus vorgehen, weigert sich aber, für einen NPD-Verbotsantrag zu stimmen. Nachvollziehbar? Nein!

In der letzten April-Woche hat die SPD-Fraktion den Deutschen Bundestag aufgefordert, für einen eigenen Antrag zum Verbot der Nationalsozialistischen Partei Deutschlands (NPD) beim Bundesverfassungsgericht zu stimmen. 326 Abgeordnete stimmten dagegen. Der Deutsche Bundestag wird dem Bundesrat nicht als weiteres Verfassungsorgan in einem Verbotsverfahren beistehen. Schwarz-Gelb sagt NEIN zu Rechtsextremismus, aber JA zur NPD.

Die Koalitionsparteien sind wie die Bundesregierung, die sich schon im März gegen einen eigenen Verbotsantrag ausgesprochen hatte, nicht der Auffassung, die Nazi-Partei vor dem Bundesverfassungsgericht verbieten lassen zu müssen. „Die NPD muss mit allen zur Verfügung stehenden politischen und gesellschaftlichen Mitteln bekämpft werden“, sagte Günter Krings von der CDU/CSU-Fraktion, ein Parteiverbot löse das Extremismusproblem aber nicht.

Das Grundgesetz, auf dem unsere Menschen- und Bürgerrechte fußen, ist für Schwarz-Gelb kein adäquates Mittel zur Bekämpfung der Rechten. Wie bekämpft man Rechtsextremismus dann, wenn eine Partei der Rassisten, Antisemiten und Antidemokraten legitimiert, in Kreis- und Landtagen ertragen wird? Natürlich wird Deutschland nicht komplett durch ein Verbot der NPD entnazifiziert, aber „in manchen Gegenden würde, gäbe es die NPD nicht, eine engagierte, angstfreie Auseinandersetzung der Zivilgesellschaft mit rechtsextremem Gedankengut erst ermöglicht“, analysierte „Zeit online“.


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Keine „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür“

(Foto: dpa-Bildfunk)
(Foto: dpa-Bildfunk)

Regelung zur Bestandsdatenauskunft ist guter Kompromiss

Diese Woche wird der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft“ (Drs.17/12034) mit einem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU/CSU-, FDP- und SPD-Fraktion im Bundestag beschlossen. Es ist uns gelungen, die Regierungskoalition von deutlichen Verbesserungen im Rechtschutz für die Betroffenen zu überzeugen: Auf unsere Initiative enthält das Gesetz jetzt unter anderem Regelungen zu Benachrichtigungspflichten und einen Richtervorbehalt für besonders sensible heimliche Maßnahmen.

Eine Neuregelung der Bestandsdatenauskunft war zwingend erforderlich: Mit der Gesetzesnovelle muss bis Ende Juni 2013 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Die Bestandsdatenauskunft regelt, dass Telekommunikationsanbieter den zuständigen Stellen Auskunft zu den bei ihnen gespeicherten Kundendaten geben müssen, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist. In keinem Fall erhalten die Behörden aber Informationen über konkrete Verbindungsdaten (also Verkehrsdaten im Gegensatz zu Bestandsdaten), das heißt wer wann mit wem telefoniert hat oder wo sich ein Handy zu einer bestimmten Zeit befunden hat. Eine „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür“ ist es also gerade nicht. Dabei reichen die Anwendungserfordernisse von der Aufklärung von Kinderpornographie im Netz bis zur Ermittlung des Telefonanschlussinhabers zur Rettung bei angekündigtem Suizid. Daher wird die grundsätzliche Notwendigkeit der Bestandsdatenauskunft nicht in Frage gestellt. Diese Einschätzung teilt explizit auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, in seiner Stellungnahme in der Anhörung des Deutschen Bundestages am 11.03.2013: „Dabei bin ich mir der grundsätzlichen Notwendigkeit der Bestandsdatenauskunft als Mittel einer effektiven Strafverfolgung durchaus bewusst“.


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