Wider die Intoleranz
Warum gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit der Ehe gleichgestellt werden müssen
Kein Thema erhitzt die Gemüter der Union derzeit so wie die Frage nach der vollen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften. Vor allem die CSU zeigt unverhohlen ihre Verachtung für andere Lebensformen. Warum bloß? Und warum dürfen Menschen so über das Schicksal und Leben anderer Menschen urteilen und bestimmen?
Geschuldet ist der Aufruhr einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das abermals die Rechte Homosexueller stärkt, diesmal bei der Sukzessivadoption (Adoption eines nicht-leiblichen Adoptivkind des Lebenspartners). Kurzzeitig sah es so aus, als ob die CDU einen Schritt in die Modernisierung gehen würde und homosexuelle Parterschaften in dem Kontext auch bei der Einkommensteuer mit der Ehe gleichstellt. Dann aber kamen die alten CSU-Männer und einige erzkonservative Frauen, und die kleinbürgerliche Idylle schlug mit aller Macht zurück.
Ein halbes Dutzend Mal wurde die schwarz-gelbe Koalition seit 2009 vom Bundesverfassungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht in Sachen Gleichstellung korrigiert. Muss man sich mal vorstellen: Wieder und wieder hatte die Politik der Bundesregierung gegen die Verfassung verstoßen. Gern wurden dabei Artikel des Grundgesetzes gegeneinander ausgespielt. Auch im aktuellen Fall versucht der konservative Flügel der Union mit dem Verweis auf Artikel 6 GG und den besonderen Schutz der Ehe die Menschenrechte von Homosexuellen weiterhin zu deckeln. Dabei heißt es in Paragraph 1 einfach nur: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Von einer Ehe zwischen Mann und Frau ist da keine Rede, auch nicht von einer Familie, die zwingend aus Mann und Frau und Kind bestehen muss, Familie bleibt unbestimmt. Und – genau wie in den zehn Geboten – steht nirgendwo, dass man unbedingt heiraten muss. Womöglich waren Gott und die Verfassungsväter ihrer Zeit einfach voraus.
Aber ganz abgesehen davon: Was heißt das eigentlich, „besonderer Schutz“? Dass der Staat die Ehe nicht abschaffen darf? Das will auch niemand. In Wahrheit geht es wohl nur ums Geld. Die Verfassungsväter waren womöglich doch nicht ihrer Zeit voraus, sondern saßen im Garten und aßen Fleisch, während ihre Trümmerfrauen die Brocken wegschafften, und wollten festlegen, dass die Alleinverdienerehe per Ehegattensplitting vom Staat profitiert. Und dieses Rollenbild, dieses Verständnis von gesellschaftlicher Ordnung hat sich bis heute in konservativen Kreisen tradiert. Man kann das goutieren, man kann es auch ablehnen. Darum geht es gar nicht.
Es geht verdammt nochmal darum, dass ganz schlicht vor dem Gesetz alle gleich sind. Und das heißt, dass alle die gleichen Pflichten haben – aber auch die gleichen Rechte. Wie können es demnach einige Menschen wagen, anderen diese Rechte vorzuenthalten? Mit welchem Recht?
Man muss weder homosexuell sein noch ein Freund der gleichgeschlechtlichen Ehe: Man muss nur ein Mindestmaß an demokratischem Verständnis, ein Mindestmaß an Freiheitssinn besitzen, um hier empört festzustellen, dass gegen fundamentale Rechte von Menschen verstoßen wird, wenn homosexuelle Lebenspartner nicht steuerlich gleichgestellt werden mit heterosexuellen Ehepartnern. Es geht hier um mehr als die Sache an sich. Denn wer die Rechte in diesem Fall beschneidet, tut es in anderen auch.
Gerade in Deutschland muss es genauso viel Freiheit und Toleranz geben wie in etlichen Ländern um uns herum, in denen gleichgeschlechtliche Partnerschaften in jeder Hinsicht mit heterosexuellen gleichgestellt sind. Daran arbeiten SPD und Grüne gemeinsam.
Das gilt selbstverständlich auch für das volle Adoptionsrecht für Paare, die sich ein Kind wünschen. Auch das wird bald vom Bundesverfassungsgericht so entschieden werden. Da kann die greise CSU noch so viel agitieren, der altersstarre Norbert Geis noch soviel schnappatmen. Da kann die Stahlhelm-Fraktion um Erika Steinbach („Wer schützt unsere Verfassung eigentlich vor den Verfassungsrichtern?“) noch so sehr ätzen, da kann Unions-Fraktionschef Volker Kauder noch so oft mit der perfiden Behauptung kommen, Kinder würden bestimmt lieber Mama und Papa haben, wenn man sie fragt, und das sei auch besser für sie („besonders für Buben“). Was für ein hinterhältig-suggestiver Quatsch.
Kindeswohlgesichtspunkte sind in Wahrheit nicht geeignet, die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft zu rechtfertigen. Als ob die Behütung des Kindes schon allein dadurch gefährdet wäre, dass es mit zwei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern als rechtlichen Bezugspersonen aufwächst. Wer nur einen Funken Verstand besitzt, wird sofort erkennen: Entscheidend ist immer – wie bei jeder Adoption – die Einzelfallprüfung. Ach ja, was Herr Kauder und Konsorten nie beantworten: Wie ist ein Kind, das nur von einem Partner adoptiert werden darf, eigentlich abgesichert, wenn der stirbt?
Man kann es ökonomisch ausdrücken: Die steuerliche Gleichstellung kostet die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme nichts.
Man kann es sozial ausdrücken: Die steuerliche Gleichstellung hindert kein einziges Paar daran, (mehr) Kinder zu kriegen.
Man kann es juristisch ausdrücken: Die Ehe ist dadurch nicht minder geschützt, sie wird nicht entwertet nur dadurch, dass ein anderes Institut aufgewertet wird.
Man kann aber auch ganz einfach sagen: Es geht doch nur um Liebe. Und um Gerechtigkeit. Warum haben davor immer noch Menschen Angst?
Friedrich Newel am 11. März 2013
Zur Erinnerung der Artikel 3, Absatz 1 unseres Grundgesetzes: ” Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.” Damit müssen auch ALLE die selben Rechte haben, was bei den Pflichten ja schon praktiziert wird.
Mein Vorschlag um die Debatte anzukurbeln und die Gegner zu entlarven: Der winzige Zusatz “sexueller Orientierung “in Absatz 3 des §3 GG. Dann ist alles glasklar.
Dr. Winfrid Gieselmann am 25. März 2013
Warum der Artikel mit “Wider die Intoleranz” überschrieben ist, erschließt sich mir nicht. Denn er strotzt von Intoleranz gegen anders Denkende. Und diese haben gute Gründe: Im Grundgesetz wird eindeutig die Ehe zwischen Mann und Frau bevorzugt und unter den Schutz des Staates gestellt; andere Formen des Zusammenlebens kamen zur Zeit des Inkrafttretens des Grundgesetzes nicht infrage; es ist unredlich, dem Begriff Ehe jetzt eine andere Bedeutung zu geben, ohne das Grundgesetz zu ändern/Dass Kinder Vater und Mutter brauchen, ist wissenschaftlich belegt; wer es leugnet, ist ignorant oder Lügner/Es gibt Untersuchungen, wonach Kindesmissbrauch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften häufiger ist als in heterosexuellen/Heterosexuelle Partnerschaften halten im Durchschnitt länger als homosexuelle, bieten also den Kindern länger Geborgenheit/ usw.