Die Haushälter und warum Großprojekte oft teurer werden

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Ein Buch untersucht den Vorwurf der Verschwendung in der Politik

Politikerinnen und Politikern wird immer wieder vorgeworfen, Steuergelder zu verschwenden, kurz: „eine Politik der Maßlosigkeit“ zu betreiben. So lautet der Untertitel des neuen Buches von Mainhardt Graf Nayhauß. Er ist seit Jahrzehnten politischer Korrespondent, erst in Bonn, dann in Berlin. Nayhauß arbeitet für den Springer-Verlag.

In seinem Sammelband „Verschwendung“ geht er nun diesem Phänomen nach und lässt Politikerinnen und Politiker aller Parteien bzw. Fraktionen zu Wort kommen. Im Kern geht es um die Frage, inwieweit Großprojekte wie der Berlin-Brandenburger Flughafen, die Elbphilharmonie oder der Nürburgring Ausdruck einer solchen Maßlosigkeit sind. Aber auch, ob Schuldenbremsen helfen können, die Finanzkrise zu beenden.

Das Buch ist eine Kommentierung wert, weil es weit über eine akademische Begriffsbestimmung hinaus versucht, sich der These von verschwenderischen Politikern zu nähern. Der FDP-Politiker Rainer Brüderle etwa begründet die Verschwendung mit Selbstüberschätzung und Eitelkeit. Er verweist auf die Probleme der Landesbanken im Zuge der Finanzkrise. Brüderle macht es sich insofern leicht, weil seine Partei in Sachen Finanzpolitik weder im Bund noch in den Ländern eine wichtige Rolle gespielt hat.

Differenzierter ist da schon der Beitrag von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Er argumentiert unter anderem, dass das Budget für die Sozialpolitik allein so hoch sei, dass es droht, den Sozialstaat zu überfordern, zumindest aber die Gestaltungsräume der Politik einschränkt.


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Ich will die NPD nicht länger bezahlen!

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Schwarz-Gelb möchte entschlossen gegen Rechtsextremismus vorgehen, weigert sich aber, für einen NPD-Verbotsantrag zu stimmen. Nachvollziehbar? Nein!

In der letzten April-Woche hat die SPD-Fraktion den Deutschen Bundestag aufgefordert, für einen eigenen Antrag zum Verbot der Nationalsozialistischen Partei Deutschlands (NPD) beim Bundesverfassungsgericht zu stimmen. 326 Abgeordnete stimmten dagegen. Der Deutsche Bundestag wird dem Bundesrat nicht als weiteres Verfassungsorgan in einem Verbotsverfahren beistehen. Schwarz-Gelb sagt NEIN zu Rechtsextremismus, aber JA zur NPD.

Die Koalitionsparteien sind wie die Bundesregierung, die sich schon im März gegen einen eigenen Verbotsantrag ausgesprochen hatte, nicht der Auffassung, die Nazi-Partei vor dem Bundesverfassungsgericht verbieten lassen zu müssen. „Die NPD muss mit allen zur Verfügung stehenden politischen und gesellschaftlichen Mitteln bekämpft werden“, sagte Günter Krings von der CDU/CSU-Fraktion, ein Parteiverbot löse das Extremismusproblem aber nicht.

Das Grundgesetz, auf dem unsere Menschen- und Bürgerrechte fußen, ist für Schwarz-Gelb kein adäquates Mittel zur Bekämpfung der Rechten. Wie bekämpft man Rechtsextremismus dann, wenn eine Partei der Rassisten, Antisemiten und Antidemokraten legitimiert, in Kreis- und Landtagen ertragen wird? Natürlich wird Deutschland nicht komplett durch ein Verbot der NPD entnazifiziert, aber „in manchen Gegenden würde, gäbe es die NPD nicht, eine engagierte, angstfreie Auseinandersetzung der Zivilgesellschaft mit rechtsextremem Gedankengut erst ermöglicht“, analysierte „Zeit online“.


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Wider die Intoleranz

(Quelle: picture-alliance/dpa)
(Quelle: picture-alliance/dpa)

Warum gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit der Ehe gleichgestellt werden müssen

Kein Thema erhitzt die Gemüter der Union derzeit so wie die Frage nach der vollen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften. Vor allem die CSU zeigt unverhohlen ihre Verachtung für andere Lebensformen. Warum bloß? Und warum dürfen Menschen so über das Schicksal und Leben anderer Menschen urteilen und bestimmen?

Geschuldet ist der Aufruhr einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das abermals die Rechte Homosexueller stärkt, diesmal bei der Sukzessivadoption (Adoption eines nicht-leiblichen Adoptivkind des Lebenspartners). Kurzzeitig sah es so aus, als ob die CDU einen Schritt in die Modernisierung gehen würde und homosexuelle Parterschaften in dem Kontext auch bei der Einkommensteuer mit der Ehe gleichstellt. Dann aber kamen die alten CSU-Männer und einige erzkonservative Frauen, und die kleinbürgerliche Idylle schlug mit aller Macht zurück.

Ein halbes Dutzend Mal wurde die schwarz-gelbe Koalition seit 2009 vom Bundesverfassungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht in Sachen Gleichstellung korrigiert. Muss man sich mal vorstellen: Wieder und wieder hatte die Politik der Bundesregierung gegen die Verfassung verstoßen. Gern wurden dabei Artikel des Grundgesetzes gegeneinander ausgespielt. Auch im aktuellen Fall versucht der konservative Flügel der Union mit dem Verweis auf Artikel 6 GG und den besonderen Schutz der Ehe die Menschenrechte von Homosexuellen weiterhin zu deckeln. Dabei heißt es in Paragraph 1 einfach nur: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Von einer Ehe zwischen Mann und Frau ist da keine Rede, auch nicht von einer Familie, die zwingend aus Mann und Frau und Kind bestehen muss, Familie bleibt unbestimmt. Und – genau wie in den zehn Geboten – steht nirgendwo, dass man unbedingt heiraten muss. Womöglich waren Gott und die Verfassungsväter ihrer Zeit einfach voraus.
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Altmaiers “Strompreisbremse”: PR-Manöver statt Lösungsvorschlag

(Foto: himberry / photocase.com)
(Foto: himberry / photocase.com)

“Wir brauchen endlich wieder Verlässlichkeit, Koordinierung und soziale Gerechtigkeit als Richtschnur in der Energiepolitik”, schreibt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrich Kelber. Der Bundesumweltminister Peter Altmaier agiere wieder einmal als Ankündigungsminister, der bislang kein beratungsfähiges Konzept zur Energiepolitik vorgelegt habe.

Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hat Anfang dieser Woche Vorschläge zur Begrenzung der Strompreise vorgelegt, die innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmt sind. Dabei bezieht er sich fast ausschließlich auf eine Deckelung bei der Förderung von erneuerbaren Energien. Er versäumt erneut ein Konzept vorzulegen, das den Ausbau der Erneuerbaren, die Modernisierung der Stromnetze, funktionierende Marktregeln und Maßnahmen für bezahlbare Energiepreise als Gesamtsystem beinhaltet.

Hinzu kommt: Altmaier will bis zum nächsten Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder Ende März(!) keine beratungsfähigen Entwürfe vorlegen. Das passt ins Bild, denn bisher hat er sich noch nicht einmal mit seinen Fachreferaten und -behörden beraten. Die FDP hat bereits signalisiert, dass ihr das alles nicht genügt. Teile von CDU und CSU haben schon einzelne Elemente des Altmaier-Papiers abgelehnt. Damit liegt nicht viel mehr als die private Meinung eines Bundesministers in Prosaform auf dem Tisch, der im Vorwahlkampf vor allem mit dem PR-trächtigen Begriff „Strompreisbremse“ punkten wollte. Nun hat die Koalition das Thema in eine Arbeitsgruppe verwiesen und es bleit abzuwaretn, was von Altermaiers Vorschlägen übrig bleiben wird.

SPD-Fraktion ist auf Verhandlungen mit der Koalition gut vorbereitet
Die SPD-Bundestasgsfraktion hat bereits eigene, wesentlich umfangreichere Vorschläge gegenüber dem Altmaier-Privatpapier erarbeitet.
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Willkommen im Blog der Fraktion

Kissenschlacht bei Flash Mob - Aktion (Quelle: dpa)
Quelle: dpa

Jakob Mierscheid kehrt zurück und bringt gleich ein ganzes Blog für die Fraktion mit. Hier möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen, konstruktiv streiten und Ihnen Einblicke in aktuelle und kommende Projekte der SPD-Bundestagsfraktion gewähren.

Liebe Leserinnen und Leser,

in diesem Blog wollen wir mit Ihnen Politik diskutieren und gemeinsam weiter denken. Es ist ein zusätzliches Angebot im Rahmen unserer Präsenzen im Netz. Die Redaktion der Öffentlichkeitsarbeit wird Ihnen hier regelmäßig neue Einblicke in die Arbeit der Fraktion gewähren. Zudem wollen wir aktuelle Themen mit Ihnen und anderen Sachkundigen debattieren. Neu ist daher die Möglichkeit Artikel zu kommentieren. Wir freuen uns, wenn Sie darüber ab jetzt vermehrt mit anderen Nutzerinnen und Nutzer, den Abgeordneten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktion ins Gespräch kommen.


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